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Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in Hohenlohe + Schwäbisch Hall<br />

Liebe Gäste und Interessenten,<br />

in diesem Gastgeberverzeichnis, das vom Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e.V. und der Touristikgemeinschaft Hohenlohe e.V. – nachstehend HST und TGH abgekürzt – herausgegeben wird, stellen<br />

die in HST und TGH zusammengeschlossenen Orte die Unterkünfte der in ihnen ansässigen gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (nachfolgend einheitlich als „Gastgeber“ bezeichnet) vor.<br />

Wenn Sie sich für eine in diesem Prospekt vorgestellte Unterkunft entscheiden, sollen die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend als „Sie“ oder „Gast“<br />

bezeichnet) und dem jeweiligen Gastgeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen klar regeln und Sie über wichtige Vertragsgrundlagen informieren.<br />

1. Stellung von HST/TGH/örtlichen Tourismusstellen und Gastgeber<br />

1.1 Der Gastaufnahmevertrag kommt zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande,<br />

detaillierte Angaben zu den Gastgebern finden Sie bei den Angaben zu den einzelnen Unterkünften.<br />

1.2 HST und TGH (jeweilige Adresse und Vertretungsverhältnisse siehe Impressum) sind ledig-lich<br />

Herausgeber der Gastgeberverzeichnisse bzw. Betreiber entsprechender Internet-Buchungsplattformen.<br />

HST, TGH und örtliche Tourismusstellen haben, soweit keine besonderen Umstände<br />

vorliegen oder entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, nicht die Stellung<br />

eines Vermittlers. Auch im Fall der Vermittlung sind sie nicht für die vertraglich geschuldete Leistung<br />

des Gastgebers verantwortlich, sondern verantworten nur die ordnungsgemäße Abwicklung<br />

einer Vermittlung.<br />

1.3 Vermittler und Buchungsstellen sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben,<br />

Zusicherungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des<br />

Vertrages abändern oder im Widerspruch zur Beschreibung der Leistungen des Gastgebers<br />

stehen.<br />

2. Funktion des Prospekts/Reservierungen/Vertragsschluss<br />

2.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise pro Person unter Einschluss der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer und enthalten - soweit hierzu nichts anderes angegeben ist - auch alle Nebenkosten.<br />

Bitte beachten Sie gesondert ausgewiesene Entgelte z.B. für verbrauchsabhängig<br />

abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) oder für Zusatzleistungen bei den<br />

Angeboten.<br />

2.2 Die Darstellungen von Leistungen der Gastgeber in diesem Prospekt ist im Rechtssinn noch kein<br />

Angebot auf Abschluss eines Vertrages.<br />

Der Vertrag kommt erst durch deckungsgleiche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot<br />

und Annahme) zustande, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Angaben und<br />

Zusicherungen in nicht von der HST/TGH oder dem Gastgeber selbst herausgegebenen Publikationen<br />

sind nicht Bestandteil oder Grundlage des Vertrags, es sei denn, dies ist anders vereinbart<br />

und von den Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und Annahme) umfasst.<br />

2.3 Unverbindliche Reservierungen sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Klarstellung des<br />

Gastes und Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich. Hat der Gastgeber eine Reservierung<br />

akzeptiert, bei der der Gast bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitteilen soll, ob seine Reservierung<br />

sich in eine verbindliche Buchung umwandeln soll, so entfällt die Reservierung ohne<br />

weitere Pflichten für den Gastgeber, wenn keine solche Mitteilung durch den Gast erfolgt. Erfolgt<br />

die Mitteilung, so kommt – vorbehaltlich anderer Vereinbarung – der Vertrag sofort zustande.<br />

2.4 Die verbindliche Reservierung/Buchung einer Unterkunft durch den Gast kann mündlich,<br />

telefonisch, oder in Textform (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss<br />

eines Gastaufnahmevertrages ist der Gast fünf Werktage ab Zugang der Erklärung beim<br />

Gastgeber gebunden. Die Annahme durch den Gastgeber bedarf keiner bestimmten Form,<br />

kann also auch mündlich oder telefonisch rechtsverbindlich erfolgen. Mit Zugang der Annahme<br />

kommt der bindende Vertrag zustande. Im Regelfall wird der Gastgeber oder ein in seinem<br />

Auftrag tätiger Vermittler im Anschluss eine Bestätigung in Textform übermitteln, diese ist<br />

jedoch nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.<br />

3. Leistungen<br />

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der beim Vertragsschluss gewechselten<br />

Dokumente bzw. Willenserklärungen in Verbindung mit der zugrunde liegenden Ausschreibung<br />

und ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage wie z.B. Ortsbeschreibung und<br />

Klassifizierungserläuterung, vgl. Ziffer 2.1. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem<br />

Gastgeber gelten vorrangig, sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.<br />

4. Fälligkeit von Zahlung und Anzahlung/Zahlungswege<br />

4.1 Mit Vertragsschluss (vgl. Ziffern 2.2 bis 2.4) ist eine Anzahlung zu leisten. Soweit im Einzelfall<br />

nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Anzahlung in Höhe von 20% (zzgl. Preise evtl.<br />

zusätzlich vermittelter Eintrittskarten) fällig gestellt werden, die an den Gastgeber zu zahlen ist.<br />

Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall<br />

nichts anderes vereinbart ist. Ist mit dem Gast Zahlung nach Rechnungstellung vereinbart, so ist<br />

der Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, zehn Tage nach Rechnungsdatum<br />

fällig.<br />

4.2 Erfolgt der Vertragsschluss in den sieben Werktagen vor Buchungsbeginn, ist die Anzahlung –<br />

sofern nichts anderes vereinbart ist – bei Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu<br />

entrichten.<br />

4.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, Kreditkartenzahlungen<br />

sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom Gastgeber allgemein angeboten<br />

wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.<br />

5. Umbuchung/Wunsch auf Aufhebung des Vertrages (Rücktritt) und Nichtanreise<br />

5.1 Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderungen des An- und Abreisetermins, der Verpflegungsart,<br />

ergänzender Leistungen oder Aufhebung des Vertrages besteht im Regelfall nicht.<br />

5.2 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber<br />

zuzüglich zu eventuellen Preisdifferenzen, die durch die geänderte Leistung entstehen, ein<br />

Umbuchungsentgelt von 15,00 € pro Änderungsvorgang verlangen. Alle Umbuchungen setzen<br />

Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen voraus.<br />

5.3 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Vorliegen eines der in Ziffer 7 genannten Kündigungsgründe<br />

des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten<br />

Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen<br />

auch bei vorheriger Ankündigung rechtlich im Regelfall bestehen. Der Gastgeber hat sich aber<br />

im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes (unter Berücksichtigung eines eventuellen<br />

besonderen Charakters seiner Unterkunft, z.B. Nichtraucherunterkunft, Familienzimmer) um eine<br />

anderweitige Verwendung der Leistungen zu bemühen und muss sich erzielte Erlöse hieraus sowie<br />

ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.<br />

5.4 Die Erklärung, dass eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird, sollte im Interesse<br />

des Gastes in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) an den Gastgeber direkt erfolgen, um diesem zu<br />

ermöglichen, Bemühungen um die anderweitige Verwendung der Leistungen gemäß Ziffer 5.3<br />

einzuleiten.<br />

5.5 Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben wird davon ausgegangen, dass vom<br />

gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe,<br />

nach Abzug der ersparten Aufwendungen (und eventueller Anzahlungen) folgende pauschalierte<br />

Beträge an den Gastgeber zu zahlen sind:<br />

- bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%<br />

- bei Übernachtung/Frühstück 80%<br />

- bei Halbpension 70%<br />

- bei Vollpension 60%<br />

Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass eine anderweitige<br />

Verwendung der Leistungen stattgefunden hat und/oder die ersparten Aufwendungen wesentlich<br />

höher sind als die bei der Festsetzung der genannten Beträge berücksichtigten Abzüge. Bei<br />

einem solchen Nachweis ermäßigt sich der vereinbarte Preis um die nachgewiesenen ersparten<br />

Aufwendungen und die Erlöse aus nachgewiesener anderweitiger Verwertung.<br />

6. Mitnahme von Tieren/Pflichten und Obliegenheiten des Gastes<br />

6.1 Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur gestattet, wenn dies<br />

ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Im Rahmen von Vereinbarungen hierzu ist der Gast zu<br />

wahrheitsgemäßen Angaben über Art, Größe und Gefährlichkeit der mitgebrachten Haustiere<br />

verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des<br />

Gastaufnahmevertrages berechtigen, vgl. Ziffer 7.2.<br />

6.2 Soweit keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, darf die Unterkunft nur von dem<br />

Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung<br />

(insbesondere Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern auch die Weitergabe von<br />

Unterkunftskontingenten) ist nicht gestattet.<br />

6.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des<br />

Beherbergungsbetriebes nur bestimmungsgemäß, pfleglich und entsprechend vorhandener<br />

Benutzungsordnungen zu behandeln. Während einer Nutzung auftretende Beschädigungen sind<br />

dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Soweit die Beschädigung vom Gast zu vertreten ist, haftet<br />

der Gast für die Beschädigung.<br />

6.4 Auftretende Mängel oder Störungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Unterbleibt<br />

die Mängelanzeige schuldhaft, können vertragliche Ansprüche des Gastes auf Minderung oder<br />

Schadenersatz ganz oder teilweise entfallen.<br />

7. Kündigung des Vertrages durch Gastgeber oder Gast<br />

7.1 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor ist dem<br />

Gastgeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass Abhilfe unmöglich ist,<br />

vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des<br />

Gastes sachlich gerechtfertigt ist bzw. die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.<br />

7.2 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast<br />

ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts<br />

nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, vgl. auch Ziffer 6.1.<br />

7.3 Die Rechtsfolgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

8. Haftungsbeschränkung<br />

8.1 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff BGB bleibt durch<br />

die nachstehenden Regelungen in Ziffer 8.2 unberührt.<br />

8.2 Unter Berücksichtigung von Ziffer 8.1 ist die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die<br />

nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ausgeschlossen, soweit sie<br />

nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Gastgeber, seine<br />

gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />

9. Verjährung/Rechtswahl<br />

9.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag, die<br />

aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, verjähren in drei Jahren. Dies gilt<br />

auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger<br />

Pflichtverletzung durch den Gastgeber oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen.<br />

9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.<br />

9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres,<br />

in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch begründen<br />

und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />

müssen.<br />

10. Sonstiges/Datenschutz<br />

10.1 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere - soweit deutsches Recht anwendbar<br />

ist - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).<br />

10.2 Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Gäste werden ausschließlich zur Abwicklung des<br />

Aufenthalts und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4<br />

Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die angegebene Anschrift des<br />

Gastgebers bzw. einen in seinem Auftrag tätigen Vermittler genügt.<br />

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