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Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der ...

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2. Praktikum<br />

Mit dem <strong>schulischen</strong> Teil <strong>der</strong> <strong>Fachhochschulreife</strong> kann auf Antrag <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong><br />

<strong>des</strong> Schülers von <strong>der</strong> Schulaufsichtsbehörde eine Bescheinigung über die Berechtigung<br />

zum Besuch <strong>der</strong> Fachhochschule (<strong>Fachhochschulreife</strong>) erteilt werden Der <strong>Erwerb</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Fachhochschulreife</strong> setzt Folgen<strong>des</strong> voraus:<br />

a) ein erfolgreich durchgeführtes halbjähriges Vollzeit-Praktikum (800 Zeitst<strong>und</strong>en) in<br />

einem bei einer Kammer eingetragenen Betrieb, <strong>der</strong> als Ausbildungsstätte geeignet<br />

ist <strong>und</strong> eine Ausbildungsberechtigung besitzt o<strong>der</strong><br />

b) eine erfolgreiche Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz / Handwerksordnung<br />

mit Kammerprüfung o<strong>der</strong><br />

c) eine erfolgreiche Ausbildung im mittleren Dienst einer Beamtenlaufbahn o<strong>der</strong><br />

d) eine erfolgreiche Berufsausbildung von min<strong>des</strong>tens zwei Jahren an einer Berufsfachschule.<br />

Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler eines beruflichen Gymnasiums verkürzt sich das Vollzeit-Praktikum<br />

nach Buchstabe a auf ein Vierteljahr (400 Zeitst<strong>und</strong>en).<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die ein Praktikum im sozialpädagogischen Bereich anstreben,<br />

haben dies in Jugendeinrichtungen, Kin<strong>der</strong>tagesstätten <strong>und</strong> ähnlichen Einrichtungen<br />

zu absolvieren, die für die Praktika <strong>der</strong> Fachschulausbildung geeignet sind. In diesem<br />

Fall dauert das Praktikum 800 Zeitst<strong>und</strong>en.<br />

Die Information <strong>der</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler erfolgt durch die zuletzt besuchte Schule.<br />

Für eine ggf. ergänzende Beratung stehen die Schullaufbahnberater <strong>der</strong> Oberstufenzentren<br />

zur Verfügung. Anschriften von Betrieben, die Praktikumsplätze anbieten,<br />

können die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bei den zuständigen Kammern (z. B. IHK, HwK)<br />

<strong>und</strong> den Agenturen für Arbeit (Arbeitsämtern) erfragen.<br />

Dem Antrag auf Bescheinigung <strong>der</strong> <strong>Fachhochschulreife</strong> sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

Im Falle <strong>der</strong> Durchführung eines Praktikums (Buchstabe a):<br />

1. die Bescheinigung <strong>der</strong> Schule über die Erfüllung <strong>des</strong>-<strong>schulischen</strong> <strong>Teils</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachhochschulreife</strong><br />

mit den entsprechenden Zeugnissen <strong>der</strong> Kurshalbjahre sowie dem<br />

Abgangsgangszeugnis <strong>der</strong> gymnasialen Oberstufe (Originale),<br />

2. <strong>der</strong> Praktikumsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb (Original) <strong>und</strong> ein Nachweis <strong>der</strong><br />

Eintragung <strong>des</strong> Betriebes bei einer Kammer (Kopie) sowie die Nachweise als geeigneter<br />

Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausbildungsberechtigung gemäß BBiG (Kopien),<br />

3. <strong>der</strong> Praktikumsbericht über das geleistete Praktikum mit Bestätigung <strong>der</strong> zeitlichen<br />

<strong>und</strong> sachlichen Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Praktikums durch den Praktikumsbetrieb (Original).<br />

Der Praktikumsbericht ist in deutscher Sprache abzufassen. Aus ihm muss hervorgehen,<br />

welche Art von Tätigkeiten in einer zeitlichen <strong>und</strong> sachlichen Glie<strong>der</strong>urig <strong>des</strong><br />

Praktikums wahrgenommen wurde. Der Schulaufsichtsbehörde ist es gestattet, bezüglich<br />

<strong>des</strong> abgeleisteten Praktikums Rücksprache beim Praktikumsbetrieb zu nehmen.<br />

Das Praktikum kann auch in einem an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>land absolviert werden, wenn es<br />

den zuvor genannten Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht.<br />

In den übrigen Fällen (Buchstaben b bis d):<br />

1. <strong>der</strong> Nachweis einer erfolgreichen Berufsausbildung (z. B. Facharbeiterbrief, Gesellenbrief,<br />

Gehilfenbrief) gemäß Berufbildungsgesetz / Handwerksordnung (Original)<br />

o<strong>der</strong><br />

2. das Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer min<strong>des</strong>tens zweijährigen<br />

Berufsfachschule (Original) o<strong>der</strong><br />

3. <strong>der</strong> Nachweis <strong>des</strong> erfolgreichen Abschlusses <strong>der</strong> mittleren Beamtenlaufbahn (Original).

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