Juli/August 2011 - Das Evangelische Zentrum
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gung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen<br />
erscheinen.<br />
Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung<br />
von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung<br />
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils<br />
zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage<br />
unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung<br />
der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />
und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung<br />
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die<br />
Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und<br />
durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein<br />
Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei<br />
von wesentlichen Fehldarstellungen ist.<br />
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen<br />
zur Erlangung von Prüfungsnachweisen<br />
hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss.<br />
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im<br />
pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter<br />
Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines<br />
Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf<br />
Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.<br />
Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt<br />
der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit<br />
es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung<br />
eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, um<br />
unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete<br />
Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein<br />
Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen<br />
der Stiftung abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die<br />
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden und der vom Oberkirchenrat<br />
der „<strong>Evangelische</strong>n Kirche A. und H. B. in Österreich“<br />
vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie<br />
eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.<br />
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und<br />
geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser<br />
Prüfungsurteil darstellt.<br />
Prüfungsurteil<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />
entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen kirchlicher<br />
Rechnungslegung und vermittelt ein möglichst<br />
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der<br />
Hermann und Therese Pfaffschen Stiftung für bedürftige<br />
Angehörige der <strong>Evangelische</strong>n Kirche A. und H. B. zum<br />
31. Dezember 2010 sowie deren Ertragslage für das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010<br />
in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen<br />
ordnungsmäßiger Buchführung.<br />
Wien, am 23. Mai <strong>2011</strong><br />
Mag. Andreas Röthlin<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
IB Interbilanz Hübner<br />
Wirtschaftsprüfung GmbH<br />
MMag. Roland Teufel<br />
Steuerberater<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Evangelische</strong>n Hermann und<br />
Therese Pfaffschen Stiftung für bedürftige Angehörige der<br />
<strong>Evangelische</strong>n Kirche A. und H. B. in Österreich kann von<br />
allen <strong>Evangelische</strong>n sowohl beim Kirchenamt A. B.,<br />
Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien, als auch bei jeder<br />
<strong>Evangelische</strong>n Superintendentur A. B. sowie <strong>Evangelische</strong>n<br />
Oberkirchenrat H. B. während der üblichen Amtsstunden<br />
eingesehen werden.<br />
Dr. Peter Krömer<br />
Johannes Eichinger<br />
Kundmachungen des <strong>Evangelische</strong>n Oberkirchenrates A. B.<br />
165. Zl. KB 06; 1632/<strong>2011</strong> vom 29. Juni <strong>2011</strong><br />
Kirchenbeitragseingänge Jänner bis Mai <strong>2011</strong> mit Vergleichszahlen<br />
aus 2010 samt Sup.-Anteilen und Einhebegebühren<br />
<strong>2011</strong> 2010<br />
Superintendenz<br />
Euro<br />
Burgenland . . . . 628.141,29 521.255,33<br />
Kärnten . . . . . 1,180.206,40 849.745,—<br />
Niederösterreich . . 1,364.878,86 1,135.711,56<br />
Oberösterreich . . . 1,495.913,83 1,445.339,15<br />
Salzburg-Tirol . . . 1,311.890,64 1,065.641,90<br />
Steiermark . . . . 1,383.769,15 1,404.268,80<br />
Wien . . . . . . 1,549.999,39 1,463.480,35<br />
8,914.799,56 7,885.442,09<br />
Steigerung <strong>2011</strong> gegenüber 2010:<br />
Steigerung <strong>2011</strong> gegenüber 2009:<br />
13,05% (7,885.442,09)<br />
19,42% (7,465.100,94)<br />
Für die KB-Statistik werden die auf den Konten der<br />
<strong>Evangelische</strong>n Kirche A. B. eingelangten Kirchenbeiträge<br />
berücksichtigt. Davon abweichend wurden bis Ende 2010<br />
die vom Wiener Verband eingehobenen Kirchenbeiträge<br />
bereits mit der Gutschrift auf einem Konto des Wiener<br />
Verbands berücksichtigt.<br />
Diese Abweichung wurde ab <strong>2011</strong> beseitigt und<br />
zur besseren Vergleichbarkeit die Vorjahresdaten angepasst.