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Master-Bewerbung - Studium - Universität Oldenburg

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Zugangsvoraussetzungen <strong>Master</strong> of Education (Lehramt)<br />

Zugangsvoraussetzung für das lehramtsbezogene<br />

<strong>Master</strong>studium ist ein<br />

Bachelor-Abschluss oder vergleichbarer<br />

Abschluss in den Fächern, für die<br />

die Zulassung beantragt wird (zwei<br />

Unterrichtsfächer laut Fächerkombinationsmöglichkeiten,<br />

siehe Internet:<br />

www.studium.uni-oldenburg.de/42564.<br />

html), sowie der Nachweis über ein<br />

erfolgreich absolviertes allgemeines<br />

Schulpraktikum bzw. beim Lehramt für<br />

Sonderpädagogik der Nachweis über<br />

sonderpädagogische Schulpraktika<br />

oder eine als gleichwertig anerkannte<br />

Leistung. Für den <strong>Master</strong> of Education<br />

Wirtschaftspädagogik ist zusätzlich der<br />

Nachweis englischer Sprachkenntnisse<br />

Voraussetzung.<br />

Verfügen Sie zum <strong>Bewerbung</strong>szeitpunkt<br />

15. August noch nicht über<br />

einen Studienabschluss, ist eine <strong>Bewerbung</strong><br />

mit einer vom zuständigen Prüfungsamt<br />

ausgestellten Bescheinigung<br />

über die bislang erfolgreich erzielten<br />

Prüfungsleistungen mit ausgewiesener<br />

Durchschnittsnote und mindestens<br />

150 Kreditpunkten (KP) möglich. Der<br />

Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss<br />

inkl. Notenübersicht muss<br />

bis spätestens 15. Dezember d. J. eingereicht<br />

werden.<br />

Damit gewährleistet ist, dass Sie den<br />

Nachweis über das bestandene Bachelorstudium<br />

fristgerecht einreichen können,<br />

wird empfohlen, alle Prüfungsleistungen<br />

inkl. Abgabe der Bachelorarbeit<br />

bis spätestens zum 30. September<br />

im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.<br />

Wird der Nachweis bzw. Studienabschluss<br />

nicht fristgerecht bis zum<br />

15. Dezember vorgelegt, erlischt die<br />

Einschreibung für das <strong>Master</strong>studium.<br />

Es können Auflagen erteilt werden,<br />

wenn die Prüfung des Abschluss-<br />

Zeugnisses ergibt, dass noch fehlende<br />

Module nachstudiert werden müssen.<br />

In diesem Fall erhalten Sie einen gesonderten<br />

Auflagenbescheid.<br />

<strong>Bewerbung</strong> zum Sommersemester<br />

Eine <strong>Bewerbung</strong> für das lehramtsbezogene<br />

<strong>Master</strong>studium zum Sommersemester<br />

ist nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen möglich, wenn bis zum<br />

<strong>Bewerbung</strong>stermin 15. März der Studienabschluss<br />

vorliegt. Eine <strong>Bewerbung</strong><br />

mit Notenbescheinigung unter Nachreichung<br />

des Bachelorzeugnisses ist zum<br />

Sommersemester ausgeschlossen.<br />

Besondere Eignung<br />

Bei einer nachgewiesenen Durchschnittsnote<br />

von 2,5 oder besser (Bachelor-<br />

Abschluss oder Bescheinigung des<br />

Akademischen Prüfungsamtes bei<br />

150 KP) ist die besondere Eignung nachgewiesen<br />

und Sie können zum <strong>Master</strong>studium<br />

zugelassen werden, sofern der<br />

Studiengang zulassungsfrei ist.<br />

Liegt der Notendurchschnitt Ihrer Gesamtnote<br />

bzw. Ihre vorläufige Durchschnittsnote<br />

bei 150 KP zwischen 2,6<br />

und 3,5, kann je nach Durchschnittsnote<br />

die besondere Eignung auch durch<br />

zusätzlich erreichte Punkte nachgewiesen<br />

werden. Die Ermittlung der Punktzahlen<br />

erfolgt aufgrund der von Ihnen<br />

eingereichten <strong>Bewerbung</strong>sunterlagen.<br />

Berücksichtigt werden hierbei aus dem<br />

notenschlechteren Unterrichtsfach das<br />

notenbeste lehramtsbezogene Fachdidaktikmodul<br />

und fachwissenschaftliche<br />

Modul sowie das notenbeste bildungswissenschaftliche<br />

Modul aus dem<br />

pädagogischen oder psychologischen<br />

Spektrum.<br />

Wichtig sind in diesem Zusammenhang<br />

die jeweiligen Zugangsordnungen zum<br />

<strong>Master</strong>studium of Education.<br />

Internet: www.studium.unioldenburg.de/masterofeducation<br />

Kooperationsstudium der Universitäten<br />

<strong>Oldenburg</strong> - Bremen<br />

Die im Kooperationsstudium gewählte<br />

Fächerkombination eines lehramtsorientierten<br />

Bachelorstudiengangs kann<br />

in einem kooperativen <strong>Master</strong> of Education<br />

weitergeführt werden. Sollten<br />

Sie ein kooperatives <strong>Master</strong>studium<br />

anstreben, ist eine <strong>Bewerbung</strong> nur<br />

bei der Universität erforderlich, an der<br />

Sie das 1. Fach studieren und die im<br />

<strong>Master</strong>studium Heimatuniversität sein<br />

soll. Sie müssen sich also bei <strong>Bewerbung</strong><br />

entscheiden, welche Universität<br />

Heimat-, welche Gastuniversität ist. Die<br />

Zulassung erfolgt über die Heimatuniversität;<br />

die Einschreibung für das<br />

Kooperationsstudium erfolgt jedoch an<br />

beiden Universitäten. Beachten Sie bitte<br />

unbedingt die unterschiedlichen <strong>Bewerbung</strong>sfristen.<br />

Universität <strong>Oldenburg</strong>:<br />

15. August zum Wintersemester<br />

15. März zum Sommersemester<br />

Universität Bremen<br />

15. Juli zum Wintersemester<br />

15. Januar zum Sommersemester<br />

Nähere Informationen zum Kooperationsstudium:<br />

www.koopbremenoldenburg.uni-oldenburg.de/17476.html<br />

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