Abfalltechnik
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Das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept entspricht jedenfalls den Vorgaben des § 10 (3) AWG 2002<br />
und berücksichtigt die durch die Inbetriebnahme der neuen Pelletieranlage zu erwartende Situation<br />
sinngemäß.<br />
Weiters wird schlüssig und nachvollziehbar die Trennung und Behandlung der anfallenden Abfälle in<br />
den vorgelegten Unterlagen dargestellt. Es werden somit nachvollziehbare Maßnahmen für den<br />
Schutz der öffentlichen Interessen im Sinne des § 1 AWG 2002 dargestellt.<br />
Auf Grund der in der Umweltverträglichkeitserklärung und im Abfallwirtschaftskonzept dargestellten<br />
Abfallerfassung kann davon ausgegangen werden, dass für die anfallenden Abfälle dem Vermischungsverbot<br />
gemäß § 15 AWG 2002 und der VerpackungsVO 1996 idgF. entsprochen wird. Von<br />
einer ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abfälle entsprechend den Zielen und Grundsätzen<br />
des Stmk. Abfallwirtschaftsgesetzes 2004 – StAWG 2004 idgF. kann ausgegangen werden.<br />
C3) Maßnahmen und Auflagenvorschläge<br />
Somit kann die Umweltverträglichkeit aus abfalltechnischer Sicht festgestellt werden, und bestehen<br />
gegen die projektsgemäße Errichtung und den Betrieb der Pelletieranlage der VA Erzberg GmbH in<br />
Eisenerz aus abfalltechnischer Sicht kein Einwand, sofern nachfolgend genannte Maßnahmenvorschläge<br />
als Auflagen vorgeschrieben, umgesetzt und eingehalten werden:<br />
1. Zur Verhinderung einer Kontamination des Erdreiches und des Grundwassers mit Mineralölprodukten<br />
ist im Falle eines Austrittes von Ölen oder Treibstoffen, aus den für den Bau verwendeten<br />
Maschinen geeignetes Ölbindemittel im Ausmaß von 100 kg bereitzuhalten. Verunreinigtes<br />
Erdreich sowie gebrauchtes Ölbindemittel sind umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß<br />
zu entsorgen.<br />
2. Das Abfallwirtschaftskonzept für die Pelletieranlage ist nach Abschluss der Bauarbeiten bzw.<br />
unmittelbar nach Inbetriebnahme gemäß § 10 (3) AWG 2002 fortzuschreiben, und unaufgefordert<br />
der Behörde vorzulegen.<br />
3. Der Behörde sind Nachweise der jeweiligen ausführenden Firmen über die dichte und ölbeständige<br />
Ausführung der Böden von jenen Räumen vorzulegen, in den Transformatoren (insgesamt<br />
6 Stück), Notstromaggregate (1 Stück) aufgestellt sowie Öl- oder Chemikalienlager<br />
errichtet werden.<br />
C4) Zu den Stellungnahmen und Einwendungen<br />
Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
1010 Wien, vom 26.08.2009, GZ: 162-370/09 02 0304/14-UK/09, erstellt von DI M. Leitner:<br />
Diese Stellungnahme bezieht sich auf das im Dezember 2008 erstellte Einreichprojekt und wurde<br />
darin reklamiert, dass für den Fachbereich <strong>Abfalltechnik</strong> die Angaben zur Abfallbezeichnung, Menge<br />
und Angaben über die Entsorgung der Abfälle in der Bauphase fehlen. Es ist weiters darauf zu achten,<br />
dass eine Auflistung der angefallenen Abfälle mit Mengenangaben erstellt werden würde.<br />
Dazu kann nunmehr hinzugefügt werden, dass die VA Erzberg GmbH für das gegenständliche Projekt<br />
ergänzende Informationen zu UVP-Genehmigungsverfahren, datiert mit Mai 2009 zu Punkt 6 <strong>Abfalltechnik</strong><br />
vorgelegt hat (GZ: FA13A-11.10-79/2008-40). In diesen ergänzenden Informationen sind die in<br />
der Bauphase anfallenden Abfallarten gelistet und gemäß ÖNORM S 2100 benannt. Eine Quantifizierung<br />
der Abfallmengen pro Abfallart könne aus der Sicht des Konsenswerbers nicht vorgenommen<br />
werden. Es ist jedoch beabsichtigt, den größten Teil der Abfälle (insbesondere Verpackungen, Paletten,<br />
abgeschrämmter Beton, etc.) von den Lieferanten bzw. Baufirmen wieder mitzunehmen und einer<br />
entsprechenden Verwertung / Entsorgung zuführen zu lassen. Dies würde Bestandteil der vertraglichen<br />
Festlegungen bei den Vergabeverhandlungen sein. Beigefügt wurde eine tabellarische Darstel-<br />
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