Vorlage zur Kenntnisnahme
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3.<br />
Ergebnisse der Verhandlungen im Spreeraum<br />
Im Nachgang zum Bürgerentscheid setzte die BVV einen Sonderausschuss ein, dem auch<br />
antrags- und stimmberechtigte Vertreter/innen der Bürgerinitiative angehören. Der<br />
Sonderausschuss begleitete stadtentwicklungspolitisch die Verhandlungen des Bezirksamtes<br />
mit den Eigentümern der Grundstücke zwischen Michaelbrücke und Elsenbrücke. Aus diesen<br />
Diskussionen und den Sachstandsberichten des Bezirksamtes entstanden viele konstruktive<br />
Anregungen und Vorschläge für die Umsetzung des Bürgerentscheids.<br />
Die Verhandlungen des Bezirksamtes mussten von folgenden Prämissen ausgehen:<br />
a.<br />
Da der räumliche Bereich, auf den sich der Bürgerentscheid bezieht, weitgehend planungsund<br />
baurechtlich durch festgesetzte Bebauungspläne und rechtskräftige Baugenehmigungen<br />
sowie Vorbescheide festgelegt ist, waren Schadensersatzansprüche der Eigentümer nach § 39<br />
ff. BauGB gegenüber dem Bezirksamt zu vermeiden.<br />
b.<br />
Weiterhin war zu berücksichtigen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegenüber<br />
dem Bürgerentscheid und seinen Forderungen eine kritische bzw. ablehnende Haltung<br />
einnimmt. Dies wurde insbesondere relevant, weil geplante Änderungen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung im Rahmen des § 3a AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
mitgeteilt werden müssen. Darüber hinaus das AGBauGB der Senatsverwaltung für<br />
Stadtentwicklung ein Eingriffsrecht (§ 4a AGBauGB) bzw. Anpassungspflicht der Bezirke (§<br />
5 AGBauGB) einräumt. Auch dieser Zuständigkeitsrahmen mit seinem planungspolitischen<br />
Hintergrund begrenzte die Möglichkeiten des Bezirksamtes in seinen Verhandlungen mit den<br />
Eigentümern.<br />
c.<br />
Das Bezirksamt ging davon aus, dass i.R. des Berichtsauftrages des Abgeordnetenhauses an<br />
den Senat, eine Überarbeitung des Planwerks Innenstadt durch die Senatsverwaltung für<br />
Stadtentwicklung auch im Bereich des Spreeraums erfolgt. Damit hätte sich die Möglichkeit<br />
eröffnet, noch einmal grundsätzlicher die stadtentwicklungspolitischen Voraussetzungen und<br />
Rahmenbedingungen des gegenwärtigen Planwerks Innenstadt für den Spreeraum in einer<br />
öffentlichen Diskussion überdenken zu können. Zwischenzeitlich ist jedoch deutlich<br />
geworden, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den planerischen<br />
Aktualisierungsbedarf des Planwerks eher im Teilraum City Ost sieht und nur „punktuell“<br />
eine Weiterentwicklung beabsichtigt. Für einen kleinen Bereich um den „Stralauer Platz/<br />
Ostbahnhof“ wird deshalb <strong>zur</strong> Zeit i.R. des „Berliner Plätzeprogramms“ ein<br />
Vertiefungsverfahren durchgeführt.<br />
Im übrigen wird auf die Mitteilung (Drucksache 16/1784) – <strong>zur</strong> <strong>Kenntnisnahme</strong> – der<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 02.10.2008 „Entwicklung des Spreeraums/<br />
Drs.16/0446 und 16/0645 - Schlussbericht -“ an das Abgeordnetenhaus verwiesen.<br />
Die o.g. Prämissen führten letztlich dazu, dass die Verhandlungen des Bezirksamtes mit den<br />
Eigentümern auf einvernehmliche Kompromisse orientieren mussten.<br />
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