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Benutzung von Fuß- und Knieschutz - Haarlammert

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BGR 191<br />

Reihe DIN EN 344 bis Normen der Reihe DIN EN 347 in<br />

einer Übergangszeit bis Ende August 2005 angewandt werden<br />

durften. Die Hersteller können jedoch diesen nach alten<br />

Normen geprüften <strong>und</strong> zertifizierten <strong>Fuß</strong>schutz weiterhin in<br />

Verkehr bringen. Die Schuhe sind bis auf die Nummer der<br />

europäischen Norm (z.B. DIN EN 345) analog gekennzeichnet.<br />

Die Kennzeichnung <strong>von</strong><br />

– Sicherheitsschuhen mit Schutz gegen Kettensägenschnitte<br />

siehe Abschnitt 4.2.4 des Anhanges 2,<br />

– elektrisch isolierenden Schuhen zum Arbeiten unter Spannung<br />

siehe Abschnitt 4.2.5 des Anhanges 2.<br />

Die Kennzeichnung nach Norm enthält beim <strong>Knieschutz</strong>:<br />

– Größenbezeichnung,<br />

– Name oder Handelsname des Herstellers, z.B.: „DOPA“<br />

– Typbezeichnung/Artikelnummer des Herstellers, z.B.: „SEWOB“<br />

– DIN EN 14 404 <strong>und</strong> Leistungsstufe“, z.B.: „Leistungsstufe 1“<br />

– Für <strong>Knieschutz</strong> der in Verbindung mit Taschen in Hosen getragen<br />

wird (Typ 2) ist einerseits die Innenseite zu kennzeichnen.<br />

Andererseits muss die Kennzeichnung des <strong>Knieschutz</strong>es auch<br />

auf der Hose vorhanden sein.<br />

– Falls <strong>von</strong> Bedeutung die Körperseite, auf der der <strong>Knieschutz</strong> getragen<br />

werden sollte,<br />

– Anweisung, die mit dem Produkt gelieferten Herstellerinformationen<br />

zu lesen.<br />

3.3 <strong>Benutzung</strong><br />

3.3.1 Allgemeines<br />

<strong>Knieschutz</strong> gehört der Zertifizierungskategorie II an. D.h., es<br />

muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung <strong>und</strong> eine Konformitätserklärung<br />

vorliegen.<br />

Der vom Unternehmer zur Verfügung gestellte <strong>Fuß</strong>- oder <strong>Knieschutz</strong><br />

ist <strong>von</strong> den Versicherten nach § 15 Arbeitsschutzgesetz bestimmungsgemäß<br />

zu benutzen. Der Unternehmer hat darauf zu<br />

achten, dass die Trageverpflichtung eingehalten wird.<br />

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