20.07.2014 Aufrufe

Fahrzeughersteller : BMW(D) Radbefestigungsteile : mit den vom ...

Fahrzeughersteller : BMW(D) Radbefestigungsteile : mit den vom ...

Fahrzeughersteller : BMW(D) Radbefestigungsteile : mit den vom ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nachtrag XII zur ABE Nr. 43381<br />

Gutachten Nr. : RA-000129-M0-015<br />

Anlage-Nr. : 1<br />

Auftraggeber : Borbet<br />

Typ(en) : CF75630<br />

Ausführung(en) : Lk 120 <strong>mit</strong> Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅74,0 /∅72,5 Seite 5 von 6<br />

2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren<br />

genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle<br />

berichtigen zu lassen.<br />

Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der<br />

Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.<br />

3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren zu entnehmen.<br />

4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren<br />

Auflagen berührt wer<strong>den</strong>, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig <strong>mit</strong> dem Anbau der Sonderräder<br />

eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf <strong>den</strong> Anbau der<br />

Sonderräder gesondert zu beurteilen.<br />

5) Es sind nur schlauchlose Reifen <strong>mit</strong> Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen <strong>den</strong><br />

Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die<br />

Radkontur hinausragen.<br />

6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die <strong>mit</strong>zuliefern<strong>den</strong> Befestigungsteile verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der <strong>vom</strong> Reifenhersteller vorgeschriebene<br />

Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.<br />

8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll <strong>mit</strong> mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erforderlich gefahren wer<strong>den</strong>. Bei Fahrzeugen <strong>mit</strong> permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des<br />

Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen <strong>mit</strong> gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen<br />

die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet wer<strong>den</strong> können, es sei <strong>den</strong>n,<br />

daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.<br />

10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite <strong>mit</strong> Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer<strong>den</strong>.<br />

13) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf<br />

<strong>den</strong> Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des <strong>Fahrzeughersteller</strong>s).<br />

14) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bei <strong>den</strong>en diese Reifengröße bereits in <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren<br />

eingetragen ist.<br />

15) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen <strong>mit</strong> erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb<br />

diese auf max. 1500 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies<br />

auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01<br />

ist zusätzlich anzuwen<strong>den</strong>.<br />

19) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen<br />

wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von <strong>den</strong> Reifenherstellern bestätigt wor<strong>den</strong>: vorn<br />

225/50R16 und hinten 245/45R16<br />

Hersteller: Typ:<br />

Continental CZ91, ContiSportContact N1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!