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Original Betriebsanleitung - Svh24

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Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

AUTOSOL® Winter Scheibenreiniger<br />

Überarbeitet am: 04.10.2010<br />

Seite:4/5<br />

Sonstige Beobachtungen:<br />

Beim Einatmen der Dämpfe in hohen Konzentrationen können narkotische<br />

Erscheinungen auftreten.<br />

Es können auftreten: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel, Reizung der Augen.<br />

Bei längerem Kontakt: Produkt wirkt entfettend.<br />

12. Umweltbezogene Angaben<br />

Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit):<br />

Die verwendeten Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie<br />

sie in der Verordnung(EG) Nr.648/2004 für Detergenzien festgelegt sind.<br />

AOX (adsorbierbare organische Halogenverbindungen): gemäß der Rezeptur<br />

keine AOX enthalten<br />

Wassergefährdungsklasse (WGK): 1, schwach wassergefährdend<br />

13. Hinweise zur Entsorgung<br />

Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen<br />

Verwendung dieses Produktes.<br />

Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender<br />

können unter Umständen auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden.<br />

Zubereitung:<br />

Örtlich behördliche Vorschriften beachten. Nicht mit dem Hausmüll entsorgen.<br />

Zum Beispiel geeignete Deponie oder Verbrennungsanlage.<br />

Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):<br />

Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln,<br />

Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln<br />

07 06 04 * - andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen<br />

Verpackung:<br />

Örtlich behördliche Vorschriften beachten. Behälter vollständig entleeren.<br />

Behälter vollständig entleeren. Rückstände können eine Explosionsgefahr darstellen.<br />

Nicht kontaminierte Verpackungen können wieder verwendet werden.<br />

Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):<br />

15 01 02 - Verpackungen aus Kunststoff<br />

14. Angaben zum Transport<br />

UN-Nr.: 1993<br />

Landtransport<br />

GGVSEB/ADR/RID/ADN<br />

Klasse/Verpackungsgruppe:<br />

3 / III<br />

Klassifizierungscode:<br />

F1<br />

Gefahrzettel: 3<br />

Begrenzte Mengen (LQ): 7<br />

Bezeichnung des Gutes:<br />

Tunnelbeschränkungscode:<br />

ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.<br />

(ETHANOL, METHYLETHYLKETON)<br />

(SONDERVORSCHRIFT 640E)<br />

(D/E)

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