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diabetes klinik Kinder- und Jugend - Diabetes Zentrum Mergentheim

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Besondere Hinweise<br />

1. Die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen kann nicht auf die Wahlärztin der <strong>Diabetes</strong>-Klinik<br />

beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Die Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen<br />

erstreckt sich deshalb auch auf alle von der Wahlärztin veranlassten Leistungen von Ärzten <strong>und</strong><br />

ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb der <strong>Diabetes</strong>-Klinik <strong>und</strong> gilt auch für die im Haus<br />

erbrachten Konsilleistungen des Augenarztes <strong>und</strong> für Fremdlabor etc. Für diese Leistungen<br />

wird eine gesonderte Rechnung erstellt.<br />

2. Die wahlärztlichen Leistungen werden von der Wahlärztin der <strong>Diabetes</strong>-Klinik persönlich oder<br />

unter deren Aufsicht nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung<br />

bzw. des Krankenhauses erbracht (§ 4 Absatz 2, Satz 2 GOÄ / GOZ). Leistungen nach den<br />

Nummern 1 bis 62 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en nach der<br />

Aufnahme <strong>und</strong> innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en vor der Entlassung, Visiten nach den Nummern 45<br />

<strong>und</strong> 46 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ während der gesamten Dauer der stationären<br />

Behandlung sowie Leistungen nach den Nummern 56, 200, 250, 250a, 252, 271 <strong>und</strong> 272 des<br />

Gebührenverzeichnisses der GOÄ während der gesamten Dauer der stationären Behandlung<br />

werden nur als wahlärztliche Leistungen berechnet, wenn sie durch die Wahlärztin oder deren<br />

ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht wurden (§ 4 Absatz 2, Satz 3 GOÄ / GOZ). Im<br />

Fall der unvorhergesehenen Verhinderung der Wahlärztin übernimmt der ständige ärztliche<br />

Vertreter der benannten Ärztin deren Aufgaben.<br />

Die Wahlärztin der <strong>Diabetes</strong>-Klinik zur Behandlung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />

ist die Fachärztin für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>medizin<br />

Frau Dr. med. Nicole Nellen-Hellmuth.<br />

Deren ständiger ärztlicher Vertreter ist insoweit<br />

Herr Prof. Dr. med. Thomas Haak<br />

Chefarzt der <strong>Diabetes</strong>-Klinik.<br />

Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Bad <strong>Mergentheim</strong>,<br />

Unterschrift Patient<br />

bzw. als dessen Vertreter mit Vertretungsvollmacht<br />

Bestätigung<br />

Die <strong>Diabetes</strong>-Klinik hat mir vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung eine aktuelle Fassung<br />

der GOÄ nebst Gebührenverzeichnis zur Einsicht vorgelegt. Ich hatte Gelegenheit, dazu Fragen zu<br />

stellen.<br />

Bad <strong>Mergentheim</strong>,<br />

Unterschrift Patient<br />

bzw. als dessen Vertreter mit Vertretungsvollmacht<br />

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