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politik _ Studiengebühren<br />

Wo bleibt das Geld?<br />

Nachgeforscht Diesmal nicht Pro oder Contra, sondern wie: Stifterverband und<br />

<strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> wollten wissen, wie die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ihre<br />

Studiengebühren verwenden<br />

— In Nordrhein-Westfalen sind Studiengebühren eine soziale Tatsache.<br />

Diese Tatsache ist Grund genug, genauer hinzusehen, ob das<br />

Geld, das die über lange Jahre chronisch unterfinanzierten Hochschulen<br />

des Landes dadurch einnehmen, den Vorgaben des Studienbeitrags-<br />

und Hochschulabgabengesetzes (StBAG NRW) entsprechend<br />

zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen<br />

verwendet werden.<br />

Im Frühjahr 2008 haben das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>, als dezidierter<br />

Studiengebühren-Gegner, und der Stifterverband für die<br />

Deutsche Wissenschaft, als Studiengebühren-Befürworter, im Auftrag<br />

des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und<br />

Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen die Verwendung<br />

der Studienbeiträge im Studienjahr 2007 untersucht und einen<br />

umfassenden Bericht vorgelegt. Im Rahmen der Studie wurden<br />

die Hochschulleitungen sowie die Studierendenvertreter, die in den<br />

Gremien mit der Verwendung der Mittel befasst sind, mittels unterschiedlicher<br />

Fragebögen zu den verfügbaren Mitteln, den Verteilungsregeln<br />

und Entscheidungsverfahren innerhalb der Hochschule,<br />

zur Verwendung der Mittel sowie zu Verbesserungsvorschlägen<br />

befragt. Insgesamt 28 Hochschulen sowie 161 Studierendenvertreter<br />

haben sich an der Befragung beteiligt. Darüber hinaus wurden an<br />

fünf Hochschulen im Rahmen von Begehungen Gespräche mit der<br />

Hochschulleitung, Dekan/innen, Studierenden und Mitgliedern<br />

der Prüfgremien geführt.<br />

29 der 33 staatlichen Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunstund<br />

Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen erheben Studienbeiträge.<br />

Die meisten davon orientieren sich an der gesetzlich<br />

vorgegebenen Obergrenze von 500 Euro pro Semester, nur wenige<br />

bleiben darunter. Knapp 20 Prozent der Studierenden waren im<br />

Berichtszeitraum aus verschiedenen Gründen von der Beitragspflicht<br />

ausgenommen oder befreit.<br />

Insgesamt haben die befragten Hochschulen im Studienjahr 2007<br />

rund 252 Millionen Euro an Studienbeiträgen erhoben. Diese Einnahmen<br />

standen den Hochschulen in unterschiedlichem Maße für die<br />

(unmittelbare) Verbesserung der Lehre und der Studiensituation zur<br />

Verfügung. Die genannte Summe wurde vorab durch die gesetzlich vorgegebenen<br />

Zahlungen in den Ausfallfonds für Studienbeitragsdarlehen<br />

(17,8 Prozent der Einnahmen), durch Verwaltungskosten (1,4 Prozent)<br />

und durch Rücklagen (7,2 Prozent), die für unterschiedliche Zwecke<br />

von den Hochschulen gebildet wurden, geschmälert. Die Zahlungen in<br />

den Ausgleichsfonds variierten erwartungsgemäß nur gering. Deutlich<br />

größere Differenzen – sowohl zwischen den drei Hochschularten als<br />

auch den einzelnen Hochschulen – bestanden hinsichtlich der beiden<br />

»Die Hochschulleitungen sollten die Kritik<br />

der Studierenden an fehlender Transparenz<br />

beziehungsweise an unzureichender Einbindung<br />

in ihre Entscheidungen als Herausforderung<br />

betrachten«<br />

Achim Meyer auf der Heyde,<br />

Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

anderen Ausgabengruppen, so dass der Anteil, der unmittelbar in eine<br />

Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen fließen konnte,<br />

relativ stark variierte. Den Universitäten verblieben im Schnitt rund<br />

drei Viertel ihrer Einnahmen aus Studienbeiträgen für eine Investition<br />

in die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen, bei den<br />

Fachhochschulen und den Kunst- beziehungsweise Musikhochschulen<br />

waren es dagegen nur gut zwei Drittel der Einnahmen.<br />

Foto: Ilja C. Hendel<br />

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DSWJOURNAL 03/2008

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