07.11.2014 Aufrufe

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der ...

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der ...

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Erklärung des Versorgungswerks<br />

Der / Die <strong>Antrag</strong>steller (<strong>in</strong>) ist <strong>auf</strong>grund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied <strong>der</strong> Zahnärztekammer Berl<strong>in</strong>/Zahnärztekammer Bremen/Landeszahnärztekammer<br />

Brandenburg.<br />

Die Pflichtmitgliedschaft <strong>in</strong> dieser Kammer bestand für die Berufsgruppe am Beschäftigungsort bereits vor dem 01.01.1995. Die Pflichtmitgliedschaft<br />

des <strong>Antrag</strong>stellers / <strong>der</strong> <strong>Antrag</strong>steller<strong>in</strong> beruht nicht <strong>auf</strong> e<strong>in</strong>er die <strong>Befreiung</strong> ausschließenden Erweiterung des Kreises <strong>der</strong><br />

Pflichtmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kammer.<br />

H<strong>in</strong>weis: Dieser Teil <strong>der</strong> Erklärung entfällt bei Ableistung e<strong>in</strong>es gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungs- o<strong>der</strong> Anwärterdienstes.<br />

Datum<br />

Der / Die <strong>Antrag</strong>steller (<strong>in</strong>) ist seit / ab . . kraft Gesetzes Mitglied des Versorgungswerkes. Er / Sie hat ab<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> <strong>Befreiung</strong> nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für Zeiten, für die ohne diese <strong>Befreiung</strong> Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung<br />

zu zahlen wären, e<strong>in</strong>kommensbezogene Pflichtbeiträge analog §§ 157 ff. SGB VI zu zahlen.<br />

Stempel des Versorgungswerkes gem. Vollmacht <strong>der</strong> Kammern Berl<strong>in</strong>,<br />

Bremen und Brandenburg vom 28.04.1999<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift<br />

Auszugsweiser Wortlaut <strong>der</strong> Gesetzestexte<br />

§ 6 SGB VI<br />

<strong>Befreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Versicherungspflicht</strong><br />

(1) Von <strong>der</strong> <strong>Versicherungspflicht</strong> werden befreit<br />

1. Angestellte und selbständig Tätige für die Beschäftigung o<strong>der</strong> selbständige Tätigkeit, wegen <strong>der</strong> sie <strong>auf</strong>grund e<strong>in</strong>er durch Gesetz angeordneten<br />

o<strong>der</strong> <strong>auf</strong> Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied e<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Versicherungse<strong>in</strong>richtung o<strong>der</strong> Versorgungse<strong>in</strong>richtung ihrer<br />

Berufsgruppe (berufsständische Versorgungse<strong>in</strong>richtung) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied e<strong>in</strong>er berufsständischen<br />

Kammer s<strong>in</strong>d, wenn<br />

a) am jeweiligen Ort <strong>der</strong> Beschäftigung o<strong>der</strong> selbständigen Tätigkeit für ihre Berufsgruppe bereits vor dem 1. Januar 1995 e<strong>in</strong>e gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> berufsständischen Kammer bestanden hat.<br />

b) für sie nach näherer Maßgabe <strong>der</strong> Satzung e<strong>in</strong>kommensbezogene Beiträge unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />

zur berufsständischen Versorgungse<strong>in</strong>richtung zu zahlen s<strong>in</strong>d und<br />

c) <strong>auf</strong>grund dieser Beiträge Leistungen für den Fall verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Erwerbsfähigkeit und des Alters sowie für H<strong>in</strong>terbliebene<br />

erbracht und angepasst werden, wobei auch die f<strong>in</strong>anzielle Lage <strong>der</strong> berufsständischen Versorgungse<strong>in</strong>richtung zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

2. - 4. ...<br />

(1a – 1b) ...<br />

(2) Die <strong>Befreiung</strong> erfolgt <strong>auf</strong> <strong>Antrag</strong> des Versicherten, <strong>in</strong> den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 <strong>auf</strong> <strong>Antrag</strong> des Arbeitgebers.<br />

(3) Über die <strong>Befreiung</strong> entscheidet <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Rentenversicherung, nachdem <strong>in</strong> den Fällen<br />

1. des Absatzes 1 Nr. 1 die für die berufsständische Versorgungse<strong>in</strong>richtung zuständige oberste Verwaltungsbehörde.<br />

2. ...<br />

das Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen bestätigt hat.<br />

(4) Die <strong>Befreiung</strong> wirkt vom Vorliegen <strong>der</strong> <strong>Befreiung</strong>svoraussetzungen an, wenn sie <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> drei Monaten beantragt wird, sonst vom E<strong>in</strong>gang<br />

des <strong>Antrag</strong>s an.<br />

(5) Die <strong>Befreiung</strong> ist <strong>auf</strong> die jeweilige Beschäftigung o<strong>der</strong> selbständige Tätigkeit beschränkt. Sie erstreckt sich <strong>in</strong> den Fällen des Absatzes 1 Nr.1 und<br />

2 auch <strong>auf</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e versicherungspflichtige Tätigkeit, wenn diese <strong>in</strong>folge ihrer Eigenart o<strong>der</strong> vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist und<br />

<strong>der</strong> Versorgungsträger für die Zeit <strong>der</strong> Tätigkeit den Erwerb e<strong>in</strong>kommensbezogener Versorgungsanwartschaften gewährleistet.<br />

§ 172 SGB VI<br />

Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit<br />

(1) ...<br />

(2) Für Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Versicherungspflicht</strong> befreit s<strong>in</strong>d, tragen die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zu<br />

e<strong>in</strong>er berufsständischen Versorgungse<strong>in</strong>richtung, höchstens aber die Hälfte des Beitrags, <strong>der</strong> zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten nicht <strong>von</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Versicherungspflicht</strong> befreit worden wären.<br />

(3) - (4)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!