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NAHELIEGEND - TUI.at

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Länder-/Preisinform<strong>at</strong>ionen · Italien<br />

Italien<br />

Wichtige Inform<strong>at</strong>ionen über Ihr Urlaubsland<br />

Vielseitiges Italien... lassen Sie sich verzaubern! Von steilen Bergen<br />

umrahmt von saftig-grünen Almen in Südtirol, von den herrlichen Oberitalienischen<br />

Seen, den typischen Landschaften des Veneto und n<strong>at</strong>ürlich von<br />

der exquisiten Küche! Die exzellenten Wellness-Angebote bieten nach<br />

schönen Ferientagen Entspannung pur – Benvenuti in Italia!<br />

Einreisebestimmungen:<br />

Flüge nach Italien werden als Inlandsflüge<br />

behandelt. Trotzdem benötigen<br />

Deutsche und Österreicher für einen<br />

Italienaufenthalt bis zu 3 Mon<strong>at</strong>en<br />

einen gültigen Personalausweis oder<br />

Reisepass, Kinder einen Kinderausweis<br />

(ab 10 Jahre mit Lichtbild) mit Eintrag<br />

der N<strong>at</strong>ionalität, einen maschinenlesbaren<br />

Kinderreisepass oder einen eigenen<br />

Reisepass. Bitte beachten Sie,<br />

dass Minderjährige, die ohne Begleitung<br />

eine(r)s Erziehungsberechtigten<br />

reisen, für die Einreise in fremde Länder<br />

grundsätzlich die schriftliche Einverständniserklärung<br />

eines Erziehungsberechtigten<br />

benötigen. Sta<strong>at</strong>enlose<br />

und Bürger anderer N<strong>at</strong>ionen erkundigen<br />

sich im Reisebüro oder beim italienischen<br />

Konsul<strong>at</strong>.<br />

Quelle: Die Einreisebestimmungen<br />

werden von Nexus Business Media Ltd.<br />

zur Verfügung gestellt. Nexus Business<br />

Media Ltd. ist Inhaber der Rechte an<br />

diesem Inhalt. Änderungen vorbehalten.<br />

Stand Okt. 2010.<br />

Reisehinweise:<br />

Die Reisehinweise des Auswärtigen<br />

Amtes zu Italien erhalten Sie im Internet<br />

unter www.auswaertiges-amt.de<br />

oder unter der Telefonnummer 030-<br />

5000 2000. In Österreich informiert Sie<br />

das Bundesministerium für auswärtige<br />

Angelegenheiten im Internet unter<br />

www.bmaa.gv.<strong>at</strong> oder telefonisch unter<br />

+43-1-53115 4411.<br />

Kreditkarten und Reiseschecks:<br />

Kreditkarten werden in vielen Hotels<br />

und Geschäften akzeptiert. Reise -<br />

schecks werden gegen Vorlage des<br />

Ausweises bei Banken und z. T. auch in<br />

Hotels eingelöst. Mit EC-Karten kann<br />

man an vielen Geldautom<strong>at</strong>en Bargeld<br />

abheben. Zahlung mit der EC-Karte ist<br />

größtenteils möglich. Reisende, die mit<br />

ihrer Bankkundenkarte im Ausland<br />

bezahlen und Geld abheben wollen,<br />

sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem<br />

Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit<br />

ihrer Karte informieren. Wir<br />

empfehlen Kreditkarten, z. B. <strong>TUI</strong> Card/<br />

VISA. Diese sind die wichtigste Altern<strong>at</strong>ive<br />

zu Bargeld als Zahlungsmittel.<br />

Nicht nur zum Zweck der bargeldlosen<br />

Zahlung erweist sich eine Kreditkarte<br />

als sinnvoll, sondern auch zur Hinterlegung<br />

einer Kaution bei einer Fahrzeuganmietung,<br />

als Sicherheitsleistung im<br />

Hotel oder auch im Notfall für eine<br />

ärztliche Versorgung. In einigen Hotels<br />

wird ein Deposit (Kaution) für Nebenkosten<br />

verlangt, sofern keine Kreditkarte<br />

vorgelegt werden kann.<br />

Touristensteuer:<br />

Ab 2012 soll in einzelnen<br />

Orten/Regionen Italiens eine Touristensteuer<br />

(ähnlich der deutschen Kurtaxe)<br />

erhoben werden. Zum Stand der<br />

Drucklegung waren weder Orte/ Regionen<br />

noch die Höhe der zu zahlenden<br />

Beträge bekannt. Sollte in einem<br />

Ort/einer Region diese Touristensteuer<br />

