Die VHS Gerolstein im Internet
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Spätestens bis zum dritten Abend der Kurse muss die Einzahlung<br />
der Hörergebühren erledigt sein. Im außergerichtlichen<br />
Mahnverfahren werden ab der 1. Gebührenmahnung bei einer<br />
Kursgebühr bis zu 150,00 € 3,11 € an Mahngebühren, <strong>im</strong><br />
gerichtlichen Mahnverfahren die Kosten nach dem Gerichtskostengesetz<br />
erhoben. Wer einzelne Stunden versäumt oder<br />
den Besuch des Kurses abbricht, hat keinen Anspruch auf<br />
Rückerstattung bezahlter Gebühren oder auf Erlass noch rückständiger<br />
Gebührenanteile, es sei denn, dass bei den Kursen<br />
mit begrenzter Teilnehmerzahl ein Bewerber nachrücken kann.<br />
Kommen Kurse/Veranstaltungen der <strong>VHS</strong> nicht zustande, so<br />
werden die Gebühren in voller Höhe erstattet.<br />
Gerichtsstand ist Daun.<br />
Unfallversicherung<br />
Im Rahmen des be<strong>im</strong> Versicherungsverband für Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände bestehenden Unfallversicherungsvertrages<br />
sind Hörer und Teilnehmer an Einzelveranstaltungen,<br />
Kursen und Exkursionen der Volkshochschule bei Unfällen<br />
versichert.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf solche Wege,<br />
die mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule<br />
in einem recht wesentlichen inneren Zusammenhang stehen.<br />
Das sind in der Regel die Wege zwischen Wohnung und Veranstaltungsort<br />
und umgekehrt. Umwege, die den Zusammenhang<br />
mit der Teilnahme lösen, sind grundsätzlich nicht versichert.<br />
Bilden Hörer bzw. Veranstaltungsteilnehmer Fahrgemeinschaften,<br />
so sind auch die Mitfahrer bei Unfällen versichert. Der<br />
Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Fall auch auf die<br />
Wege, die erforderlich sind, um Mitfahrer zu Hause abzuholen<br />
bzw. nach Hause zurückzubringen.<br />
Haftung<br />
Für Sachschäden und <strong>Die</strong>bstähle wird keine Haftung übernommen.<br />
Das Parken auf den Schulhöfen/Parkplätzen geschieht auf<br />
eigene Gefahr! Für den Verlust von Gegenständen in den Schulgebäuden<br />
wird keine Haftung übernommen.<br />
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