PDF Download - Deutsches Studentenwerk
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politik _ Studiengebühren<br />
Wo bleibt das Geld?<br />
Nachgeforscht Diesmal nicht Pro oder Contra, sondern wie: Stifterverband und<br />
<strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> wollten wissen, wie die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ihre<br />
Studiengebühren verwenden<br />
— In Nordrhein-Westfalen sind Studiengebühren eine soziale Tatsache.<br />
Diese Tatsache ist Grund genug, genauer hinzusehen, ob das<br />
Geld, das die über lange Jahre chronisch unterfinanzierten Hochschulen<br />
des Landes dadurch einnehmen, den Vorgaben des Studienbeitrags-<br />
und Hochschulabgabengesetzes (StBAG NRW) entsprechend<br />
zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen<br />
verwendet werden.<br />
Im Frühjahr 2008 haben das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>, als dezidierter<br />
Studiengebühren-Gegner, und der Stifterverband für die<br />
Deutsche Wissenschaft, als Studiengebühren-Befürworter, im Auftrag<br />
des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und<br />
Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen die Verwendung<br />
der Studienbeiträge im Studienjahr 2007 untersucht und einen<br />
umfassenden Bericht vorgelegt. Im Rahmen der Studie wurden<br />
die Hochschulleitungen sowie die Studierendenvertreter, die in den<br />
Gremien mit der Verwendung der Mittel befasst sind, mittels unterschiedlicher<br />
Fragebögen zu den verfügbaren Mitteln, den Verteilungsregeln<br />
und Entscheidungsverfahren innerhalb der Hochschule,<br />
zur Verwendung der Mittel sowie zu Verbesserungsvorschlägen<br />
befragt. Insgesamt 28 Hochschulen sowie 161 Studierendenvertreter<br />
haben sich an der Befragung beteiligt. Darüber hinaus wurden an<br />
fünf Hochschulen im Rahmen von Begehungen Gespräche mit der<br />
Hochschulleitung, Dekan/innen, Studierenden und Mitgliedern<br />
der Prüfgremien geführt.<br />
29 der 33 staatlichen Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunstund<br />
Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen erheben Studienbeiträge.<br />
Die meisten davon orientieren sich an der gesetzlich<br />
vorgegebenen Obergrenze von 500 Euro pro Semester, nur wenige<br />
bleiben darunter. Knapp 20 Prozent der Studierenden waren im<br />
Berichtszeitraum aus verschiedenen Gründen von der Beitragspflicht<br />
ausgenommen oder befreit.<br />
Insgesamt haben die befragten Hochschulen im Studienjahr 2007<br />
rund 252 Millionen Euro an Studienbeiträgen erhoben. Diese Einnahmen<br />
standen den Hochschulen in unterschiedlichem Maße für die<br />
(unmittelbare) Verbesserung der Lehre und der Studiensituation zur<br />
Verfügung. Die genannte Summe wurde vorab durch die gesetzlich vorgegebenen<br />
Zahlungen in den Ausfallfonds für Studienbeitragsdarlehen<br />
(17,8 Prozent der Einnahmen), durch Verwaltungskosten (1,4 Prozent)<br />
und durch Rücklagen (7,2 Prozent), die für unterschiedliche Zwecke<br />
von den Hochschulen gebildet wurden, geschmälert. Die Zahlungen in<br />
den Ausgleichsfonds variierten erwartungsgemäß nur gering. Deutlich<br />
größere Differenzen – sowohl zwischen den drei Hochschularten als<br />
auch den einzelnen Hochschulen – bestanden hinsichtlich der beiden<br />
»Die Hochschulleitungen sollten die Kritik<br />
der Studierenden an fehlender Transparenz<br />
beziehungsweise an unzureichender Einbindung<br />
in ihre Entscheidungen als Herausforderung<br />
betrachten«<br />
Achim Meyer auf der Heyde,<br />
Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
anderen Ausgabengruppen, so dass der Anteil, der unmittelbar in eine<br />
Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen fließen konnte,<br />
relativ stark variierte. Den Universitäten verblieben im Schnitt rund<br />
drei Viertel ihrer Einnahmen aus Studienbeiträgen für eine Investition<br />
in die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen, bei den<br />
Fachhochschulen und den Kunst- beziehungsweise Musikhochschulen<br />
waren es dagegen nur gut zwei Drittel der Einnahmen.<br />
Foto: Ilja C. Hendel<br />
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DSWJOURNAL 03/2008