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STATUTEN DES VERKEHRSVEREINS TRIN - Verkehrsverein Trin

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Art. 6<br />

Geschäfte der ordentlichen Generalversammlung:<br />

• Jahresbericht (Entgegennahme);<br />

• Protokoll der letzten Generalversammlung;<br />

• Abnahme der Jahresrechnung;<br />

• Genehmigung des Arbeitsprogrammes;<br />

• Genehmigung des Budgets;<br />

• Wahl des Präsidenten und des Vorstandes für 2 Jahre, nämlich:<br />

in Jahren mit gerader Endzahl:<br />

- Präsident und 2 Beisitzer;<br />

in Jahren mit ungerader Endzahl:<br />

- Aktuar, Kassier und 1 Beisitzer;<br />

• Wahl von 2 Rechnungsrevisoren;<br />

je einer in Jahren mit gerader und ungerader Endzahl<br />

• Beschluss über Statutenänderungen;<br />

• Berichte über Delegiertenversammlungen;<br />

• Beschlussfassung über einmalige Ausgaben,<br />

die Fr. 3'000.- übersteigen;<br />

• Festsetzung der Beiträge;<br />

• Ausschluss und Wiederaufnahme<br />

von früher ausgeschlossenen Mitgliedern;<br />

• Wünsche und Anträge (Anträge, die sofort behandelt werden<br />

sollen, müssen mindestens 3 Wochen vor der Generalversammlung<br />

in schriftlicher Form beim Vorstand eingetroffen sein).<br />

Art. 7<br />

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern:<br />

• Präsident<br />

• Aktuar / Vizepräsident<br />

• Rechnungsführer<br />

• 3 Beisitzer<br />

• Delegierter des Gemeinderates<br />

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