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Bohrer - Irwin

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118<br />

1 Angebote/Aufträge<br />

1.1 Auf alle Angebote und Auftragsbestätigungen finden die nachfolgend ausgeführten Bedingungen ausschließlich Anwendung.<br />

Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sowie Nachträge und Änderungen erkennen wir nicht an, es sei denn, eine<br />

diesbezügliche schriftliche Vereinbarung ist mit IRWIN Industrial Tools GmbH getroffen worden. Unsere Verkaufsbedingungen<br />

gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen<br />

des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.<br />

1.2 Angebote und Preislisten von IRWIN Industrial Tools GmbH sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit<br />

freibleibend. Preise auf der Preisliste sind in EUR, ohne Mehrwertsteuer.<br />

1.3 Aufträge des Bestellers werden nur durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung der IRWIN Industrial Tools GmbH oder durch<br />

Auslieferung verbindlich.<br />

1.4 Der Mindestauftragsbetragswert beträgt EUR 300,00 netto. Aufträgen unter diesem Betrag wird eine Versandgebühr in Höhe von<br />

EUR 40,00 zuzüglich sämtlicher Transportkosten auferlegt.<br />

1.5 Bei Bezugnahme auf den Jahresumsatz ist stets der Netto-Umsatz im Geschäftsjahr der IRWIN Industrial Tools GmbH, d.h. im<br />

Regelfall das Kalenderjahr, zu verstehen.<br />

1.6 Der IRWIN Industrial Tools GmbH erteilte Aufträge haben auf ganze Verkaufseinheiten zu lauten.<br />

1.7 Jeder Auftrag darf nur mit einer Auftragsnummer versehen sein und nur für die Lieferung an eine Anschrift gelten.<br />

IRWIN Industrial Tools GmbH liefert nur an die Anschrift des Bestellers und nicht an die Anschrift eines Dritten.<br />

1.8 Sollte die IRWIN Industrial Tools GmbH in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ihre Preise allgemein erhöhen, so ist<br />

der Besteller innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es<br />

sei denn, die Preiserhöhung beruht ausschließlich auf einer Erhöhung der Frachttarife.<br />

1.9 Waren werden nur nach vorhergehender Zustimmung von unserem Kundendienst und nur bei Vorlage einer Rechnung über die<br />

Waren zurückgenommen. Falls die Rückgabe der Waren aufgrund eines Mangels der Waren erfolgen soll, der bereits bei<br />

Gefahrübergang bestand, darf die Zustimmung des Kundendienstes nicht verweigert werden und der Besteller hat die Rechte<br />

gemäß nachstehender Ziffern 4 bis 9. Falls die Rückgabe der Ware aus anderen Gründen erfolgt, werden Rücksendungen nur dann<br />

akzeptiert, wenn sowohl Ware als auch Verpackung unbeschädigt sind und wenn die Ware auch weiterhin hergestellt wird und sich<br />

in einem handelsfähigen Zustand befindet. Alle Rücksendungen müssen DDP – Delivery Duty Paid, Incoterms 2000 – an die IRWIN<br />

Industrial Tools GmbH, Lilienthalstraße 5, D-85399 Hallbergmoos oder das Zentrallager erfolgen, je nachdem, was der lokale<br />

Kundendienst vorgegeben hat. Zurückgesendete Waren, die beschädigt sind oder nicht mehr von IRWIN Industrial Tools geführt<br />

werden oder die nicht in einem handelsfähigen Zustand sind, werden an den Kunden auf dessen Rechnung zurückgeschickt.<br />

IRWIN Industrial Tools GmbH behält sich das Recht vor, bei der Ausstellung von Gutschriften für Rückwaren eine Verwaltungs- und<br />

Kontrollgebühr in Höhe von 15% (mindestens 100,00 EUR) abzuziehen.<br />

2 Lieferung<br />

2.1 IRWIN Industrial Tools GmbH ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalen. Feste Lieferfristen bestehen nicht.<br />

2.2 Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Besteller im Falle des Verzugs der Lieferung eine<br />

angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.<br />

2.3 Das Recht der IRWIN Industrial Tools GmbH auf richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.<br />

2.4 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzugs – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,<br />

die IRWIN Industrial Tools GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte –<br />

gleichgültig, ob diese Umstände (wie z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten,<br />

Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe etc.) bei IRWIN Industrial Tools GmbH oder bei ihren<br />

Unterlieferanten eingetreten sind. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. IRWIN Industrial Tools GmbH wird dem<br />

Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.<br />

2.5 Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der<br />

gesetzlichen Haftung.<br />

2.6 Im übrigen wird DDP (Incoterms 2000) - Bestimmungsort des Bestellers zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit anwendbar, und ohne<br />

Benachrichtigung an Intrastat geliefert. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union wird DDU (Incoterms 2000) –<br />

Bestimmungsort des Bestellers geliefert.<br />

3 Gefahrübergang<br />

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware geht gemäß jeweils anwendbarem Incoterm über.<br />

4 Mängelrüge<br />

4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Waren sofort beim Eingang zu überprüfen und IRWIN Industrial Tools GmbH sowie den<br />

Frachtführer unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Empfang, bei nicht erkennbaren<br />

Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller die gelieferten Waren seinerseits<br />

an einen Verbraucher, so erstreckt sich die Anzeigepflicht auch auf Mängel, die der Verbraucher gegenüber dem Besteller geltend<br />

macht.<br />

4.2 Die Mängelrügen sind an die jeweilige lokale Kundendienstabteilung zu richten.<br />

4.3 Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln können nur unter Einhaltung des in Ziffer 4 geregelten Verfahrens geltend gemacht<br />

werden. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von IRWIN Industrial Tools GmbH zurückgeschickt werden.<br />

5 Beschaffenheit der Ware<br />

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen der<br />

IRWIN Industrial Tools GmbH beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine<br />

Beschaffenheitsangaben zu der Ware dar. Die IRWIN Industrial Tools GmbH behält sich das Recht vor, ohne vorherige<br />

Benachrichtigung Spezifikationen abzuändern, ohne dass dies den Besteller dazu berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Als<br />

Sachmängel können nur Abweichungen von der in Satz 1 genannten Beschaffenheit geltend gemacht werden.<br />

6 Sachmängelgewährleistung<br />

6.1 Soweit ein von IRWIN Industrial Tools GmbH zu vertretender Sachmangel vorliegt, ist IRWIN Industrial Tools GmbH nach ihrer Wahl<br />

zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sofern die Mängelbeseitigung (durch Reparatur oder Ersatzlieferung)<br />

fehlschlägt, ist der Besteller bei bewiesenen Sachmängeln nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrags oder<br />

eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.<br />

6.2 Die Sachmängelgewährleistung erstreckt sich nicht auf Waren, die nach Gefahrübergang beschädigt, unsachgemäß aufbewahrt,<br />

gewartet oder benutzt worden sind.<br />

6.3 In den Fällen, in denen IRWIN Industrial Tools GmbH gemäß Ziffer 6.1 übernimmt, Reparatur oder Auswechslung durchzuführen,<br />

sollen die reparierten oder ausgewechselten Waren als am Abschlussdatum der betreffenden Reparatur oder des betreffenden<br />

Austausches dem Besteller geliefert gelten, und die Verpflichtungen und die Haftung der IRWIN Industrial Tools GmbH in Bezug auf<br />

die reparierten Teile oder die Ersatzwaren unterliegen dementsprechend Ziffer 6.1 der vorliegenden Bedingungen.<br />

7 Verjährung<br />

Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Kalendermonaten nach der Lieferung der Ware. Zwingende gesetzliche<br />

Verjährungsvorschriften bleiben unberührt. Nach Ablauf der Frist ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />

ausgeschlossen.<br />

8 Aufwendungsersatz und Lieferkette<br />

8.1 Soweit IRWIN Industrial Tools GmbH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber dem Besteller Aufwendungsersatz zu leisten<br />

hat, ist IRWIN Industrial Tools GmbH nur zur Erteilung von Warengutschrift verpflichtet. Im Übrigen ist ein Ersatz von<br />

Aufwendungen, die bei hinreichender Vorsorge des Bestellers nicht angefallen wären, ausgeschlossen. Hierzu gehört<br />

insbesondere das Vorhalten von Werkstoffen und Werkzeugen zur Behebung häufig auftretender Mängel sowie die Bereitstellung<br />

einer Personalreserve zur Behebung dieser Mängel.

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