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Inbetriebsetzung Antrag GAS_bearbeitet - Stadtwerke Unna

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Beiblatt 1<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

für die von Ihnen gewünschte <strong>Inbetriebsetzung</strong> für Gas sind folgende Punkte zu berücksichtigen:<br />

a) bei Kundenanlagen müssen die Hausanschlusskosten bezahlt sein<br />

b) für die Montage des Gaszählers fällt eine Gebühr nach dem jeweiligen gültigen Satz<br />

(z. Zt. 52,20 €) an, welche vorab bezahlt werden muss.<br />

Weitere Informationen<br />

Im Netzgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Unna</strong> GmbH werden Zweistutzenzähler installiert.<br />

Gasgeräte sind auf Erdgas Gruppe H, 20 mbar einzustellen.<br />

Die Anbringung der/des Gaszähler/s erfolgt ausschließlich im Beisein des Installateurs, während<br />

dieser die notwendigen Prüfungen nach TRGI Punkt 5.6 ff. durchführt.<br />

Ein Prüfgerät mit einer Messgenauigkeit nach TRGI 5.6.4.2 ist zwingend erforderlich.<br />

KWK-Anlagen<br />

Bei KWK-Anlagen ist die Gesamtanschlussbelastung anzugeben, dies ist nicht allein die<br />

Wärmeleistung.<br />

Bei Fragen steht Ihnen Heiko Giller unter Tel.: 02303/2001-268 oder per E-Mail<br />

heiko.giller@sw-unna.de gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Unna</strong> GmbH<br />

Heinrich-Hertz-Straße 2<br />

59423 <strong>Unna</strong><br />

Stand: 09.09.2010

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