Kraftfahrt-Bundesamt
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<strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bundesamt</strong><br />
DE-24932 Flensburg<br />
Nummer der ABE: 46556*07<br />
2<br />
Die ABE-Nr. 46556 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2 , Typ<br />
43R7755, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. RA-000551-A0-104 vom<br />
29.07.2010 beschrieben.<br />
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.<br />
1, 2a-2c, 3, 4a-c, 5a-h, 6, 7a-b, 8, 9, 10,<br />
11a-d, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18a-b<br />
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an<br />
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.<br />
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)<br />
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde<br />
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder<br />
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.<br />
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord Mobilität GmbH &<br />
Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Essen, vom 29.07.2010 festgehaltenen<br />
Angaben.<br />
Flensburg, 17.08.2010<br />
Im Auftrag<br />
Anlagen:<br />
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung<br />
1 Nachtragsgutachten Nr. RA-000551-A0-104