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Satzung PDF - SG Weiterstadt

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<strong>Satzung</strong> der Sportgemeinde 1886 e.V. <strong>Weiterstadt</strong><br />

a) der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 seiner Mitglieder entsprechend<br />

beschlossen hat oder<br />

b) 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen<br />

Mitgliederversammlung zum Zwecke der Auflösung des Vereins gefordert haben.<br />

3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder<br />

des Vereins anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 der<br />

erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist<br />

namentlich vorzunehmen.<br />

4. Bei Auflösung des Vereins, bei Wegfall seines satzungsmäßigen Zwecks oder Wegfall<br />

steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt <strong>Weiterstadt</strong> mit der<br />

Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich zur Förderung<br />

des Sports verwendet werden darf.<br />

Die vorstehende <strong>Satzung</strong> wurde von der Mitgliederversammlung am 8.3.1992 beschlossen und tritt<br />

mit ihrer Genehmigung in Kraft.<br />

<strong>Weiterstadt</strong>, den 8. März 1992<br />

1. Änderung am 19. März 1995<br />

(§1 Abs.3)<br />

2. Änderung am 15. April 2012<br />

(§1 Abs.2-4 neu; §2,3,4 neu; $14 neu; §19 neu; Korrekturen: §2 Abs.2f., §6 Abs.1, §11 Abs.1, 2,<br />

6, §21 Abs.4, §18 Abs.1)<br />

Seite 9

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