Master-Bewerbung - Studium - Universität Oldenburg
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Zugangsvoraussetzungen <strong>Master</strong> of Education (Lehramt)<br />
Zugangsvoraussetzung für das lehramtsbezogene<br />
<strong>Master</strong>studium ist ein<br />
Bachelor-Abschluss oder vergleichbarer<br />
Abschluss in den Fächern, für die<br />
die Zulassung beantragt wird (zwei<br />
Unterrichtsfächer laut Fächerkombinationsmöglichkeiten,<br />
siehe Internet:<br />
www.studium.uni-oldenburg.de/42564.<br />
html), sowie der Nachweis über ein<br />
erfolgreich absolviertes allgemeines<br />
Schulpraktikum bzw. beim Lehramt für<br />
Sonderpädagogik der Nachweis über<br />
sonderpädagogische Schulpraktika<br />
oder eine als gleichwertig anerkannte<br />
Leistung. Für den <strong>Master</strong> of Education<br />
Wirtschaftspädagogik ist zusätzlich der<br />
Nachweis englischer Sprachkenntnisse<br />
Voraussetzung.<br />
Verfügen Sie zum <strong>Bewerbung</strong>szeitpunkt<br />
15. August noch nicht über<br />
einen Studienabschluss, ist eine <strong>Bewerbung</strong><br />
mit einer vom zuständigen Prüfungsamt<br />
ausgestellten Bescheinigung<br />
über die bislang erfolgreich erzielten<br />
Prüfungsleistungen mit ausgewiesener<br />
Durchschnittsnote und mindestens<br />
150 Kreditpunkten (KP) möglich. Der<br />
Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss<br />
inkl. Notenübersicht muss<br />
bis spätestens 15. Dezember d. J. eingereicht<br />
werden.<br />
Damit gewährleistet ist, dass Sie den<br />
Nachweis über das bestandene Bachelorstudium<br />
fristgerecht einreichen können,<br />
wird empfohlen, alle Prüfungsleistungen<br />
inkl. Abgabe der Bachelorarbeit<br />
bis spätestens zum 30. September<br />
im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.<br />
Wird der Nachweis bzw. Studienabschluss<br />
nicht fristgerecht bis zum<br />
15. Dezember vorgelegt, erlischt die<br />
Einschreibung für das <strong>Master</strong>studium.<br />
Es können Auflagen erteilt werden,<br />
wenn die Prüfung des Abschluss-<br />
Zeugnisses ergibt, dass noch fehlende<br />
Module nachstudiert werden müssen.<br />
In diesem Fall erhalten Sie einen gesonderten<br />
Auflagenbescheid.<br />
<strong>Bewerbung</strong> zum Sommersemester<br />
Eine <strong>Bewerbung</strong> für das lehramtsbezogene<br />
<strong>Master</strong>studium zum Sommersemester<br />
ist nur in begründeten<br />
Ausnahmefällen möglich, wenn bis zum<br />
<strong>Bewerbung</strong>stermin 15. März der Studienabschluss<br />
vorliegt. Eine <strong>Bewerbung</strong><br />
mit Notenbescheinigung unter Nachreichung<br />
des Bachelorzeugnisses ist zum<br />
Sommersemester ausgeschlossen.<br />
Besondere Eignung<br />
Bei einer nachgewiesenen Durchschnittsnote<br />
von 2,5 oder besser (Bachelor-<br />
Abschluss oder Bescheinigung des<br />
Akademischen Prüfungsamtes bei<br />
150 KP) ist die besondere Eignung nachgewiesen<br />
und Sie können zum <strong>Master</strong>studium<br />
zugelassen werden, sofern der<br />
Studiengang zulassungsfrei ist.<br />
Liegt der Notendurchschnitt Ihrer Gesamtnote<br />
bzw. Ihre vorläufige Durchschnittsnote<br />
bei 150 KP zwischen 2,6<br />
und 3,5, kann je nach Durchschnittsnote<br />
die besondere Eignung auch durch<br />
zusätzlich erreichte Punkte nachgewiesen<br />
werden. Die Ermittlung der Punktzahlen<br />
erfolgt aufgrund der von Ihnen<br />
eingereichten <strong>Bewerbung</strong>sunterlagen.<br />
Berücksichtigt werden hierbei aus dem<br />
notenschlechteren Unterrichtsfach das<br />
notenbeste lehramtsbezogene Fachdidaktikmodul<br />
und fachwissenschaftliche<br />
Modul sowie das notenbeste bildungswissenschaftliche<br />
Modul aus dem<br />
pädagogischen oder psychologischen<br />
Spektrum.<br />
Wichtig sind in diesem Zusammenhang<br />
die jeweiligen Zugangsordnungen zum<br />
<strong>Master</strong>studium of Education.<br />
Internet: www.studium.unioldenburg.de/masterofeducation<br />
Kooperationsstudium der Universitäten<br />
<strong>Oldenburg</strong> - Bremen<br />
Die im Kooperationsstudium gewählte<br />
Fächerkombination eines lehramtsorientierten<br />
Bachelorstudiengangs kann<br />
in einem kooperativen <strong>Master</strong> of Education<br />
weitergeführt werden. Sollten<br />
Sie ein kooperatives <strong>Master</strong>studium<br />
anstreben, ist eine <strong>Bewerbung</strong> nur<br />
bei der Universität erforderlich, an der<br />
Sie das 1. Fach studieren und die im<br />
<strong>Master</strong>studium Heimatuniversität sein<br />
soll. Sie müssen sich also bei <strong>Bewerbung</strong><br />
entscheiden, welche Universität<br />
Heimat-, welche Gastuniversität ist. Die<br />
Zulassung erfolgt über die Heimatuniversität;<br />
die Einschreibung für das<br />
Kooperationsstudium erfolgt jedoch an<br />
beiden Universitäten. Beachten Sie bitte<br />
unbedingt die unterschiedlichen <strong>Bewerbung</strong>sfristen.<br />
Universität <strong>Oldenburg</strong>:<br />
15. August zum Wintersemester<br />
15. März zum Sommersemester<br />
Universität Bremen<br />
15. Juli zum Wintersemester<br />
15. Januar zum Sommersemester<br />
Nähere Informationen zum Kooperationsstudium:<br />
www.koopbremenoldenburg.uni-oldenburg.de/17476.html<br />
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