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Glossar - EDK

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Master<br />

Zweiter berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der nach erfolgreich<br />

abgeschlossenem Masterstudiengang erlangt wird (Tertiärstufe). Voraussetzung für den<br />

Eintritt in einen Masterstudiengang ist ein Bachelordiplom. Die universitären<br />

Hochschulen (UH) sind seit 2001, die Fachhochschulen (FH) seit 2005 an der<br />

Umsetzung des zweistufigen Studienmodells nach Bologna. Bis 2010 sollen alle<br />

Studiengänge auf Bologna umgestellt haben. In den Fachhochschulen (FH) werden die<br />

Masterstudiengänge in der Regel ab 2008 eingeführt. Dabei soll mindestens in der<br />

Aufbauphase eine beschränkte Anzahl von Masterstudiengängen an Fachhochschulen<br />

(FH) angeboten werden. Bis dahin werden einzelne universitäre Hochschulen (UH) bzw.<br />

Fachhochschulen (FH) noch Titel gemäss bisheriger Schweizer Tradition vergeben: bei<br />

den universitären Hochschulen (UH) je nach Fakultät ein Lizentiat oder ein Diplom bei<br />

den Fachhochschulen ein Diplom FH.<br />

Masterstudiengänge dauern eineinhalb bis zwei Jahre. Nach einem abgeschlossenen<br />

Masterstudium und der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen kann an einer universitären<br />

Hochschule (UH) ein Doktoratsstudium oder ein PhD-Studienprogramm begonnen<br />

werden.<br />

Tertiärstufe → universitäre Hochschule (UH) → Fachhochschule (FH) → Bachelor →<br />

Lizentiat → Diplom FH → Doktorat<br />

Maturitätsausweis<br />

Wird auch als gymnasiale Maturität bezeichnet. Ein schweizerischer Maturitätsausweis<br />

(Sekundarstufe II Allgemeinbildung) kann auf zwei Wege erlangt werden: durch den<br />

Besuch einer vom Bund und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen<br />

Erziehungsdirektoren (<strong>EDK</strong>) anerkannten (öffentlichen oder privaten) Maturitätsschule<br />

oder Maturitätsschule für Erwachsene und Ablegen der Maturitätsprüfungen daselbst<br />

oder durch das Ablegen der schweizerischen Maturitätsprüfung. Die schweizerischen<br />

Maturitätsprüfungen werden durch die Schweizerische Maturitätskommission (SMK)<br />

angeboten und vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) zentral<br />

organisiert. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei, d.h. sie kann über eine der<br />

verschiedenen privaten Maturitätsvorbereitungsschulen oder autodidaktisch<br />

(Selbststudium) erfolgen.<br />

Maturitätsausweise einer anerkannten Maturitätsschule sind gleichwertig mit den<br />

Ausweisen, welche durch die schweizerischen Maturitätsprüfungen erlangt werden.<br />

→ Maturitätsschule → Sekundarstufe II<br />

Maturitätsschule, Gymnasium<br />

Die Maturitätsschulen (u.a. bezeichnet als Gymnasium, Kantonsschule, Lyceum,<br />

Kollegium) sind allgemeinbildende Vollzeitschulen der Sekundarstufe II, die generell den<br />

Zugang zu den universitären Hochschulen (UH) und mit Zusatzleistungen<br />

(Arbeitswelterfahrung, Prüfung, Eignungsprüfung) den Zugang zu Fachhochschulen<br />

(FH) ermöglichen.<br />

Die Maturitätsausbildung beginnt mehrheitlich im letzten Jahr oder nach Abschluss der<br />

obligatorischen Schulzeit (9. oder 10. Schuljahr) und dauert drei bis vier Jahre (auch als<br />

Kurzgymnasium bezeichnet). In einigen Kantonen kann der Eintritt bereits früher<br />

erfolgen und dauert sechs bis sieben Jahre (bezeichnet als Langzeitgymnasium: Eintritt<br />

ab siebtem Schuljahr).<br />

Absolviert wird die Ausbildung in einer vom Bund und von der Schweizerischen<br />

Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (<strong>EDK</strong>) anerkannten Maturitätsschule,<br />

welche auch die Maturitätsprüfungen durchführt.<br />

Die Schülerinnen und Schüler belegen den Unterricht in Grundlagenfächern und können<br />

aus verschiedenen Fächern oder Fächergruppen ein Schwerpunkt- und ein<br />

Ergänzungsfach wählen. Zusätzlich muss eine Maturaarbeit verfasst werden.<br />

Abgeschlossen wird mit einem schweizerischen Maturitätsausweis.<br />

Personen, die den Maturitätsabschluss nachholen möchten, können die schweizerische<br />

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