Ergebnisse Tourenleiterworkshop Bad Homburg 10 - ADFC Hessen
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Radfahrer auf der Busspur<br />
Es gibt in verschiedenen Städten Busspuren, die für die Benutzung von Radfahrern<br />
freigegeben sind.<br />
Jetzt gibt es häufig für den Bus am Kreuzungen eine gesonderte Ampelschaltung.<br />
Wie muß sich der Radfahrer in diesem Fall verhalten?<br />
Antwort von Roland Huhn (<strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent):<br />
Sonderampeln für Straßenbahnen und Linienbusse (weiße Lichtzeichen<br />
mit unterschiedlichen Symbolen) gelten nicht für andere Verkehrsteilnehmer.<br />
Vereinshaftpflicht für Schlussmann<br />
In vielen Fällen wird bei einer <strong>ADFC</strong>-Radtour neben dem Tourenleiter auch ein<br />
„Schlussmann“ (auch Co-Tourenleiter genannt) eingesetzt.<br />
Schliesst die Vereinshaftpflichtversicherung auch den „Schlussmann“ mit ein?<br />
Antwort von Roland Huhn (<strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent):<br />
Ja, auch der Schlussmann und weitere Helfer sind mitversichert.<br />
Unfallversicherung für Tourenleiter<br />
Wer kommt für die Folgen eines Unfalls auf, falls der Tourenleiter selbst einen Unfall<br />
erleidet?<br />
Antwort von Roland Huhn (<strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent):<br />
Der <strong>ADFC</strong> selbst hat keine Unfallversicherung abgeschlossen. In<br />
<strong>Hessen</strong> gibt es aber eine Versicherung für alle ehrenamtlich Tätigen:<br />
http://www.marktplatz-of.de/mm/FlyerRahmenvertrag.pdf<br />
http://juleiqua.de/index.php?name=News&file=article&sid=159&theme=Printer<br />
Versicherungsschutz Tourenleiter<br />
Der Tourenleiter ist durch die Vereinshaftplichtversicherung geschützt. Voraussetzung ist, daß<br />
es sich um eine <strong>ADFC</strong>-Tour handelt. D.h. die Tour muß vom <strong>ADFC</strong> in geeigneter Form<br />
angekündigt sein, in der Regel im entsprechenden Tourenprogramm.<br />
Weitere Informationen im Handbuch für Tourenleiter: I-14<br />
Versicherungsschutz Teilnehmer<br />
Für die Teilnehmer besteht kein besonderer Versicherungsschutz. D.h. die Teilnehmer nehmen<br />
an der Tour genauso teil, wie am Straßenverkehr. Sie sind für sich selbst verantwortlich.<br />
Darauf sollte zum Beginn der Radtour in der Begrüßung hingewiesen werden.<br />
Rechtsschutz- Haftpflichtversicherung<br />
Die Mitgliedschaft im <strong>ADFC</strong> beinhaltet eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung.<br />
Versicherungsschutz wird den versicherten Personen als direkte Teilnehmer am öffentlichen<br />
Straßenverkehr gewährt und zwar als Radfahrer, Fußgänger oder Benutzer von öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln.<br />
Der Versicherungsschutz wird bei beiden Versicherungen nur subsidiärer gewährt, d.h. nur<br />
dann wenn keine private Versicherung besteht.<br />
Fahrradklingel<br />
In Deutschland ist die Fahrradklingel durch die StVZO §64a vorgeschrieben: „Fahrräder<br />
und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein;<br />
ausgenommen sind Handschlitten.“