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MRV Anlage 2.1 Technische ... - Stadtwerke Unna

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<strong>Anlage</strong> <strong>2.1</strong> (Strom)<br />

Messstellen- und Messrahmenvertrag<br />

Niederspannungs-Stromwandler:<br />

thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (l):<br />

Bemessungs-Stoßstrom (ldyn ):<br />

Grenzwerte für Übertemperatur<br />

60 x ln<br />

100 kA<br />

Isolierklasse E (75K)<br />

Mittelspannungs-Stromwandler:<br />

thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (lth):<br />

Bemessungs-Stoßstrom (ldyn ):<br />

Grenzwerte für Übertemperatur<br />

(30/5) 400 x ln<br />

(50/5) 300 x ln<br />

(100/5) 200 x ln<br />

(150/5) 150 x ln<br />

(200/5) 100 x ln<br />

(300/5) 100 x ln<br />

2,5 x l th<br />

Isolierklasse E (75K)<br />

Für alle Stromwandler wird eine Dauerstrombelastbarkeit von 1,2 x ln gefordert.<br />

Mittelspannungs-Spannungswandler<br />

Bemessungs-Spannungsfaktor: 1,9UN(8h), 1,2UN (dauernd)<br />

Sollen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen Anforderungen genügen oder vom Netzbetreiber nicht<br />

freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die<br />

im Störungsfall eine selektive Trennung der <strong>Anlage</strong>nteile des Anschlussnehmers sicherstellen.<br />

5. Liste der zugelassenen Messeinrichtungen<br />

Diese Grundsätze gelten für Abrechnungszählungen im Verteilnetz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Unna</strong> GmbH.<br />

Übersicht der Verbrauchsgrenzen und Ausstattungen zu 5.1 bis 5.6:<br />

SLP= Standardlastprofilzähler LGZ= Lastgangzähler<br />

Verweis auf Versorgung MessungL Leistung in Arbeit in AbrechnungskVA<br />

kWh/a zähler<br />

5.1 NS NS 30 < 100.000 SLP 1)<br />

5.4 NS NS >30 > 100.000 LGZ<br />

5.6 MS MS LGZ<br />

1) Option bei Kundenwunsch auch LGZ wie 5.2 möglich<br />

Bei Neuanlagen sind Abzählermessungen z.B. Supermarkt mit Bäckerfiliale im Bezug auf freien Netzzugang<br />

untersagt. Eine Ausnahme bilden jedoch EEG <strong>Anlage</strong>n mit Einspeisung ins Hausnetz, wenn nachgewiesen<br />

werden kann, dass alle anderen Lösungen wirtschaftlich unzumutbar sind.<br />

Der genaue Aufbau der Messeinrichtung, sowie die Art der einsetzten Messgeräte werden individuell nach<br />

den Anforderungen vom Netzbetreiber vorgeschrieben. Bestehende Abzählanlagen können durch den Messstellenbetreiber<br />

nur dann übernommen werden, wenn dieser alle Messpunkte übernimmt. Der Netzbetreiber<br />

behält sich trotzdem vor die Abzählung zu kündigen und nur noch den Übergabemesssatz zu berücksichtigen.<br />

Der freie Netzzugang entfällt damit für die Letztverbraucher mit Abzählern.<br />

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