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Hauptsatzung des Amtes Stavenhagen - Reuterstadt Stavenhagen

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Auf den Aushang / die Auslegung ist in Form <strong>des</strong> Absatzes 1 hinzuweisen. Absatz 4<br />

Satz 3 ist ebenfalls anzuwenden.<br />

(6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in Form der Abs. 1 – 3 infolge höherer Gewalt oder<br />

sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln<br />

entsprechend Absatz 5 zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt<br />

14 Tage, Abs. 4 Satz 3 ist gleichfalls anzuwenden.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am 01.03.2005 in Kraft.<br />

<strong>Stavenhagen</strong>, den 16.02.2005<br />

N e u m a n n<br />

Amtsvorsteher

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