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Sipol_September_2014

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Irrtum 4 und Irrtum 5<br />

im Gegenteil: Es erfolgt eine Modernisierung der Armeen<br />

mit allen materiellen Konsequenzen.<br />

Nur weil kriegerische Konflikte rund um das eigene<br />

Land für viele als wenig plausibel erscheinen, wird<br />

sowohl von Politikern als auch von gewissen naiven<br />

Gruppierungen die Möglichkeit solcher verneint und als<br />

Rechtfertigung für die Verlagerung des Schwer gewichts<br />

der Armee auf derzeit wahrscheinlichere Aufgaben eines<br />

nationalen Verbundes der Friedens-, Existenz- und<br />

Raumsicherung gebraucht. Im Lichte der Geschichte<br />

und einer realistischen Lageeinschätzung ist das ein<br />

Trugschluss: Der gefährlichste Fall einer klassisch militärischen<br />

Verteidigung muss auch heute noch den Kern<br />

der Aufgabe unserer Streitkräfte bilden.<br />

Armeeelemente, wie beispielsweise Kampftruppen<br />

oder Artillerie, würde die Aufgabenerfüllung im Bereiche<br />

der Sicherheitspolitik infrage stellen oder eine fundamentale<br />

Neuausrichtung der Schweizer Sicherheitspolitik<br />

mit markant stärkerer internationaler Abhängigkeit<br />

und tieferer eigenständiger Leistungsfähigkeit<br />

voraussetzen.<br />

Die Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung in künftigen<br />

Konfliktformen jeglicher Art muss die Ausgestaltung<br />

der Mittel bestimmen: Die Politik ist ihrerseits in der<br />

Verantwortung und verpflichtet, für die Erfüllung der<br />

verfassungsmässig und gesetzlich fixierten Staatsaufgaben<br />

und deren Ziele ausreichende Mittel<br />

bereitzustellen und auf sämtliche Bedrohungsszenarien<br />

auszurichten. Eine Vernachlässigung klassischer<br />

Auch in Zeiten des Cyber Wars muss die Armee die<br />

klassischen Verteidigungskompetenzen aufrechterhalten.<br />

(Copyright: Schweizer Armee – ZEM |<br />

Urheber: Stefan Huwiler)<br />

Irrtum 5: Bei der Armee könne weiter verkleinert und<br />

gespart werden.<br />

Fakt ist: Die Armee hat einen in der Verfassung<br />

geregelten Auftrag, welcher die Verteidigung des<br />

Landes umfasst. Weitere Abstriche können nicht<br />

gemacht werden, ohne die Verteidigungskompetenz<br />

zu verlieren.<br />

Zu den verfassungswesentlichen Merkmalen der<br />

Milizarmee gehören verschiedene Faktoren, die unsere<br />

Armee als nationale Notwehrorganisation zur<br />

Verteidigung des Landes definieren und als Rahmen<br />

für die Armee erfüllt sein müssen. Ausgangslage ist<br />

die Verfassungs-Definition des Zwecks der Armee in<br />

Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BV: «Die Armee dient der Kriegsverhinderung<br />

und trägt bei zur Erhaltung des Friedens;<br />

sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung.»<br />

Der Auftrag an die Armee ist dreigliedrig:<br />

– Raumsicherung und Verteidigung<br />

– Subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung<br />

existenzieller Gefahren<br />

– Beiträge zur Friedensförderung im internationalen<br />

Rahmen<br />

Der jahrelange Sparkurs bei der Armee, sowohl<br />

personell wie auch finanziell, resultiert jedoch in massiven<br />

Fähigkeitslücken insbesondere im Bereich der<br />

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