Bayerischer Schwimmverband eV Bezirk Schwaben - SG Haunstetten
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Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Die Wettkämpfe werden nach den WB, der RO und den ADB des DSV durchgeführt. Sie sind<br />
offen für alle Schwimmvereine und -Abteilungen sowie Startgemeinschaften des Kreises Augsburg-<br />
Land.<br />
2. Meldungen werden nur auf amtlichen Meldelisten (DSV-Form 102) zugelassen. Die Meldelisten<br />
sind Meldungen: Meldelisten (DSV-Form 102) mit Namen, Jahrgang und Registrierungsnummer<br />
der Aktiven sowie Vereinsnummer und amtlicher Meldebogen (DSV-Form 101) oder elektronisch<br />
im DSV-Format mit Kontrollausdruck an:<br />
Mario Brückner, Postfach 1125, 86826 Schwabmünchen,<br />
Telefon und Telefax: 0700/19293949 oder per E-Mail an: meldungen@schwimmen-smue.de<br />
Bei Meldungen per Email wird dem meldenden Verein eine schriftliche Empfangsbestätigung, auf<br />
dem gleichen Weg wie gemeldet wurde, vom Ausrichter über den Eingang seiner Meldung<br />
zugesandt. Erhält der meldende Verein diese Bestätigung bis zum Meldeschluss nicht, gilt die<br />
Meldung als nicht abgegeben. In diesem Fall muss der meldende Verein bis spätestens 24 Stunden<br />
nach Meldeschluss selbsttätig werden. Bei Meldungen per Post muss der meldende Verein selbst<br />
beim Ausrichter nachfragen, ob seine Meldung angekommen ist. Eine Benachrichtigungspflicht<br />
besteht hier nicht. Vereine, die ein Protokoll in Papierform wünschen, müssen dies zusammen mit<br />
der Meldung anfordern, andernfalls wird lediglich ein elektronisches Protokoll (PDF-File) im<br />
Anschluss an die Veranstaltung per E-Mail verschickt (E-Mail Anschrift erforderlich).<br />
3. Meldeschluss ist Donnerstag, 18.Juni 2009.<br />
4. Der meldende Verein bestätigt mit der Abgabe der Meldung, dass alle gemeldeten Schwimmer<br />
beim DSV registriert sind und die nach WB §15 Abs. 2 vorgeschriebene Jahreslizenz bezahlt<br />
wurde. Die Wettkampffähigkeit der einzelnen Teilnehmer muss ebenfalls mit der Meldung bestätigt<br />
werden. Die letzte ärztliche Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger<br />
als ein Jahr zurückliegen. Entsprechende Disziplinarmaßnahmen werden bei Verstößen gegen die<br />
Teilnahmeberechtigung (§§15 und 16 WB) verhängt.<br />
5. Das Meldegeld beträgt pro Meldung € 3,00 und ist der Meldung in Form eines<br />
Verrechnungsschecks beizufügen. Fax- und E-Mail-Melder zahlen unaufgefordert bei Ankunft im<br />
Bad an den Ausrichter. Im Internet wird das Meldeergebnis auf der Homepage des Ausrichters<br />
unter http://www.schwimmen-smue.de/kms veröffentlicht.<br />
6. Wettkampfanlage: 50m Becken mit 8 Startbahnen, wellenbrechende Leinen, Wassertiefe 1,80 m,<br />
Wassertemperatur ca. 24 ° C, Handzeitnahme. Es gilt die Zwei-Start-Regelung.<br />
7. Jeder Verein hat gemäß folgendem Schlüssel Kampfrichter zu melden:<br />
Bis 10 Meldungen<br />
1 Kampfrichter<br />
11 bis 30 Meldungen 2 Kampfrichter<br />
über 30 Meldungen<br />
3 Kampfrichter<br />
Es werden nur geprüfte Kampfrichter zugelassen. Die Gestellungspflicht gilt für alle zwei<br />
Abschnitte. Die Kampfrichter sind möglichst namentlich mit Angabe der Kampfrichtergruppe zu<br />
benennen. Das Kampfgericht wird soweit möglich, im Meldeergebnis festgelegt. Kommen Vereine<br />
der Gestellungspflicht nicht nach, wird ein Bußgeld in Höhe von € 25,00 pro Abschnitt für jeden<br />
fehlenden Kampfrichter verhängt.<br />
Schiedsrichter der Veranstaltung sind:<br />
Marcus Scherer (<strong>Bezirk</strong> <strong>Schwaben</strong>), Oliver Rembt (Friedberg) und<br />
Matthias Kümmel (Stadtbergen)<br />
8. Eingesetze Kampfrichter erhalten pro Abschnitt eine Entschädigung von € 2,50, die jeweils vor<br />
Ende eines Abschnittes vom Ausrichter ausbezahlt wird.<br />
9. Alle Wettkämpfe werden als direkte Entscheidungen geschwommen. Die Laufeinteilung erfolgt<br />
entsprechend den Meldezeiten.<br />
10. Die Platzierten 1 bis 3 erhalten in der offenen Wertung Medaillen. Alle Teilnehmer erhalten in der<br />
Jahrgangswertung bzw. Altersklassenwertung Urkunden.