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Ergebnisse Tourenleiterworkshop Bad Homburg 10 - ADFC Hessen

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Radfahrer auf der Busspur<br />

Es gibt in verschiedenen Städten Busspuren, die für die Benutzung von Radfahrern<br />

freigegeben sind.<br />

Jetzt gibt es häufig für den Bus am Kreuzungen eine gesonderte Ampelschaltung.<br />

Wie muß sich der Radfahrer in diesem Fall verhalten?<br />

Antwort von Roland Huhn (<strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent):<br />

Sonderampeln für Straßenbahnen und Linienbusse (weiße Lichtzeichen<br />

mit unterschiedlichen Symbolen) gelten nicht für andere Verkehrsteilnehmer.<br />

Vereinshaftpflicht für Schlussmann<br />

In vielen Fällen wird bei einer <strong>ADFC</strong>-Radtour neben dem Tourenleiter auch ein<br />

„Schlussmann“ (auch Co-Tourenleiter genannt) eingesetzt.<br />

Schliesst die Vereinshaftpflichtversicherung auch den „Schlussmann“ mit ein?<br />

Antwort von Roland Huhn (<strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent):<br />

Ja, auch der Schlussmann und weitere Helfer sind mitversichert.<br />

Unfallversicherung für Tourenleiter<br />

Wer kommt für die Folgen eines Unfalls auf, falls der Tourenleiter selbst einen Unfall<br />

erleidet?<br />

Antwort von Roland Huhn (<strong>ADFC</strong>-Rechtsreferent):<br />

Der <strong>ADFC</strong> selbst hat keine Unfallversicherung abgeschlossen. In<br />

<strong>Hessen</strong> gibt es aber eine Versicherung für alle ehrenamtlich Tätigen:<br />

http://www.marktplatz-of.de/mm/FlyerRahmenvertrag.pdf<br />

http://juleiqua.de/index.php?name=News&file=article&sid=159&theme=Printer<br />

Versicherungsschutz Tourenleiter<br />

Der Tourenleiter ist durch die Vereinshaftplichtversicherung geschützt. Voraussetzung ist, daß<br />

es sich um eine <strong>ADFC</strong>-Tour handelt. D.h. die Tour muß vom <strong>ADFC</strong> in geeigneter Form<br />

angekündigt sein, in der Regel im entsprechenden Tourenprogramm.<br />

Weitere Informationen im Handbuch für Tourenleiter: I-14<br />

Versicherungsschutz Teilnehmer<br />

Für die Teilnehmer besteht kein besonderer Versicherungsschutz. D.h. die Teilnehmer nehmen<br />

an der Tour genauso teil, wie am Straßenverkehr. Sie sind für sich selbst verantwortlich.<br />

Darauf sollte zum Beginn der Radtour in der Begrüßung hingewiesen werden.<br />

Rechtsschutz- Haftpflichtversicherung<br />

Die Mitgliedschaft im <strong>ADFC</strong> beinhaltet eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung.<br />

Versicherungsschutz wird den versicherten Personen als direkte Teilnehmer am öffentlichen<br />

Straßenverkehr gewährt und zwar als Radfahrer, Fußgänger oder Benutzer von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln.<br />

Der Versicherungsschutz wird bei beiden Versicherungen nur subsidiärer gewährt, d.h. nur<br />

dann wenn keine private Versicherung besteht.<br />

Fahrradklingel<br />

In Deutschland ist die Fahrradklingel durch die StVZO §64a vorgeschrieben: „Fahrräder<br />

und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein;<br />

ausgenommen sind Handschlitten.“

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