Ausschreibung Kunstkreis 2012b.indd - Vereinigte Sparkassen ...
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Liebe Künstlerin,<br />
lieber Künstler,<br />
der Kunstverein Brücke 92, die Stadt Ansbach<br />
und die Sparkasse Ansbach schreiben 2012 wieder<br />
den Ansbacher Kunstpreis aus. Hier finden<br />
Sie ausführliche Informationen zu den Richtlinien.<br />
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte am Donnerstag,<br />
27. September 2012 zwischen 16 und 20 Uhr<br />
im Kunsthaus in der Reitbahn 3 ein. Nur dann<br />
können Sie am Wettbewerb teilnehmen. Alle<br />
weiteren technischen Hinweise haben wir für Sie<br />
im Vordruck „Bewerbung“ zusammengefasst.<br />
Ausgewählte Arbeiten werden vom 5. bis 28. Oktober<br />
im Kunsthaus gezeigt und die Werke der<br />
Preisträger sowie der Künstler, die in der engsten<br />
Auswahl waren, zusätzlich vom 8. bis 23. November<br />
in der Kundenhalle der Sparkasse Ansbach<br />
(Promenade 20).<br />
Wir wünschen<br />
Ihnen viel Erfolg!<br />
Burkhard Baumann Carda Seidel Werner Schmiedeler<br />
Vorsitzender Oberbürgermeisterin Vorstandsvorsitzender<br />
Brücke 92 Stadt Ansbach Sparkasse Ansbach<br />
Richtlinien<br />
für die Vergabe des Ansbacher Kunstpreises 2012<br />
1. Der Kunstpreis wird im Turnus von drei Jahren im<br />
Rahmen eines Wettbewerbs ausgelobt.<br />
2. Der Kunstverein Brücke 92, die Stadt Ansbach und<br />
die Sparkasse Ansbach zeichnen im Jahr 2012 eine<br />
Künstlerin oder einen Künstler mit dem Kunstpreis<br />
in Höhe von 3000 Euro aus.<br />
3. Außerdem werden ein 2. Preis von 1000 Euro und<br />
ein 3. Preis von 500 Euro vergeben.<br />
4. Der Kunstverein Brücke 92 vergibt zusätzlich<br />
einen Publikumspreis in Höhe von 500 Euro.<br />
5. Es sind alle Ausdrucksformen der zeitgenössischen<br />
Bildenden Kunst zugelassen. Das Kunstwerk muss<br />
allerdings zur Ausstellung in den vorgesehenen<br />
Räumen (Höhe max. 2,50 m) geeignet sein.<br />
6. Teilnahmeberechtigt sind Künstler und Künstlerinnen,<br />
die den Schwerpunkt ihres künstlerischen<br />
Schaffens in der Stadt oder im Landkreis Ansbach,<br />
im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und<br />
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben oder<br />
dort geboren sind oder seit mindestens Ende 2011<br />
Mitglied des Kunstvereins Brücke 92 sind. Preisträger<br />
des Kunstpreises 2009 sind bei der aktuellen<br />
<strong>Ausschreibung</strong> nicht teilnahmeberechtigt.<br />
7. Bedingung dieser <strong>Ausschreibung</strong> ist, dass der<br />
Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin mindestens das<br />
27. Lebensjahr vollendet hat. (Jüngere Teilnehmer<br />
können sich beim Jugendförderpreis bewerben.)<br />
ansbacher<br />
KUNST<br />
PREIS<br />
8. Jede/r Teilnehmer/in am Wettbewerb kann maximal<br />
drei Originale einreichen.<br />
9. Diese müssen mit Angaben über den Titel, das<br />
Entstehungsjahr, die Technik, das verwendete<br />
Material und den Wert gekennzeichnet sein<br />
und außerdem ausstellungsfähig sein (also mit<br />
Hängevorrichtung bzw. Sockel geliefert werden).<br />
Rahmenlose Bildhalter können leider nicht akzeptiert<br />
werden.<br />
10. Bei der Vergabe des Kunstpreises werden keine<br />
Arbeiten berücksichtigt, die älter als drei Jahre<br />
sind.<br />
11. Die ausgewählten Wettbewerbsarbeiten werden<br />
in einer Ausstellung der Öffentlichkeit gezeigt.<br />
Ansbach, März 2012<br />
Abgabe: 27. September 2012<br />
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