erhoben werden, muss sie vor Ort<br />

direkt an den Hotelier gezahlt werden.<br />

Landessprache:<br />

Italienisch. In vielen Hotels, Restaurants<br />

und Geschäften wird Deutsch<br />

gesprochen. Trotzdem empfiehlt sich<br />

die Mitnahme eines Wörterbuchs, be -<br />

sonders bei Unternehmungen auf<br />

eigene Faust.<br />

Trinkgeld:<br />

Landesüblich sind 5 - 10 %.<br />

Krank im Urlaub:<br />

Es besteht in Italien für alle Personen,<br />

die in Deutschland gesetzlich versichert<br />

sind, ein Anspruch auf Behandlung<br />

- soweit dringend erforderlich –<br />

bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern<br />

usw., die vom ausländischen<br />

gesetzlichen Krankenversicherungsträger<br />

zugelassen sind. Als Nachweis ist<br />

die europäische Krankenversicherungskarte<br />

(EHIC), bzw. Ers<strong>at</strong>zbescheinigung<br />

(beide Dokumente erhalten<br />

Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.<br />

Unabhängig davon wird dringend<br />

empfohlen, für die Dauer des<br />

Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

abzuschließen,<br />

die Risiken abdeckt, die von<br />

den gesetzlichen Kassen nicht übernommen<br />

werden (z. B. notwendiger<br />

Rücktransport nach Deutschland im<br />

Krankheitsfall, Behandlung bei Priv<strong>at</strong>ärzten<br />

oder in Priv<strong>at</strong>kliniken) zum<br />

Beispiel im Rahmen des <strong>TUI</strong>-Reiseschutzes<br />

- im Reisebüro berät man Sie<br />

gerne. Einzelheiten enthält die Internetseite<br />

www.dvka.de der Deutschen<br />

Verbindungsstelle für Krankenversicherung<br />

Ausland unter der Rubrik "Urlaub<br />

im Ausland". Ansonsten erhalten Sie<br />

von Ihrer Krankenkasse Auskünfte<br />

über die aktuellen Regelungen.<br />

Hinweise für Autofahrer:<br />

Führerschein (empfohlen: EU-Führerschein),<br />

Fahrzeugschein und N<strong>at</strong>ionalitätszeichen<br />

sind erforderlich. Autofahrer,<br />

die nicht den eigenen PKW fahren,<br />

benötigen eine Besitzervollmacht. Die<br />

intern<strong>at</strong>ionale „Grüne Versicherungskarte“<br />

wird bei Verkehrskontrollen bzw.<br />

bei Schadensfällen als Versicherungsnachweis<br />

verlangt. Der Ab schluss einer<br />

Kurzkaskoversicherung für die Zeit des<br />

Aufenthaltes wird empfohlen. Autobahnbenutzung<br />

ist kostenpflichtig.<br />

Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet<br />

sein. Bleifreies Benzin (senza<br />

piombo) gibt es an fast allen Tankstellen;<br />

in Mittel-und Süditalien ist es besser,<br />

früher zu tanken. Das Mitführen<br />

von Reservetreibstoff und Auffüllen<br />

von Kanistern an Tankstellen ist nicht<br />

erlaubt. Der Straßenhilfsdienst des ACI<br />

h<strong>at</strong> die Rufnummer 116. Im August<br />

empfiehlt sich bei den Touristenzentren,<br />

sofern möglich, die Reservierung<br />

einer Garage bzw. eines abgeschlossenen<br />

Parkpl<strong>at</strong>zes, da Parkprobleme vorkommen.<br />

Warnwesten im Pkw:<br />

Für Fahrten nach Italien benötigen Sie<br />

für jeden Mitreisenden eine eigene<br />

Warnweste mit reflektierenden Sicherheitsstreifen.<br />

Sorgen Sie vor und legen<br />

für jeden zugelassenen Sitz in Ihrem<br />

Fahrzeug je eine Warnweste bereit.<br />

Achten Sie dabei auf das vorgeschriebene<br />

europäische Kontrollzeichen<br />

EN471. Warnwesten muessen nicht<br />

nur vorhanden sondern jederzeit griffbereit<br />

im Fahrzeuginneren, nicht im<br />

Kofferraum deponiert sein.<br />

Strandbäder:<br />

Offizielle Badesaison ist von Anfang<br />

Juni bis Ende September. In dieser Zeit<br />

werden die Strände von Priv<strong>at</strong>pächtern<br />

mindestens 2x täglich gereinigt und<br />

von einem Bademeister bewacht und<br />

sind daher gebührenpflichtig. Die<br />

