Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45684 nach §22 StVZO<br />
Anlage 86 zum Gutachten Nr. 031957 (4. Ausfertigung)<br />
Prüfgegenstand <strong>PKW</strong>-<strong>Sonderrad</strong> 7,5Jx17H2 Typ O 757<br />
Hersteller<br />
AUTEC GmbH & Co. KG<br />
Seite 5 von 7<br />
AuT Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an<br />
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.<br />
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,<br />
Roadster.<br />
Cpe<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.<br />
DB8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an<br />
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.<br />
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck<br />
(3-türig und 5-türig).<br />
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder<br />
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte<br />
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal<br />
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben<br />
genannten Bereich abgedeckt sein.<br />
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von<br />
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte<br />
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes<br />
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.<br />
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder<br />
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte<br />
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal<br />
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben<br />
genannten Bereich abgedeckt sein.<br />
Lim<br />
M+S<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.<br />
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.<br />
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)<br />
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit<br />
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-<br />
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite<br />
1) verwendet werden.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim