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Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in Hohenlohe + Schwäbisch Hall<br />
Liebe Gäste und Interessenten,<br />
in diesem Gastgeberverzeichnis, das vom Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e.V. und der Touristikgemeinschaft Hohenlohe e.V. – nachstehend HST und TGH abgekürzt – herausgegeben wird, stellen<br />
die in HST und TGH zusammengeschlossenen Orte die Unterkünfte der in ihnen ansässigen gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (nachfolgend einheitlich als „Gastgeber“ bezeichnet) vor.<br />
Wenn Sie sich für eine in diesem Prospekt vorgestellte Unterkunft entscheiden, sollen die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend als „Sie“ oder „Gast“<br />
bezeichnet) und dem jeweiligen Gastgeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen klar regeln und Sie über wichtige Vertragsgrundlagen informieren.<br />
1. Stellung von HST/TGH/örtlichen Tourismusstellen und Gastgeber<br />
1.1 Der Gastaufnahmevertrag kommt zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande,<br />
detaillierte Angaben zu den Gastgebern finden Sie bei den Angaben zu den einzelnen Unterkünften.<br />
1.2 HST und TGH (jeweilige Adresse und Vertretungsverhältnisse siehe Impressum) sind ledig-lich<br />
Herausgeber der Gastgeberverzeichnisse bzw. Betreiber entsprechender Internet-Buchungsplattformen.<br />
HST, TGH und örtliche Tourismusstellen haben, soweit keine besonderen Umstände<br />
vorliegen oder entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, nicht die Stellung<br />
eines Vermittlers. Auch im Fall der Vermittlung sind sie nicht für die vertraglich geschuldete Leistung<br />
des Gastgebers verantwortlich, sondern verantworten nur die ordnungsgemäße Abwicklung<br />
einer Vermittlung.<br />
1.3 Vermittler und Buchungsstellen sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben,<br />
Zusicherungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des<br />
Vertrages abändern oder im Widerspruch zur Beschreibung der Leistungen des Gastgebers<br />
stehen.<br />
2. Funktion des Prospekts/Reservierungen/Vertragsschluss<br />
2.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise pro Person unter Einschluss der gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer und enthalten - soweit hierzu nichts anderes angegeben ist - auch alle Nebenkosten.<br />
Bitte beachten Sie gesondert ausgewiesene Entgelte z.B. für verbrauchsabhängig<br />
abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) oder für Zusatzleistungen bei den<br />
Angeboten.<br />
2.2 Die Darstellungen von Leistungen der Gastgeber in diesem Prospekt ist im Rechtssinn noch kein<br />
Angebot auf Abschluss eines Vertrages.<br />
Der Vertrag kommt erst durch deckungsgleiche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot<br />
und Annahme) zustande, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Angaben und<br />
Zusicherungen in nicht von der HST/TGH oder dem Gastgeber selbst herausgegebenen Publikationen<br />
sind nicht Bestandteil oder Grundlage des Vertrags, es sei denn, dies ist anders vereinbart<br />
und von den Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und Annahme) umfasst.<br />
2.3 Unverbindliche Reservierungen sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Klarstellung des<br />
Gastes und Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich. Hat der Gastgeber eine Reservierung<br />
akzeptiert, bei der der Gast bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitteilen soll, ob seine Reservierung<br />
sich in eine verbindliche Buchung umwandeln soll, so entfällt die Reservierung ohne<br />
weitere Pflichten für den Gastgeber, wenn keine solche Mitteilung durch den Gast erfolgt. Erfolgt<br />
die Mitteilung, so kommt – vorbehaltlich anderer Vereinbarung – der Vertrag sofort zustande.<br />
2.4 Die verbindliche Reservierung/Buchung einer Unterkunft durch den Gast kann mündlich,<br />
telefonisch, oder in Textform (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss<br />
eines Gastaufnahmevertrages ist der Gast fünf Werktage ab Zugang der Erklärung beim<br />
Gastgeber gebunden. Die Annahme durch den Gastgeber bedarf keiner bestimmten Form,<br />
kann also auch mündlich oder telefonisch rechtsverbindlich erfolgen. Mit Zugang der Annahme<br />
kommt der bindende Vertrag zustande. Im Regelfall wird der Gastgeber oder ein in seinem<br />
Auftrag tätiger Vermittler im Anschluss eine Bestätigung in Textform übermitteln, diese ist<br />
jedoch nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.<br />
3. Leistungen<br />
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der beim Vertragsschluss gewechselten<br />
Dokumente bzw. Willenserklärungen in Verbindung mit der zugrunde liegenden Ausschreibung<br />
und ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage wie z.B. Ortsbeschreibung und<br />
Klassifizierungserläuterung, vgl. Ziffer 2.1. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem<br />
Gastgeber gelten vorrangig, sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.<br />
4. Fälligkeit von Zahlung und Anzahlung/Zahlungswege<br />
4.1 Mit Vertragsschluss (vgl. Ziffern 2.2 bis 2.4) ist eine Anzahlung zu leisten. Soweit im Einzelfall<br />
nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Anzahlung in Höhe von 20% (zzgl. Preise evtl.<br />
zusätzlich vermittelter Eintrittskarten) fällig gestellt werden, die an den Gastgeber zu zahlen ist.<br />
Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall<br />
nichts anderes vereinbart ist. Ist mit dem Gast Zahlung nach Rechnungstellung vereinbart, so ist<br />
der Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, zehn Tage nach Rechnungsdatum<br />
fällig.<br />
4.2 Erfolgt der Vertragsschluss in den sieben Werktagen vor Buchungsbeginn, ist die Anzahlung –<br />
sofern nichts anderes vereinbart ist – bei Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu<br />
entrichten.<br />
4.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, Kreditkartenzahlungen<br />
sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom Gastgeber allgemein angeboten<br />
wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.<br />
5. Umbuchung/Wunsch auf Aufhebung des Vertrages (Rücktritt) und Nichtanreise<br />
