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Juli/August 2011 - Das Evangelische Zentrum

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— 116 —<br />

gung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen<br />

erscheinen.<br />

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung<br />

von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung<br />

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils<br />

zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage<br />

unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung<br />

der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />

und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung<br />

durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die<br />

Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und<br />

durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein<br />

Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei<br />

von wesentlichen Fehldarstellungen ist.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen<br />

zur Erlangung von Prüfungsnachweisen<br />

hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss.<br />

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im<br />

pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter<br />

Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines<br />

Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf<br />

Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.<br />

Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt<br />

der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit<br />

es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung<br />

eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, um<br />

unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete<br />

Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein<br />

Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen<br />

der Stiftung abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die<br />

Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden und der vom Oberkirchenrat<br />

der „<strong>Evangelische</strong>n Kirche A. und H. B. in Österreich“<br />

vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie<br />

eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.<br />

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und<br />

geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser<br />

Prüfungsurteil darstellt.<br />

Prüfungsurteil<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />

entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen kirchlicher<br />

Rechnungslegung und vermittelt ein möglichst<br />

getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der<br />

Hermann und Therese Pfaffschen Stiftung für bedürftige<br />

Angehörige der <strong>Evangelische</strong>n Kirche A. und H. B. zum<br />

31. Dezember 2010 sowie deren Ertragslage für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010<br />

in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Buchführung.<br />

Wien, am 23. Mai <strong>2011</strong><br />

Mag. Andreas Röthlin<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

IB Interbilanz Hübner<br />

Wirtschaftsprüfung GmbH<br />

MMag. Roland Teufel<br />

Steuerberater<br />

Der Jahresabschluss der <strong>Evangelische</strong>n Hermann und<br />

Therese Pfaffschen Stiftung für bedürftige Angehörige der<br />

<strong>Evangelische</strong>n Kirche A. und H. B. in Österreich kann von<br />

allen <strong>Evangelische</strong>n sowohl beim Kirchenamt A. B.,<br />

Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien, als auch bei jeder<br />

<strong>Evangelische</strong>n Superintendentur A. B. sowie <strong>Evangelische</strong>n<br />

Oberkirchenrat H. B. während der üblichen Amtsstunden<br />

eingesehen werden.<br />

Dr. Peter Krömer<br />

Johannes Eichinger<br />

Kundmachungen des <strong>Evangelische</strong>n Oberkirchenrates A. B.<br />

165. Zl. KB 06; 1632/<strong>2011</strong> vom 29. Juni <strong>2011</strong><br />

Kirchenbeitragseingänge Jänner bis Mai <strong>2011</strong> mit Vergleichszahlen<br />

aus 2010 samt Sup.-Anteilen und Einhebegebühren<br />

<strong>2011</strong> 2010<br />

Superintendenz<br />

Euro<br />

Burgenland . . . . 628.141,29 521.255,33<br />

Kärnten . . . . . 1,180.206,40 849.745,—<br />

Niederösterreich . . 1,364.878,86 1,135.711,56<br />

Oberösterreich . . . 1,495.913,83 1,445.339,15<br />

Salzburg-Tirol . . . 1,311.890,64 1,065.641,90<br />

Steiermark . . . . 1,383.769,15 1,404.268,80<br />

Wien . . . . . . 1,549.999,39 1,463.480,35<br />

8,914.799,56 7,885.442,09<br />

Steigerung <strong>2011</strong> gegenüber 2010:<br />

Steigerung <strong>2011</strong> gegenüber 2009:<br />

13,05% (7,885.442,09)<br />

19,42% (7,465.100,94)<br />

Für die KB-Statistik werden die auf den Konten der<br />

<strong>Evangelische</strong>n Kirche A. B. eingelangten Kirchenbeiträge<br />

berücksichtigt. Davon abweichend wurden bis Ende 2010<br />

die vom Wiener Verband eingehobenen Kirchenbeiträge<br />

bereits mit der Gutschrift auf einem Konto des Wiener<br />

Verbands berücksichtigt.<br />

Diese Abweichung wurde ab <strong>2011</strong> beseitigt und<br />

zur besseren Vergleichbarkeit die Vorjahresdaten angepasst.

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