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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45837 nach §22 StVZO ... - autokola.cz

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45837</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><br />

Anlage 32 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55173604 (4. Ausfertigung)<br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ 33 757<br />

Hersteller<br />

R.O.D. Leichtmetallräder GmbH<br />

Seite 8 von 11<br />

M44<br />

Folgende Reifen wurden geprüft:<br />

Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.<br />

Dunlop SP 8000 -<br />

Bridgestone S-01, RE-71 -<br />

Uniroyal RTT-1, RTT-2 (ZR) -<br />

Continental SportContact -<br />

Goodyear Eagle F1, Eagle ZR, GSD+ -<br />

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 245/40R17 verwendet werden, die gemäß Bestätigung<br />

des Reifenherstellers auf 7,5 J x 17 H2 montierbar sind.<br />

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.<br />

R02<br />

R03<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />

R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.<br />

(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)<br />

R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers<br />

auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit<br />

bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.<br />

R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom Fahrzeughersteller<br />

empfohlenen Reifen verwendet werden.<br />

R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich<br />

mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.<br />

R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers<br />

auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit<br />

bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01 (siehe<br />

Seite 1) verwendet werden.<br />

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S02 (siehe<br />

Seite 1) verwendet werden.<br />

S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S03 (siehe<br />

Seite 1) verwendet werden.<br />

S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S04 (siehe<br />

Seite 1) verwendet werden.<br />

S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S05 (siehe<br />

Seite 1) verwendet werden.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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