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VON-TÜR-ZU-TÜR - FUK-Reisen

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F.U.K. - REISEN<br />

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der F.U.K - <strong>Reisen</strong> Bochum<br />

I. Abschluss des Reisevertrages<br />

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem<br />

Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages<br />

verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich<br />

oder telefonisch vorgenommen werden. Der<br />

Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter<br />

zustande. Dieser bedarf der Schriftform<br />

(Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der<br />

Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab,<br />

so ist der Veranstalter an dieses Angebot 10 Tage<br />

gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage<br />

dieses neuen Angebotes zustande, wenn der<br />

Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter<br />

gegenüber die Annahme erklärt.<br />

II. Bezahlung<br />

Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung,<br />

bzw. nach Eingang der Annahmeerklärung bei dem<br />

Reiseveranstalter 10 % des Reisepreises zu zahlen.<br />

Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.<br />

Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor<br />

Reiseantritt vorzunehmen, frühestens jedochnach<br />

Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich<br />

des Sicherungsscheins und der Rechnung.<br />

Bearbeitungs-und Urlaubsentgelte sind<br />

sofort fällig.<br />

III. Leistungen<br />

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind<br />

ausschließlichdie Reisebeschreibungen im Prospekt<br />

des Veranstalters, sowie die hierauf Bezug<br />

nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich.<br />

Nebenabreden, dieden Umfang der vertraglichen<br />

Leistungen erweitern oderverändern,<br />

bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen-<br />

Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auchfür<br />

Sonderwünsche.<br />

IV. Leistungs- und Preisänderungen<br />

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem<br />

vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />

dienach Vertragsschluss notwendig werden und<br />

die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführtwurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen<br />

nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />

der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,<br />

soweit die geänderten Leistungen mit-<br />

Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter behält sich<br />

vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />

der Erhöhung der Beförderungskosten oder anderer<br />

Leistungen entsprechend den Erhöhungen anzupassen.<br />

Eine Erhöhungist nur zulässig, sofern<br />

zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten<br />

Reisetermin mehr als 4 Monate liegenund die zur<br />

Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss<br />

für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar<br />

waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung<br />

des Reisepreises wird der Kunde unverzüglich informiert.<br />

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt<br />

sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />

als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren<br />

vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss<br />

unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend<br />

gemacht werden. Der Veranstalter behält sich<br />

vor, das im Katalog genannte Hotel durch ein gleichoder<br />

höherwertiges Hotel zu ersetzen.<br />

V. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,<br />

Ersatzpersonen<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der<br />

Reise zurücktreten. Es wird jedoch empfohlen, aus<br />

Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er die<br />

Reise nicht an, so entfällt der Anspruch auf den<br />

vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter kann jedoch<br />

eine angemessene Entschädigung verlangen.<br />

Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />

Aufwendungen anrechnen lassen, einschließlich<br />

dessen, was er durch Anderweitige<br />

Verwendung der Reiseleistung verwenden kann.<br />

Der Veranstalter wird den Anspruch unter Berücksichtigung<br />

der nachstehenden Gliederung nach der<br />

Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich<br />

vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />

Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:<br />

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10%<br />

jedoch min. 20,- EURO<br />

29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 20 %<br />

21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30 %<br />

14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 45 %<br />

6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 60 %<br />

am Reisetag bzw. bei Nichterscheinen: 85 %<br />

vom Reisepreis je Person.<br />

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der<br />

Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen<br />

lassen. In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt<br />

in Höhe von 50,00 EURO erhoben.<br />

Gleiches gilt für die Umbuchung des Reisetermins<br />

bzw. Reisezieles, es gelten die vorstehendgenannten<br />

Fristen. Es bleibt dem Kunden ungenommennachzuweisen,<br />

dass keine oder wesentlich<br />

geringere Kosten entstanden sind als die vorstehenden<br />

Pauschalen.<br />

VII. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter<br />

Der Veranstalter kann vor Reiseantritt den Reisevertragbis<br />

zu 30 Tage vor Reisebeginn kündigen,<br />

wenn die ausdrücklich festgeschriebene Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird.<br />

VIII. Haftung des Veranstalters<br />

Die beanspruchten Beförderungsunternehmen<br />

haftengemäß den behördlichen Vorschriften im nationalen<br />

und internationalen Bereich. Die Haftung<br />

des Veranstalters aus Vertrag für Schäden, die nicht<br />

Körperschäden sind,wird auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt, soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den<br />

weder vorsätzlich noch grobfahrlässig<br />

herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für<br />

einen dem <strong>Reisen</strong>den entstandenen Schaden alleinwegen<br />

eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlichist.<br />

IX. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer<br />

Erbringung von Reiseleistungen hat<br />

der <strong>Reisen</strong>de innerhalb eines Monats nach vertraglich<br />

vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich<br />

gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche<br />

nur dann noch geltend machen, wenn er an<br />

der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert<br />

war. Die vertraglichen Ansprüche verjähren<br />

nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem<br />

Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden<br />

sollte. Bei schwebenden Verhandlungen über vom<br />

Kunden erhobene Ansprüche ist die Verjährung gehemmt,<br />

bis der Kunde oder der Veranstalter die<br />

Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.<br />

X. Mitwirkungspflicht des <strong>Reisen</strong>den<br />

Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungenim<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

alles ihm zumutbare zu tun, um zu<br />

einer Behebung der Störung oder Minderung der<br />

Schäden beizutragen. Er ist insbesondere verpflichtet,<br />

die örtliche Reiseleitung über seine Beanstandungen<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

XI. Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen-/<br />

Gesundheitsvorschriften<br />

Der <strong>Reisen</strong>de hat selbstständig die jeweils gültigen<br />

undgeltenden Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />

zu beachten. Für die Einhaltung<br />

obiger Vorschriften ist der <strong>Reisen</strong>de selbst<br />

verantwortlich. Alle Nachteilder Nichtbefolgung dieser<br />

Vorschriften gehen zu seineLasten.<br />

XII. Reiseleitung<br />

Alle unsere Gruppenreisen werden von Mitarbeitern<br />

der F.U.K. – <strong>Reisen</strong> oder deren Partnern begleitet.<br />

XIV. Gerichtsstand<br />

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.<br />

Gerichtsstand ist Bochum. Alle in diesem<br />

Prospekt angebotenen<strong>Reisen</strong> werden organisiert<br />

durch den Veranstalter:<br />

Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH<br />

Paddenbett 13<br />

44803 Bochum<br />

F.U.K. - <strong>Reisen</strong> ist eine Serviceabteilung der Familien-<br />

undKrankenpflege Bochum gGmbH.<br />

Bochum, 30.11.2010<br />

Satz- und Druckfehler vorbehalten!<br />

Impressum:<br />

Herausgeber:<br />

Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH<br />

Paddenbett 13<br />

44803 Bochum<br />

Layout & Umsetzung:<br />

Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH<br />

Bildmaterial:Tourismusverbände<br />

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