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Vorlage zur Kenntnisnahme

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3.<br />

Ergebnisse der Verhandlungen im Spreeraum<br />

Im Nachgang zum Bürgerentscheid setzte die BVV einen Sonderausschuss ein, dem auch<br />

antrags- und stimmberechtigte Vertreter/innen der Bürgerinitiative angehören. Der<br />

Sonderausschuss begleitete stadtentwicklungspolitisch die Verhandlungen des Bezirksamtes<br />

mit den Eigentümern der Grundstücke zwischen Michaelbrücke und Elsenbrücke. Aus diesen<br />

Diskussionen und den Sachstandsberichten des Bezirksamtes entstanden viele konstruktive<br />

Anregungen und Vorschläge für die Umsetzung des Bürgerentscheids.<br />

Die Verhandlungen des Bezirksamtes mussten von folgenden Prämissen ausgehen:<br />

a.<br />

Da der räumliche Bereich, auf den sich der Bürgerentscheid bezieht, weitgehend planungsund<br />

baurechtlich durch festgesetzte Bebauungspläne und rechtskräftige Baugenehmigungen<br />

sowie Vorbescheide festgelegt ist, waren Schadensersatzansprüche der Eigentümer nach § 39<br />

ff. BauGB gegenüber dem Bezirksamt zu vermeiden.<br />

b.<br />

Weiterhin war zu berücksichtigen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegenüber<br />

dem Bürgerentscheid und seinen Forderungen eine kritische bzw. ablehnende Haltung<br />

einnimmt. Dies wurde insbesondere relevant, weil geplante Änderungen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung im Rahmen des § 3a AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

mitgeteilt werden müssen. Darüber hinaus das AGBauGB der Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung ein Eingriffsrecht (§ 4a AGBauGB) bzw. Anpassungspflicht der Bezirke (§<br />

5 AGBauGB) einräumt. Auch dieser Zuständigkeitsrahmen mit seinem planungspolitischen<br />

Hintergrund begrenzte die Möglichkeiten des Bezirksamtes in seinen Verhandlungen mit den<br />

Eigentümern.<br />

c.<br />

Das Bezirksamt ging davon aus, dass i.R. des Berichtsauftrages des Abgeordnetenhauses an<br />

den Senat, eine Überarbeitung des Planwerks Innenstadt durch die Senatsverwaltung für<br />

Stadtentwicklung auch im Bereich des Spreeraums erfolgt. Damit hätte sich die Möglichkeit<br />

eröffnet, noch einmal grundsätzlicher die stadtentwicklungspolitischen Voraussetzungen und<br />

Rahmenbedingungen des gegenwärtigen Planwerks Innenstadt für den Spreeraum in einer<br />

öffentlichen Diskussion überdenken zu können. Zwischenzeitlich ist jedoch deutlich<br />

geworden, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den planerischen<br />

Aktualisierungsbedarf des Planwerks eher im Teilraum City Ost sieht und nur „punktuell“<br />

eine Weiterentwicklung beabsichtigt. Für einen kleinen Bereich um den „Stralauer Platz/<br />

Ostbahnhof“ wird deshalb <strong>zur</strong> Zeit i.R. des „Berliner Plätzeprogramms“ ein<br />

Vertiefungsverfahren durchgeführt.<br />

Im übrigen wird auf die Mitteilung (Drucksache 16/1784) – <strong>zur</strong> <strong>Kenntnisnahme</strong> – der<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 02.10.2008 „Entwicklung des Spreeraums/<br />

Drs.16/0446 und 16/0645 - Schlussbericht -“ an das Abgeordnetenhaus verwiesen.<br />

Die o.g. Prämissen führten letztlich dazu, dass die Verhandlungen des Bezirksamtes mit den<br />

Eigentümern auf einvernehmliche Kompromisse orientieren mussten.<br />

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