5.1 Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderungen des An- und Abreisetermins, der Verpflegungsart,<br />
ergänzender Leistungen oder Aufhebung des Vertrages besteht im Regelfall nicht.<br />
5.2 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber<br />
zuzüglich zu eventuellen Preisdifferenzen, die durch die geänderte Leistung entstehen, ein<br />
Umbuchungsentgelt von 15,00 € pro Änderungsvorgang verlangen. Alle Umbuchungen setzen<br />
Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen voraus.<br />
5.3 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Vorliegen eines der in Ziffer 7 genannten Kündigungsgründe<br />
des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten<br />
Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen<br />
auch bei vorheriger Ankündigung rechtlich im Regelfall bestehen. Der Gastgeber hat sich aber<br />
im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes (unter Berücksichtigung eines eventuellen<br />
besonderen Charakters seiner Unterkunft, z.B. Nichtraucherunterkunft, Familienzimmer) um eine<br />
anderweitige Verwendung der Leistungen zu bemühen und muss sich erzielte Erlöse hieraus sowie<br />
ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.<br />
5.4 Die Erklärung, dass eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird, sollte im Interesse<br />
des Gastes in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) an den Gastgeber direkt erfolgen, um diesem zu<br />
ermöglichen, Bemühungen um die anderweitige Verwendung der Leistungen gemäß Ziffer 5.3<br />
einzuleiten.<br />
5.5 Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben wird davon ausgegangen, dass vom<br />
gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe,<br />
nach Abzug der ersparten Aufwendungen (und eventueller Anzahlungen) folgende pauschalierte<br />
Beträge an den Gastgeber zu zahlen sind:<br />
- bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%<br />
- bei Übernachtung/Frühstück 80%<br />
- bei Halbpension 70%<br />
- bei Vollpension 60%<br />
Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass eine anderweitige<br />
Verwendung der Leistungen stattgefunden hat und/oder die ersparten Aufwendungen wesentlich<br />
höher sind als die bei der Festsetzung der genannten Beträge berücksichtigten Abzüge. Bei<br />
einem solchen Nachweis ermäßigt sich der vereinbarte Preis um die nachgewiesenen ersparten<br />
Aufwendungen und die Erlöse aus nachgewiesener anderweitiger Verwertung.<br />
6. Mitnahme von Tieren/Pflichten und Obliegenheiten des Gastes<br />
6.1 Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur gestattet, wenn dies<br />
ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Im Rahmen von Vereinbarungen hierzu ist der Gast zu<br />
wahrheitsgemäßen Angaben über Art, Größe und Gefährlichkeit der mitgebrachten Haustiere<br />
verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des<br />
Gastaufnahmevertrages berechtigen, vgl. Ziffer 7.2.<br />
6.2 Soweit keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, darf die Unterkunft nur von dem<br />
Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung<br />
(insbesondere Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern auch die Weitergabe von<br />
Unterkunftskontingenten) ist nicht gestattet.<br />
6.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des<br />
Beherbergungsbetriebes nur bestimmungsgemäß, pfleglich und entsprechend vorhandener<br />
Benutzungsordnungen zu behandeln. Während einer Nutzung auftretende Beschädigungen sind<br />
dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Soweit die Beschädigung vom Gast zu vertreten ist, haftet<br />
der Gast für die Beschädigung.<br />
6.4 Auftretende Mängel oder Störungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Unterbleibt<br />
die Mängelanzeige schuldhaft, können vertragliche Ansprüche des Gastes auf Minderung oder<br />
Schadenersatz ganz oder teilweise entfallen.<br />
7. Kündigung des Vertrages durch Gastgeber oder Gast<br />
7.1 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor ist dem<br />
Gastgeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass Abhilfe unmöglich ist,<br />
vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des<br />
Gastes sachlich gerechtfertigt ist bzw. die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.<br />
7.2 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast<br />
ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts<br />
nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, vgl. auch Ziffer 6.1.<br />
7.3 Die Rechtsfolgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
8. Haftungsbeschränkung<br />
8.1 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff BGB bleibt durch<br />
die nachstehenden Regelungen in Ziffer 8.2 unberührt.<br />
8.2 Unter Berücksichtigung von Ziffer 8.1 ist die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die<br />
nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ausgeschlossen, soweit sie<br />
nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Gastgeber, seine<br />
gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />
9. Verjährung/Rechtswahl<br />
9.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag, die<br />
aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, verjähren in drei Jahren. Dies gilt<br />
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung durch den Gastgeber oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen.<br />
9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.<br />
9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres,<br />
in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch begründen<br />
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen<br />
müssen.<br />
10. Sonstiges/Datenschutz<br />
10.1 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere - soweit deutsches Recht anwendbar<br />
ist - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).<br />
10.2 Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Gäste werden ausschließlich zur Abwicklung des<br />
Aufenthalts und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4<br />
Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die angegebene Anschrift des<br />
Gastgebers bzw. einen in seinem Auftrag tätigen Vermittler genügt.<br />
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