01.10.2014 Aufrufe

8_Anlagensicherheit und ...

8_Anlagensicherheit und ...

8_Anlagensicherheit und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TRIESDORF, 06.DEZEMBER 2011, 2. BIOGASTAG<br />

DIE BASIS: BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG<br />

§1 Anwendungsbereich<br />

(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch<br />

Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte<br />

bei der Arbeit.<br />

(2) Diese Verordnung gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen im<br />

Sinne des § 2 Abs.7 des Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetzes…<br />

BetrSichV - Anhang 4<br />

3.8 Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen muss die Explosionssicherheit der Arbeitsplätze<br />

einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel <strong>und</strong> der Arbeitsumgebung<br />

sowie der Maßnahmen zum Schutz von Dritten überprüft werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!