Offenlegungsbericht der Sparkasse Aachen Offenlegung nach § 26a ...
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<strong>Offenlegung</strong> gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) und Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)<br />
Seite 28/30<br />
Die folgende Tabelle zeigt für jede einzelne For<strong>der</strong>ungsklasse die Summe <strong>der</strong> Positionswerte<br />
(Einzelinstitut), die durch finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen besichert ist.<br />
Kreditrisikomin<strong>der</strong>ung<br />
Finanzielle<br />
Sicherheiten<br />
Garantien und<br />
Bürgschaften<br />
Portfolio<br />
in Mio. € in Mio. €<br />
Zentralregierungen 0,0 1,8<br />
Mengengeschäft 40,2 26,2<br />
Unternehmen 33,0 133,9<br />
Sonstige öffentliche Stellen 0,2 17,0<br />
Überfällige Positionen 0,5 2,0<br />
Gesamt 73,9 180,9<br />
Tabelle 13 Kreditrisikomin<strong>der</strong>ung<br />
Die Bewertung und Verwaltung <strong>der</strong> verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist in die<br />
prozessualen und organisatorischen Vorgaben <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong> <strong>Aachen</strong> eingebunden. Die implementierten<br />
Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine anlassbezogene Kreditrisikobeurteilung<br />
<strong>der</strong> besicherten Position einschließlich <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> rechtlichen Wirksamkeit und <strong>der</strong> juristischen<br />
Durchsetzbarkeit <strong>der</strong> hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung <strong>der</strong> verwendeten<br />
berücksichtigungsfähigen Sicherheiten hat die <strong>Sparkasse</strong> Beleihungsrichtlinien eingeführt.<br />
Über die <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Solvabilitätsverordnung in Anrechnung gebrachten Sicherheiten hinaus verfügen<br />
wir über einen umfangreichen Bestand an weiteren Kreditsicherungsinstrumenten, bei denen<br />
wir insbeson<strong>der</strong>e aus verwaltungstechnischen Gründen auf eine aufsichtsrechtliche Anerkennung<br />
verzichten.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte<br />
als wesentliches Instrument zur Minimierung <strong>der</strong> mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken.<br />
Diese Sicherheiten bilden im Kreditrisiko-Standardansatz eine eigenständige For<strong>der</strong>ungsklasse<br />
und werden daher in <strong>der</strong> Solvabilitätsverordnung nicht als Kreditrisikomin<strong>der</strong>ungstechnik behandelt.