Glossar - EDK
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Master<br />
Zweiter berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der nach erfolgreich<br />
abgeschlossenem Masterstudiengang erlangt wird (Tertiärstufe). Voraussetzung für den<br />
Eintritt in einen Masterstudiengang ist ein Bachelordiplom. Die universitären<br />
Hochschulen (UH) sind seit 2001, die Fachhochschulen (FH) seit 2005 an der<br />
Umsetzung des zweistufigen Studienmodells nach Bologna. Bis 2010 sollen alle<br />
Studiengänge auf Bologna umgestellt haben. In den Fachhochschulen (FH) werden die<br />
Masterstudiengänge in der Regel ab 2008 eingeführt. Dabei soll mindestens in der<br />
Aufbauphase eine beschränkte Anzahl von Masterstudiengängen an Fachhochschulen<br />
(FH) angeboten werden. Bis dahin werden einzelne universitäre Hochschulen (UH) bzw.<br />
Fachhochschulen (FH) noch Titel gemäss bisheriger Schweizer Tradition vergeben: bei<br />
den universitären Hochschulen (UH) je nach Fakultät ein Lizentiat oder ein Diplom bei<br />
den Fachhochschulen ein Diplom FH.<br />
Masterstudiengänge dauern eineinhalb bis zwei Jahre. Nach einem abgeschlossenen<br />
Masterstudium und der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen kann an einer universitären<br />
Hochschule (UH) ein Doktoratsstudium oder ein PhD-Studienprogramm begonnen<br />
werden.<br />
Tertiärstufe → universitäre Hochschule (UH) → Fachhochschule (FH) → Bachelor →<br />
Lizentiat → Diplom FH → Doktorat<br />
Maturitätsausweis<br />
Wird auch als gymnasiale Maturität bezeichnet. Ein schweizerischer Maturitätsausweis<br />
(Sekundarstufe II Allgemeinbildung) kann auf zwei Wege erlangt werden: durch den<br />
Besuch einer vom Bund und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen<br />
Erziehungsdirektoren (<strong>EDK</strong>) anerkannten (öffentlichen oder privaten) Maturitätsschule<br />
oder Maturitätsschule für Erwachsene und Ablegen der Maturitätsprüfungen daselbst<br />
oder durch das Ablegen der schweizerischen Maturitätsprüfung. Die schweizerischen<br />
Maturitätsprüfungen werden durch die Schweizerische Maturitätskommission (SMK)<br />
angeboten und vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) zentral<br />
organisiert. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei, d.h. sie kann über eine der<br />
verschiedenen privaten Maturitätsvorbereitungsschulen oder autodidaktisch<br />
(Selbststudium) erfolgen.<br />
Maturitätsausweise einer anerkannten Maturitätsschule sind gleichwertig mit den<br />
Ausweisen, welche durch die schweizerischen Maturitätsprüfungen erlangt werden.<br />
→ Maturitätsschule → Sekundarstufe II<br />
Maturitätsschule, Gymnasium<br />
Die Maturitätsschulen (u.a. bezeichnet als Gymnasium, Kantonsschule, Lyceum,<br />
Kollegium) sind allgemeinbildende Vollzeitschulen der Sekundarstufe II, die generell den<br />
Zugang zu den universitären Hochschulen (UH) und mit Zusatzleistungen<br />
(Arbeitswelterfahrung, Prüfung, Eignungsprüfung) den Zugang zu Fachhochschulen<br />
(FH) ermöglichen.<br />
Die Maturitätsausbildung beginnt mehrheitlich im letzten Jahr oder nach Abschluss der<br />
obligatorischen Schulzeit (9. oder 10. Schuljahr) und dauert drei bis vier Jahre (auch als<br />
Kurzgymnasium bezeichnet). In einigen Kantonen kann der Eintritt bereits früher<br />
erfolgen und dauert sechs bis sieben Jahre (bezeichnet als Langzeitgymnasium: Eintritt<br />
ab siebtem Schuljahr).<br />
Absolviert wird die Ausbildung in einer vom Bund und von der Schweizerischen<br />
Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (<strong>EDK</strong>) anerkannten Maturitätsschule,<br />
welche auch die Maturitätsprüfungen durchführt.<br />
Die Schülerinnen und Schüler belegen den Unterricht in Grundlagenfächern und können<br />
aus verschiedenen Fächern oder Fächergruppen ein Schwerpunkt- und ein<br />
Ergänzungsfach wählen. Zusätzlich muss eine Maturaarbeit verfasst werden.<br />
Abgeschlossen wird mit einem schweizerischen Maturitätsausweis.<br />
Personen, die den Maturitätsabschluss nachholen möchten, können die schweizerische<br />
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