Kosten variieren an den gepflegten<br />

Strandabschnitten je nach Ferienort,<br />

Saison und Meeresnähe. Der Eintrittspreis<br />

beinhaltet Liegestuhl, Sonnenschirm<br />

(für 2 Personen), Benutzung<br />

der Duschen und Umkleidekabinen.<br />

Nur teilweise ist der Eintrittspreis im<br />

Reisepreis eingeschlossen (siehe Hinweise<br />

in den Orts- bzw. Hotelbeschreibungen<br />

im K<strong>at</strong>alogfarbteil). In den<br />

Ferienorten stehen z.T. nur wenig freie<br />

Strände zur Verfügung, die von den<br />

Kommunen unregelmäßig gereinigt<br />

werden. Nacktbaden ist nicht erlaubt.<br />

Hunde sind nur an ausgewiesenen<br />

„Hundestränden” erlaubt.<br />

Strandverkäufer:<br />

Oft werden am Strand Imit<strong>at</strong>e teurer<br />

Markenprodukte wie Handtaschen,<br />

Uhren, Sonnenbrillen uvm. angeboten.<br />

Der Kauf dieser Imit<strong>at</strong>e ist strafbar und<br />

wird mit Geldbußen bis zu 1000 Euro<br />

geahndet!<br />

Gebührenangaben:<br />

Im K<strong>at</strong>alog ausgeschriebene Gebühren,<br />

z. B. für Eintritte in öffentliche<br />

Schwimm bäder, sind immer ungefähre<br />

Angaben der jeweiligen Betreibergesellschaften<br />

zum Zeitpunkt der Drucklegung.<br />

Ferragosto:<br />

Ist am 15. August und Höhepunkt der<br />

italienischen Ferien: „tutta l'Italia“ ist<br />

um diese Zeit zu den Ferienorten<br />

unterwegs. Einige Hotels bieten an diesem<br />

Tag ein spezielles Festmenü.<br />

Lärmbelästigung ist möglich (auch<br />

nachts). Anfang August geht es lebhaft<br />

zu. In einigen Hotels verstärkt italienisches<br />

Anim<strong>at</strong>ionsprogramm.<br />

Essen und Trinken:<br />

Auf der Restaurantrechnung steht<br />

neben dem Bedienungsgeld ein Betrag<br />

für „pane e coper to“ (Brot und Ge -<br />

deck), unabhängig davon, ob man Brot<br />

gegessen h<strong>at</strong>. In den Bars kostet ein<br />

Getränk am Tisch mehr als im Stehen<br />

an der Bar getrunken. Bewahren Sie<br />

unbedingt die Rechnung auf, die italienische<br />

Finanz polizei ist auch außerhalb<br />

des Lokals zur Prüfung berechtigt<br />

(ohne Beleg ist Strafe zu zahlen). Dem<br />

Frühstück wird in Italien nur wenig<br />

Aufmerksamkeit geschenkt. Die meisten<br />

Hotels bieten jedoch ein verstärktes<br />

Frühstück mit Käse oder Wurst<br />

oder z. T. ein Frühstücksbuffet an. Eierspeisen<br />

werden jedoch z. B. immer<br />

extra berechnet. Bei Menüwahl gibt es<br />

eine Auswahl von mindestens 2 Vorspeisen,<br />

Hauptgerichten und Nachspeisen.<br />

In einigen Hotels wählt man<br />

die Hauptmahlzeiten bereits beim<br />

Frühstück aus.<br />

Rauchen:<br />

Seit dem 01.01.2005 besteht in Italien<br />

in allen öffentlichen Räumen absolutes<br />

Rauchverbot. Die Umsetzung in den<br />

Hotels obliegt dem Hotelier.<br />

Baden & Schwimmen:<br />

Für das Baden im Meer empfehlen sich<br />

Badeschuhe. In Italien herrscht Badekappenpflicht<br />

in Swimmingpools. Die<br />

Strenge der Einhaltung variiert je nach<br />

Hotel und Ferienanlage. Pools sind in<br />

einigen Hotels und Ferienanlagen<br />

während der Mittagstunden nicht zu -<br />

gänglich (Mittagsruhe).<br />

Stromspannung:<br />

In den Hotels 110 bzw. 220 Volt. Ein<br />

Adapter ist fast überall erforderlich.<br />

Energie und Wasser: Aufgrund sta<strong>at</strong>licher<br />

Anordnung darf in wärmeren<br />

Gebieten nur bis ca. Ende März und ab<br />

Ende Okt. oder bei extremen Witterungsverhältnissen<br />

geheizt werden. Klimaanlagen<br />

sind in der Regel nur tagsüber<br />

bzw. stundenweise in den<br />

Hochsommermon<strong>at</strong>en in Betrieb.<br />

Stand bei Drucklegung: Okt. 2011.<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

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