STATUTEN DES VERKEHRSVEREINS TRIN - Verkehrsverein Trin
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Art. 6<br />
Geschäfte der ordentlichen Generalversammlung:<br />
• Jahresbericht (Entgegennahme);<br />
• Protokoll der letzten Generalversammlung;<br />
• Abnahme der Jahresrechnung;<br />
• Genehmigung des Arbeitsprogrammes;<br />
• Genehmigung des Budgets;<br />
• Wahl des Präsidenten und des Vorstandes für 2 Jahre, nämlich:<br />
in Jahren mit gerader Endzahl:<br />
- Präsident und 2 Beisitzer;<br />
in Jahren mit ungerader Endzahl:<br />
- Aktuar, Kassier und 1 Beisitzer;<br />
• Wahl von 2 Rechnungsrevisoren;<br />
je einer in Jahren mit gerader und ungerader Endzahl<br />
• Beschluss über Statutenänderungen;<br />
• Berichte über Delegiertenversammlungen;<br />
• Beschlussfassung über einmalige Ausgaben,<br />
die Fr. 3'000.- übersteigen;<br />
• Festsetzung der Beiträge;<br />
• Ausschluss und Wiederaufnahme<br />
von früher ausgeschlossenen Mitgliedern;<br />
• Wünsche und Anträge (Anträge, die sofort behandelt werden<br />
sollen, müssen mindestens 3 Wochen vor der Generalversammlung<br />
in schriftlicher Form beim Vorstand eingetroffen sein).<br />
Art. 7<br />
Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern:<br />
• Präsident<br />
• Aktuar / Vizepräsident<br />
• Rechnungsführer<br />
• 3 Beisitzer<br />
• Delegierter des Gemeinderates<br />
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