Modell TILT Fahrradständer TILT, feuerverzinkte Rundrohr Ausführung zum aufdübeln. Das Parken einfach gemacht, durch das einstellen wird das Fahrrad sicher gehalten und wird nicht beschädigt. www.casanovarolli.ch . info@casanovarolli.ch . Tel.: 044 941 77 77 . Fax.: 044 941 77 76
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Preise verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Die MWST wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Preisänderungen, sowie Irrtümer in Angeboten, bleiben ohne vorherige Anzeige vorbehalten. 2. Zahlung innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Grossaufträgen werden die Zahlungskonditionen individuell geregelt. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins geschuldet. Aufträge, die verschoben werden, werden ohne Montagekosten in Rechnung gestellt. Bestellungen «auf Abruf» werden nach der Bereitstellung fakturiert und zur Zahlung fällig. 3. Lieferfristen für Massanfertigungen beginnen mit dem Tag der Auftragsklarheit. Sie werden von uns in der Auftragsbestätigung angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Aus verspäteter Lieferung entstehen keine Schadensersatzansprüche des Bestellers, und der Besteller ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ware welche an Lager sind, werden in der Regel innert 2-3 Werkstage ausgeliefert. 4. Lieferungen Die Lieferung erfolgt ab Werk. 5. Lieferpflicht Eine Lieferpflicht des Lieferanten besteht nur, soweit der Besteller kreditwürdig ist. Nachträgliche gegenteilige Feststellungen berechtigen den Lieferanten, Vorauszahlung zu verlangen oder unter Kostenfolge des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten. 6. Verpackungen Verpackungsmaterialien werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen. 7. Transport Der Transport erfolgt auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Transportschäden werden im Rahmen des ASTAG-GU-Tarifs vergütet, sofern der Empfänger von der Speditionsfirma eine Tatbestandesaufnahme erstellen lässt und uns diese gleichzeitig mit der Schadenmeldung zustellt. 8. Warenrücknahme Lagerartikel werden nur in einwandfreiem Zustand, nach vorheriger Absprache, franko unsere Adresse zurückgenommen. Die Gutschrift beträgt maximal 75% des Warenwertes. Sonder- oder Massanfertigungen wie auch Stahlleichtbauten können nicht zurückgenommen werden. Die Transportkosten gehen zu Ihren Lasten. 9. Änderungen Kosten infolge Massänderungen nach der Auftragserteilung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 10. Garantie Fehlerhaftes Material wird von uns ersetzt, sofern entsprechende Mängelrügen schriftlich bei uns angezeigt werden. Werden versteckte Mängel nicht spätestens binnen 6 Monaten nach Empfang der Lieferung entdeckt und dem Lieferanten schriftlich angezeigt, so gilt die Lieferung als genehmigt. Schäden welche auf unsachgemässe Behandlung der Produkte zurückzuführen sind, fallen nicht in unsere Garantieleistungen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Besteller nicht zu. 11. Mängelrüge Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 48 Stunden nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. 12. Mindestfaktura Der Mindestfakturawert beträgt CHF 50.00 13. Eigentumsvorbehalt Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der <strong>Casanova</strong> & <strong>Rolli</strong> <strong>GmbH</strong>. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte oder das Handwerkerpfandrecht eintragen zu lassen. 14. Montage Der Montagepreis versteht sich als RICHTPREIS/nach AUFWAND. Die effektiven Kosten erfolgen nach Aufwand. Um unplanmässige Mehrkosten der Montage zu verhindern, bitten wir Sie, folgendes einzuhalten: bauseitige Fundamente müssen bei Montagebeginn fertig gestellt sein; die Zufahrt zur Baustelle muss gewährleistet sein; der Montagestandort muss gereinigt sein; die angegebene Ansprechperson muss pünktlich vor Ort sein; Kranzüge, notwendige Hebemittel, Gerüste oder andere notwendige Hilfsmittel gehen zu Lasten des Bestellers. 15. AGB Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Casanova</strong> & <strong>Rolli</strong> <strong>GmbH</strong> oder subsidiär das schweizerische Obligationenrecht. 16. Gerichtsstand ist der Firmensitz der <strong>Casanova</strong> & <strong>Rolli</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Es gilt schweizerisches Recht.