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Kraftfahrt-Bundesamt

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<strong>Kraftfahrt</strong>-<strong>Bundesamt</strong><br />

DE-24932 Flensburg<br />

Nummer der ABE: 46556*07<br />

2<br />

Die ABE-Nr. 46556 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2 , Typ<br />

43R7755, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. RA-000551-A0-104 vom<br />

29.07.2010 beschrieben.<br />

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.<br />

1, 2a-2c, 3, 4a-c, 5a-h, 6, 7a-b, 8, 9, 10,<br />

11a-d, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18a-b<br />

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an<br />

den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.<br />

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)<br />

ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde<br />

zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder<br />

Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.<br />

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord Mobilität GmbH &<br />

Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Essen, vom 29.07.2010 festgehaltenen<br />

Angaben.<br />

Flensburg, 17.08.2010<br />

Im Auftrag<br />

Anlagen:<br />

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung<br />

1 Nachtragsgutachten Nr. RA-000551-A0-104

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