Prorrenpann (Krabbenpfanne) - Berufsgenossenschaft für Transport ...
Prorrenpann (Krabbenpfanne) - Berufsgenossenschaft für Transport ...
Prorrenpann (Krabbenpfanne) - Berufsgenossenschaft für Transport ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neues<br />
Steuerrecht<br />
<strong>für</strong> Rentner<br />
Mit dem Alterseinkünftegesetz<br />
hat die Bundesregierung zum<br />
Jahresbeginn 2005 viele Regelungen<br />
zur Besteuerung von Beiträgen<br />
und Leistungen geändert.<br />
Anstoß hier<strong>für</strong> war ein<br />
Urteil des Bundesverfassungsgerichts,<br />
in dem festgestellt<br />
wurde, dass die unterschiedliche<br />
Besteuerung von Beamtenpensionen<br />
und Renten aus der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gegen das Gleichbehandlungsgebot<br />
des Grundgesetzes<br />
verstößt.<br />
Gesetzliche Renten wurden auch bisher<br />
besteuert, allerdings waren von<br />
der so genannten Ertragsanteilsbesteuerung<br />
nur wenige Rentner betroffen. Mit<br />
dem 1. Januar 2005 beginnt nun der Einstieg<br />
in die nachgelagerte Besteuerung. Die<br />
Beiträge <strong>für</strong> den Aufbau der Altersversorgung<br />
werden künftig – nach einer langen Übergangszeit<br />
– steuerfrei sein, da<strong>für</strong> werden<br />
dann die Renteneinkünfte voll versteuert.<br />
SEEKASSE<br />
Wichtig <strong>für</strong> Sie: Beginnend mit dem Jahr 2005<br />
werden 50 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig.<br />
Da ein jährlicher Grundfreibetrag<br />
vorgesehen ist, werden in diesem Jahr schätzungsweise<br />
drei Viertel aller Rentnerhaushalte<br />
steuerfrei bleiben. Von den neuen<br />
Abgaben sind vor allem diejenigen betroffen,<br />
die über Zusatzeinkünfte wie Betriebsrenten,<br />
Zinsen oder Mieten verfügen. Der steuerpflichtige<br />
Anteil erhöht sich schrittweise, bis<br />
SOZIAL 1/2005<br />
im Jahr 2040 <strong>für</strong> Neurentner die gesamte<br />
Rente besteuert wird. In unseren Auskunftsund<br />
Beratungsstellen können wir Ihnen die<br />
Grundzüge des Steuerrechts erklären - eine<br />
individuelle Beratung zu Ihren persönlichen<br />
Fragen und der zu erwartenden Belastung ist<br />
leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich<br />
da<strong>für</strong> an die Finanzverwaltung, einen Steuerberater,<br />
einen Lohnsteuerhilfeverein oder<br />
ähnliche Stellen.<br />
17