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Die VHS Gerolstein im Internet

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Spätestens bis zum dritten Abend der Kurse muss die Einzahlung<br />

der Hörergebühren erledigt sein. Im außergerichtlichen<br />

Mahnverfahren werden ab der 1. Gebührenmahnung bei einer<br />

Kursgebühr bis zu 150,00 € 3,11 € an Mahngebühren, <strong>im</strong><br />

gerichtlichen Mahnverfahren die Kosten nach dem Gerichtskostengesetz<br />

erhoben. Wer einzelne Stunden versäumt oder<br />

den Besuch des Kurses abbricht, hat keinen Anspruch auf<br />

Rückerstattung bezahlter Gebühren oder auf Erlass noch rückständiger<br />

Gebührenanteile, es sei denn, dass bei den Kursen<br />

mit begrenzter Teilnehmerzahl ein Bewerber nachrücken kann.<br />

Kommen Kurse/Veranstaltungen der <strong>VHS</strong> nicht zustande, so<br />

werden die Gebühren in voller Höhe erstattet.<br />

Gerichtsstand ist Daun.<br />

Unfallversicherung<br />

Im Rahmen des be<strong>im</strong> Versicherungsverband für Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände bestehenden Unfallversicherungsvertrages<br />

sind Hörer und Teilnehmer an Einzelveranstaltungen,<br />

Kursen und Exkursionen der Volkshochschule bei Unfällen<br />

versichert.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf solche Wege,<br />

die mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule<br />

in einem recht wesentlichen inneren Zusammenhang stehen.<br />

Das sind in der Regel die Wege zwischen Wohnung und Veranstaltungsort<br />

und umgekehrt. Umwege, die den Zusammenhang<br />

mit der Teilnahme lösen, sind grundsätzlich nicht versichert.<br />

Bilden Hörer bzw. Veranstaltungsteilnehmer Fahrgemeinschaften,<br />

so sind auch die Mitfahrer bei Unfällen versichert. Der<br />

Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Fall auch auf die<br />

Wege, die erforderlich sind, um Mitfahrer zu Hause abzuholen<br />

bzw. nach Hause zurückzubringen.<br />

Haftung<br />

Für Sachschäden und <strong>Die</strong>bstähle wird keine Haftung übernommen.<br />

Das Parken auf den Schulhöfen/Parkplätzen geschieht auf<br />

eigene Gefahr! Für den Verlust von Gegenständen in den Schulgebäuden<br />

wird keine Haftung übernommen.<br />

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