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Liebe Künstlerin,<br />

lieber Künstler,<br />

der Kunstverein Brücke 92, die Stadt Ansbach<br />

und die Sparkasse Ansbach schreiben 2012 wieder<br />

den Ansbacher Kunstpreis aus. Hier finden<br />

Sie ausführliche Informationen zu den Richtlinien.<br />

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte am Donnerstag,<br />

27. September 2012 zwischen 16 und 20 Uhr<br />

im Kunsthaus in der Reitbahn 3 ein. Nur dann<br />

können Sie am Wettbewerb teilnehmen. Alle<br />

weiteren technischen Hinweise haben wir für Sie<br />

im Vordruck „Bewerbung“ zusammengefasst.<br />

Ausgewählte Arbeiten werden vom 5. bis 28. Oktober<br />

im Kunsthaus gezeigt und die Werke der<br />

Preisträger sowie der Künstler, die in der engsten<br />

Auswahl waren, zusätzlich vom 8. bis 23. November<br />

in der Kundenhalle der Sparkasse Ansbach<br />

(Promenade 20).<br />

Wir wünschen<br />

Ihnen viel Erfolg!<br />

Burkhard Baumann Carda Seidel Werner Schmiedeler<br />

Vorsitzender Oberbürgermeisterin Vorstandsvorsitzender<br />

Brücke 92 Stadt Ansbach Sparkasse Ansbach<br />

Richtlinien<br />

für die Vergabe des Ansbacher Kunstpreises 2012<br />

1. Der Kunstpreis wird im Turnus von drei Jahren im<br />

Rahmen eines Wettbewerbs ausgelobt.<br />

2. Der Kunstverein Brücke 92, die Stadt Ansbach und<br />

die Sparkasse Ansbach zeichnen im Jahr 2012 eine<br />

Künstlerin oder einen Künstler mit dem Kunstpreis<br />

in Höhe von 3000 Euro aus.<br />

3. Außerdem werden ein 2. Preis von 1000 Euro und<br />

ein 3. Preis von 500 Euro vergeben.<br />

4. Der Kunstverein Brücke 92 vergibt zusätzlich<br />

einen Publikumspreis in Höhe von 500 Euro.<br />

5. Es sind alle Ausdrucksformen der zeitgenössischen<br />

Bildenden Kunst zugelassen. Das Kunstwerk muss<br />

allerdings zur Ausstellung in den vorgesehenen<br />

Räumen (Höhe max. 2,50 m) geeignet sein.<br />

6. Teilnahmeberechtigt sind Künstler und Künstlerinnen,<br />

die den Schwerpunkt ihres künstlerischen<br />

Schaffens in der Stadt oder im Landkreis Ansbach,<br />

im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und<br />

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben oder<br />

dort geboren sind oder seit mindestens Ende 2011<br />

Mitglied des Kunstvereins Brücke 92 sind. Preisträger<br />

des Kunstpreises 2009 sind bei der aktuellen<br />

<strong>Ausschreibung</strong> nicht teilnahmeberechtigt.<br />

7. Bedingung dieser <strong>Ausschreibung</strong> ist, dass der<br />

Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin mindestens das<br />

27. Lebensjahr vollendet hat. (Jüngere Teilnehmer<br />

können sich beim Jugendförderpreis bewerben.)<br />

ansbacher<br />

KUNST<br />

PREIS<br />

8. Jede/r Teilnehmer/in am Wettbewerb kann maximal<br />

drei Originale einreichen.<br />

9. Diese müssen mit Angaben über den Titel, das<br />

Entstehungsjahr, die Technik, das verwendete<br />

Material und den Wert gekennzeichnet sein<br />

und außerdem ausstellungsfähig sein (also mit<br />

Hängevorrichtung bzw. Sockel geliefert werden).<br />

Rahmenlose Bildhalter können leider nicht akzeptiert<br />

werden.<br />

10. Bei der Vergabe des Kunstpreises werden keine<br />

Arbeiten berücksichtigt, die älter als drei Jahre<br />

sind.<br />

11. Die ausgewählten Wettbewerbsarbeiten werden<br />

in einer Ausstellung der Öffentlichkeit gezeigt.<br />

Ansbach, März 2012<br />

Abgabe: 27. September 2012<br />

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