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Friedhofsordnung (PDF) - Gemeinde Ühlingen-Birkendorf

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ühlingen</strong>-<strong>Birkendorf</strong><br />

Friedhofssatzung<br />

§ 29<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.<br />

(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die <strong>Friedhofsordnung</strong>en von Berau vom<br />

01.08.1972, von <strong>Birkendorf</strong> vom 15.02.1982, von Brenden vom 01.04.1966, von Riedern<br />

vom 01.07.1982, von <strong>Ühlingen</strong> vom 26.03.1973 und von Untermettingen vom<br />

16.12.1969 außer Kraft.<br />

<strong>Ühlingen</strong>-<strong>Birkendorf</strong>, den 25.01.2011<br />

gez.<br />

Thomas Fechtig<br />

Bürgermeister<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung<br />

wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht<br />

worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

<strong>Ühlingen</strong>-<strong>Birkendorf</strong>, den 25.01.2011<br />

gez.<br />

Thomas Fechtig<br />

Bürgermeister<br />

Verfahrenshinweis<br />

Die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ühlingen</strong>-<br />

<strong>Birkendorf</strong> erfolgte mit der Ausgabe Nr. 4/2011 vom 16. Februar 2011.<br />

Die Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde ist am 16. Februar 2011 erfolgt.<br />

<strong>Ühlingen</strong>-<strong>Birkendorf</strong>, 17. Februar 2011<br />

gez.<br />

Tobias Gantert<br />

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