diabetes klinik Kinder- und Jugend - Diabetes Zentrum Mergentheim
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Besondere Hinweise<br />
1. Die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen kann nicht auf die Wahlärztin der <strong>Diabetes</strong>-Klinik<br />
beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Die Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen<br />
erstreckt sich deshalb auch auf alle von der Wahlärztin veranlassten Leistungen von Ärzten <strong>und</strong><br />
ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb der <strong>Diabetes</strong>-Klinik <strong>und</strong> gilt auch für die im Haus<br />
erbrachten Konsilleistungen des Augenarztes <strong>und</strong> für Fremdlabor etc. Für diese Leistungen<br />
wird eine gesonderte Rechnung erstellt.<br />
2. Die wahlärztlichen Leistungen werden von der Wahlärztin der <strong>Diabetes</strong>-Klinik persönlich oder<br />
unter deren Aufsicht nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung<br />
bzw. des Krankenhauses erbracht (§ 4 Absatz 2, Satz 2 GOÄ / GOZ). Leistungen nach den<br />
Nummern 1 bis 62 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en nach der<br />
Aufnahme <strong>und</strong> innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en vor der Entlassung, Visiten nach den Nummern 45<br />
<strong>und</strong> 46 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ während der gesamten Dauer der stationären<br />
Behandlung sowie Leistungen nach den Nummern 56, 200, 250, 250a, 252, 271 <strong>und</strong> 272 des<br />
Gebührenverzeichnisses der GOÄ während der gesamten Dauer der stationären Behandlung<br />
werden nur als wahlärztliche Leistungen berechnet, wenn sie durch die Wahlärztin oder deren<br />
ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht wurden (§ 4 Absatz 2, Satz 3 GOÄ / GOZ). Im<br />
Fall der unvorhergesehenen Verhinderung der Wahlärztin übernimmt der ständige ärztliche<br />
Vertreter der benannten Ärztin deren Aufgaben.<br />
Die Wahlärztin der <strong>Diabetes</strong>-Klinik zur Behandlung von <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />
ist die Fachärztin für <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>medizin<br />
Frau Dr. med. Nicole Nellen-Hellmuth.<br />
Deren ständiger ärztlicher Vertreter ist insoweit<br />
Herr Prof. Dr. med. Thomas Haak<br />
Chefarzt der <strong>Diabetes</strong>-Klinik.<br />
Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Bad <strong>Mergentheim</strong>,<br />
Unterschrift Patient<br />
bzw. als dessen Vertreter mit Vertretungsvollmacht<br />
Bestätigung<br />
Die <strong>Diabetes</strong>-Klinik hat mir vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung eine aktuelle Fassung<br />
der GOÄ nebst Gebührenverzeichnis zur Einsicht vorgelegt. Ich hatte Gelegenheit, dazu Fragen zu<br />
stellen.<br />
Bad <strong>Mergentheim</strong>,<br />
Unterschrift Patient<br />
bzw. als dessen Vertreter mit Vertretungsvollmacht<br />
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