Hauptsatzung des Amtes Stavenhagen - Reuterstadt Stavenhagen
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Auf den Aushang / die Auslegung ist in Form <strong>des</strong> Absatzes 1 hinzuweisen. Absatz 4<br />
Satz 3 ist ebenfalls anzuwenden.<br />
(6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in Form der Abs. 1 – 3 infolge höherer Gewalt oder<br />
sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln<br />
entsprechend Absatz 5 zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt<br />
14 Tage, Abs. 4 Satz 3 ist gleichfalls anzuwenden.<br />
§ 9<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am 01.03.2005 in Kraft.<br />
<strong>Stavenhagen</strong>, den 16.02.2005<br />
N e u m a n n<br />
Amtsvorsteher