Inbetriebsetzung Antrag GAS_bearbeitet - Stadtwerke Unna
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Beiblatt 1<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
für die von Ihnen gewünschte <strong>Inbetriebsetzung</strong> für Gas sind folgende Punkte zu berücksichtigen:<br />
a) bei Kundenanlagen müssen die Hausanschlusskosten bezahlt sein<br />
b) für die Montage des Gaszählers fällt eine Gebühr nach dem jeweiligen gültigen Satz<br />
(z. Zt. 52,20 €) an, welche vorab bezahlt werden muss.<br />
Weitere Informationen<br />
Im Netzgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Unna</strong> GmbH werden Zweistutzenzähler installiert.<br />
Gasgeräte sind auf Erdgas Gruppe H, 20 mbar einzustellen.<br />
Die Anbringung der/des Gaszähler/s erfolgt ausschließlich im Beisein des Installateurs, während<br />
dieser die notwendigen Prüfungen nach TRGI Punkt 5.6 ff. durchführt.<br />
Ein Prüfgerät mit einer Messgenauigkeit nach TRGI 5.6.4.2 ist zwingend erforderlich.<br />
KWK-Anlagen<br />
Bei KWK-Anlagen ist die Gesamtanschlussbelastung anzugeben, dies ist nicht allein die<br />
Wärmeleistung.<br />
Bei Fragen steht Ihnen Heiko Giller unter Tel.: 02303/2001-268 oder per E-Mail<br />
heiko.giller@sw-unna.de gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Unna</strong> GmbH<br />
Heinrich-Hertz-Straße 2<br />
59423 <strong>Unna</strong><br />
Stand: 09.09.2010