Abfallkalender 2012 Gelnhausen-Süd
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Soziale Hilfen: Grundsicherung<br />
im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
u Für Menschen, die ihren Lebensunterhalt<br />
nicht aus eigener Kraft finanzieren<br />
können, bietet der Fachbereich Soziales<br />
der Stadt <strong>Gelnhausen</strong> Hilfestellung an.<br />
Anspruch auf Grundsicherung haben<br />
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert<br />
sind und grundsätzlich Personen<br />
die das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />
soweit sie ihren Lebens unterhalt nicht<br />
ausreichend oder gar nicht aus eigenen<br />
Kräften und Mitteln sichern können.<br />
Unter „eigenen Kräften“ sind eigenes<br />
Einkommen – auch Renten –, unter<br />
„eigene Mittel“ sind Ersparnisse und<br />
Vermögen über einen Freibetrag hinaus<br />
zu verstehen. Die Grundsicherung setzt<br />
sich zusammen aus einem Regelsatz<br />
(zum Beispiel 359 Euro für den Haushaltsvorstand)<br />
und den anerkannten<br />
Unterkunfts- und Heizkosten. Bei<br />
Erkrankungen und Behinderungen wird<br />
zusätzlich ein Mehrbedarfszuschlag<br />
eingerechnet. Die Grundsicherung wird<br />
nachrangig gewährt.<br />
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