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BAURECHT<br />

Und mit <strong>der</strong> BauPVO die spezifischen Ziele:<br />

■ CE-gekennzeichnete Bauprodukte<br />

■ freier Warenverkehr und Abbau technischer<br />

Handelshemmnisse<br />

Was bedeutet eigentlich CE?<br />

CE hat sich in unserem Sprachgebrauch<br />

über die letzten Jahrzehnte quasi verselbständigt.<br />

Aber was heißt CE eigentlich? CE<br />

steht für „Communauté Européenne“ und ist<br />

gleich bedeutend mit dem deutschen Begriff<br />

„Europäische Gemeinschaft“. So wurde das<br />

CE-Zeichen, das 1993 eingeführt wurde, in<br />

<strong>der</strong> früheren deutschen Gesetzgebung auch<br />

„EG-Zeichen“ genannt. Laut Auskunft <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission hat das Bild zeichen<br />

„CE“ jedoch keine buchstäbliche Be deu tung<br />

mehr. Es ist nur noch Symbol für die Freiver<br />

kehrs fähigkeit in <strong>der</strong> EU. Und es ist kein<br />

Prüf sie gel, son<strong>der</strong>n ein rein verwaltungstechnisches<br />

Kennzeichen (Abb. 2).<br />

Die CE-Kennzeichnung eines Bauprodukts darf<br />

nach Erstellung und Zurverfügungstellung <strong>der</strong><br />

Leistungserklärung angebracht werden. In <strong>der</strong><br />

Leistungserklärung werden die Leistungen des<br />

Bauprodukts und dessen we sent liche Merk male<br />

angegeben. Welche Merk male für ein Bauprodukt<br />

wesentlich sind, ergibt sich aus den<br />

harmonisierten technischen Spezifikationen.<br />

Sie gehen zurück auf die Erfüllung von Grundanfor<br />

<strong>der</strong>ungen an Bauwerke (Abb. 4). Eine<br />

<strong>der</strong> Grundanfor<strong>der</strong>ungen ist <strong>der</strong> Brand schutz.<br />

<strong>Das</strong> CE-Logo lässt für sich alleine noch keine<br />

Rückschlüsse auf Leistungen und Prüfungen<br />

(Brandschutz) zu. Diese werden erst mit den<br />

An gaben auf dem CE-Typenschild genauer<br />

benannt. (Abb. 3).<br />

Wie hat eine Leistungserklärung<br />

auszusehen?<br />

Die Leistungserklärung dokumen tiert die<br />

Leistung eines Bau pro dukts in Bezug auf seine<br />

we sent lichen Merkmale. Sie sind in den<br />

harmonisierten technischen Spezifikationen<br />

festgelegt, z. B in einer Produktnorm wie <strong>der</strong><br />

EN 15650 für Brand schutz klap pen. Grundlage<br />

für die Leis tungs er klä rung ist eine vom<br />

Her stel ler zu er stellende technische Dokumen<br />

tation (Abb. 6: Bei spiel einer LE). Die<br />

Leistungserklärung ist vom Hersteller gemäß<br />

dem im Anhang III <strong>der</strong> BauPVO enthaltenen<br />

Muster zu erstellen. Sie ist in ge druckter o<strong>der</strong><br />

in elektronischer Form bereitzustellen. Nur<br />

auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers<br />

muss sie in gedruckter Form weitergegeben<br />

werden.<br />

Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Leis tungserklärung,<br />

z. B. ein Wechs el <strong>der</strong> notifizierten<br />

Stel le, ein neuer Produktname,<br />

die Än de rung wesentlicher<br />

Merk male o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leis tung des<br />

Pro dukts, be dingen eine neue<br />

Leistungs er klä rung. Sie muss<br />

dann mit einer neuen Nummer<br />

versehen werden. We gen <strong>der</strong><br />

neuen Nummer geht damit<br />

auch eine Erneuerung des CE-<br />

Typenschilds einher.<br />

Anhand eines Auszugs einer Leis ­<br />

tungs erklärung für Trox Brandschutz<br />

klap pen erklären wir Ihnen<br />

In halt und Aufbau. Weitere<br />

Bei spie le finden sie auf www.<br />

trox.de o<strong>der</strong> für Entrauchungsven<br />

ti la toren unter www.trox-tlt.<br />

de.<br />

Die wesentlichen Merkmale einer<br />

Brandschutzklappe sind:<br />

■ Baugröße<br />

■ Tragkonstruktion, z. B. Wand<br />

■ Bauart <strong>der</strong> Tragkonstruktion,<br />

z. B. leichte Trenn wand<br />

Dateiname: BS_02_13_zww_fh_koeln; Seite: 1; Nettoformat: (170.00 x 30.00 mm); Datum: 22. Jul 2013 13:09:09; <strong>PDF</strong>-CMYK (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien<br />

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