Fahrzeughersteller : BMW(D) Radbefestigungsteile : mit den vom ...
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Nachtrag XII zur ABE Nr. 43381<br />
Gutachten Nr. : RA-000129-M0-015<br />
Anlage-Nr. : 1<br />
Auftraggeber : Borbet<br />
Typ(en) : CF75630<br />
Ausführung(en) : Lk 120 <strong>mit</strong> Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅74,0 /∅72,5 Seite 5 von 6<br />
2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren<br />
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle<br />
berichtigen zu lassen.<br />
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der<br />
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.<br />
3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren zu entnehmen.<br />
4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren<br />
Auflagen berührt wer<strong>den</strong>, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig <strong>mit</strong> dem Anbau der Sonderräder<br />
eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf <strong>den</strong> Anbau der<br />
Sonderräder gesondert zu beurteilen.<br />
5) Es sind nur schlauchlose Reifen <strong>mit</strong> Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen <strong>den</strong><br />
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die<br />
Radkontur hinausragen.<br />
6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die <strong>mit</strong>zuliefern<strong>den</strong> Befestigungsteile verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der <strong>vom</strong> Reifenhersteller vorgeschriebene<br />
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.<br />
8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll <strong>mit</strong> mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />
erforderlich gefahren wer<strong>den</strong>. Bei Fahrzeugen <strong>mit</strong> permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des<br />
Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen <strong>mit</strong> gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen<br />
die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet wer<strong>den</strong> können, es sei <strong>den</strong>n,<br />
daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.<br />
10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite <strong>mit</strong> Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer<strong>den</strong>.<br />
13) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf<br />
<strong>den</strong> Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des <strong>Fahrzeughersteller</strong>s).<br />
14) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bei <strong>den</strong>en diese Reifengröße bereits in <strong>den</strong> Fahrzeugpapieren<br />
eingetragen ist.<br />
15) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen <strong>mit</strong> erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb<br />
diese auf max. 1500 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies<br />
auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01<br />
ist zusätzlich anzuwen<strong>den</strong>.<br />
19) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen<br />
wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von <strong>den</strong> Reifenherstellern bestätigt wor<strong>den</strong>: vorn<br />
225/50R16 und hinten 245/45R16<br />
Hersteller: Typ:<br />
Continental CZ91, ContiSportContact N1