Holz-Heizsysteme â eine sinnvolle Alternative im ... - ISH 2011 - BDH
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />
– EEWärmeG – vom 7. August 2008<br />
Zweck und Ziel des Gesetzes<br />
• Kl<strong>im</strong>aschutz und Schonung fossiler Ressourcen<br />
• Minderung der Abhängigkeit von Energie<strong>im</strong>porten<br />
• Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung<br />
von Wärme aus Erneuerbaren Energien fördern<br />
• Anteil erneuerbarer Energien am<br />
Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020<br />
auf 14 Prozent zu erhöhen (jetzt 7%)<br />
Nutzungspflicht<br />
• Eigentümer von neuen Gebäuden müssen ab dem<br />
1.Januar 2009 regenerative Wärmequellen nutzen.<br />
• Die einzelnen Bundesländer können <strong>eine</strong> Pflicht zur<br />
Nutzung von erneuerbaren Energien bei bereits<br />
errichteten Gebäuden festlegen. (Beispiel: BaWü)