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BAURECHT<br />
Und mit <strong>der</strong> BauPVO die spezifischen Ziele:<br />
■ CE-gekennzeichnete Bauprodukte<br />
■ freier Warenverkehr und Abbau technischer<br />
Handelshemmnisse<br />
Was bedeutet eigentlich CE?<br />
CE hat sich in unserem Sprachgebrauch<br />
über die letzten Jahrzehnte quasi verselbständigt.<br />
Aber was heißt CE eigentlich? CE<br />
steht für „Communauté Européenne“ und ist<br />
gleich bedeutend mit dem deutschen Begriff<br />
„Europäische Gemeinschaft“. So wurde das<br />
CE-Zeichen, das 1993 eingeführt wurde, in<br />
<strong>der</strong> früheren deutschen Gesetzgebung auch<br />
„EG-Zeichen“ genannt. Laut Auskunft <strong>der</strong><br />
Europäischen Kommission hat das Bild zeichen<br />
„CE“ jedoch keine buchstäbliche Be deu tung<br />
mehr. Es ist nur noch Symbol für die Freiver<br />
kehrs fähigkeit in <strong>der</strong> EU. Und es ist kein<br />
Prüf sie gel, son<strong>der</strong>n ein rein verwaltungstechnisches<br />
Kennzeichen (Abb. 2).<br />
Die CE-Kennzeichnung eines Bauprodukts darf<br />
nach Erstellung und Zurverfügungstellung <strong>der</strong><br />
Leistungserklärung angebracht werden. In <strong>der</strong><br />
Leistungserklärung werden die Leistungen des<br />
Bauprodukts und dessen we sent liche Merk male<br />
angegeben. Welche Merk male für ein Bauprodukt<br />
wesentlich sind, ergibt sich aus den<br />
harmonisierten technischen Spezifikationen.<br />
Sie gehen zurück auf die Erfüllung von Grundanfor<br />
<strong>der</strong>ungen an Bauwerke (Abb. 4). Eine<br />
<strong>der</strong> Grundanfor<strong>der</strong>ungen ist <strong>der</strong> Brand schutz.<br />
<strong>Das</strong> CE-Logo lässt für sich alleine noch keine<br />
Rückschlüsse auf Leistungen und Prüfungen<br />
(Brandschutz) zu. Diese werden erst mit den<br />
An gaben auf dem CE-Typenschild genauer<br />
benannt. (Abb. 3).<br />
Wie hat eine Leistungserklärung<br />
auszusehen?<br />
Die Leistungserklärung dokumen tiert die<br />
Leistung eines Bau pro dukts in Bezug auf seine<br />
we sent lichen Merkmale. Sie sind in den<br />
harmonisierten technischen Spezifikationen<br />
festgelegt, z. B in einer Produktnorm wie <strong>der</strong><br />
EN 15650 für Brand schutz klap pen. Grundlage<br />
für die Leis tungs er klä rung ist eine vom<br />
Her stel ler zu er stellende technische Dokumen<br />
tation (Abb. 6: Bei spiel einer LE). Die<br />
Leistungserklärung ist vom Hersteller gemäß<br />
dem im Anhang III <strong>der</strong> BauPVO enthaltenen<br />
Muster zu erstellen. Sie ist in ge druckter o<strong>der</strong><br />
in elektronischer Form bereitzustellen. Nur<br />
auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers<br />
muss sie in gedruckter Form weitergegeben<br />
werden.<br />
Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Leis tungserklärung,<br />
z. B. ein Wechs el <strong>der</strong> notifizierten<br />
Stel le, ein neuer Produktname,<br />
die Än de rung wesentlicher<br />
Merk male o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leis tung des<br />
Pro dukts, be dingen eine neue<br />
Leistungs er klä rung. Sie muss<br />
dann mit einer neuen Nummer<br />
versehen werden. We gen <strong>der</strong><br />
neuen Nummer geht damit<br />
auch eine Erneuerung des CE-<br />
Typenschilds einher.<br />
Anhand eines Auszugs einer Leis <br />
tungs erklärung für Trox Brandschutz<br />
klap pen erklären wir Ihnen<br />
In halt und Aufbau. Weitere<br />
Bei spie le finden sie auf www.<br />
trox.de o<strong>der</strong> für Entrauchungsven<br />
ti la toren unter www.trox-tlt.<br />
de.<br />
Die wesentlichen Merkmale einer<br />
Brandschutzklappe sind:<br />
■ Baugröße<br />
■ Tragkonstruktion, z. B. Wand<br />
■ Bauart <strong>der</strong> Tragkonstruktion,<br />
z. B. leichte Trenn wand<br />
Dateiname: BS_02_13_zww_fh_koeln; Seite: 1; Nettoformat: (170.00 x 30.00 mm); Datum: 22. Jul 2013 13:09:09; <strong>PDF</strong>-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien<br />
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