Wettspielkalenders 2012 - Golf-Club Schloss Braunfels eV
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) Meldungen zu clubinternen Wettspielen müssen, wenn<br />
nichts anderes angegeben, bis donnerstags 16.00 Uhr<br />
erfolgen. Bei Wettspielen, die samstags statt finden, ist<br />
die Meldefrist auf Mittwoch 16.00 Uhr festgelegt. Spätere<br />
Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt<br />
werden, über Ausnahmen entscheidet in begründeten<br />
Fällen die Spielleitung. Es besteht dann die Möglichkeit,<br />
bei dem jeweiligen Wettspiel freiwerdende Plätze entsprechend<br />
der HCP Gruppe einzunehmen.<br />
c) Wenn das Teilnehmerfeld bei zu hoher Meldezahl begrenzt<br />
werden muss, werden Meldungen nach zeitlichem<br />
Eingang berücksichtigt. Das Sekretariat führt bei<br />
Überschreitung der maximalen Meldezahl eine Warteliste<br />
nach zeitlichem Eingang.<br />
d) Die Reihenfolge der Starts und Erstellung der Startliste<br />
wird von der Spielleitung bzw. vom Sekretariat festgelegt.<br />
e) Meldegebühren werden je nach Wettspiel festgelegt. Jugendliche<br />
und Studenten bis zum 26. Lebensjahr zahlen,<br />
wenn durch die Ausschreibung nichts anderesfestgelegt<br />
ist, die halbe Meldegebühr. Die Meldegebühren sind vor<br />
dem Start zu entrichten. Bei Absagen nach Meldeschluss<br />
oder bei Nichterscheinen am Start ist die Startgebühr<br />
fällig und an das Sekretariat zu entrichten. Besondere<br />
Gründe befreien hiervon nicht. Ist die nachzuentrichtende<br />
Gebühr nicht spätestens bis zum nächsten Wettspiel<br />
beglichen, kann die Starterlaubnis verweigert werden.<br />
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