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Allgemeine kaufmännische Bedingungen

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1. Begriffsbestimmungen<br />

1.1 In gegenständlichen „<strong>Allgemeine</strong>n Kaufmännischen <strong>Bedingungen</strong> - AKB“ gelten nachfolgende<br />

Begriffsbestimmungen:<br />

Auftraggeber<br />

= AG = voestalpine Stahl GmbH (bzw. wie gesondert spezifiziert)<br />

Auftragnehmer<br />

= AN = rechtsverbindlich durch Bestellung<br />

(FAX, schriftlich) ausgewählte Rechtsperson<br />

Bestellung<br />

= Vertrag zwischen dem AG und dem AN über die vom AN zu erbringenden<br />

Lieferungen und/oder Leistungen<br />

Dokumentation<br />

= sämtliche vereinbarte, allgemeine, logistische, technische und sonstige Informationen<br />

in schriftlicher, zeichnerischer und elektronischer Form<br />

Prüfteam<br />

= Personal des AG oder dessen Beauftragte<br />

Ergänzende Definitionen:<br />

Ergänzend wird auf nachstehende Definitionen hingewiesen (projektspezifische Änderungen oder<br />

Ergänzungen werden in der jeweiligen Bestellung festgelegt)<br />

Montageende<br />

= ordnungsgemäßer Abschluss der Montage<br />

Inbetriebnahme<br />

= <br />

a.) Kalttest<br />

b.) Heißtest<br />

= Der Kalttest gilt u.a. als abgeschlossen, wenn die gesamte Einrichtung ohne Betriebsmedien<br />

im Einzel- sowie im vollen Verriegelungsbetrieb etc. geprüft, alle Anlagen,<br />

Anlagenteile sowie Betätigungs- und Schutzeinrichtungen etc. auf Funktion<br />

kontrolliert bzw. auf die Nennwerte eingestellt wurden. Des Weiteren müssen alle<br />

Regelkreise auf Funktion überprüft und voreingestellt sein.<br />

= Anfahren der Gesamtanlage mit Betriebsmedien.<br />

Inbetriebnahmeende<br />

= positiv abgeschlossener Kalttest und Heißtest<br />

Probebetrieb<br />

= Fahren der Gesamtanlage unter Betriebsbedingungen.<br />

Leistungsnachweis<br />

= Leistungstest der Gesamtanlage unter kontinuierlicher, voller Last über einen zu<br />

vereinbarenden Zeitraum.<br />

Positiver<br />

Leistungsnachweis<br />

= Erreichen sämtlicher, vertraglich vereinbarter bzw. garantierter Leistungsdaten und<br />

Funktionsparameter und Sicherstellung einer den AG-Vorschreibungen entsprechenden<br />

dauerhaften Betriebsführung.<br />

Abnahme = siehe Begriffsbestimmung in Pkt. 7, insb. Pkt. 7.10 – 7.11;<br />

Garantie = siehe Begriffsbestimmung in Pkt. 8, insb. Pkt. 8.1 – 8.6 und 8.15;<br />

Sämtliche in diesem Dokument sowie allenfalls in anderen Bestellbestandteilen enthaltenen Verweise auf Gesetze,<br />

Normen etc. sind, sofern nicht ausdrücklich anderslautend festgelegt, in der jeweils geltenden Fassung zu verstehen.

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