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Katalog Kreativer Landurlaub - Naturpark Thüringer Schiefergebirge ...

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in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter<br />

Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund.<br />

<br />

Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort.<br />

Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender<br />

Gesamteindruck, wobei auf Dekoration<br />

und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />

<br />

Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem<br />

Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter<br />

Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck<br />

von Form und Materialien.<br />

<br />

Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen<br />

Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende<br />

Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung<br />

in besonderer Qualität. Sehr gepflegter<br />

und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen<br />

Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung<br />

mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und<br />

Pflegezustand.<br />

des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer<br />

der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei<br />

Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast<br />

Schadensersatz zu leisten.<br />

4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme<br />

der vertraglichen Leistungen den vereinbarten<br />

oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,<br />

abzüglich der vom Gastgeber ersparten<br />

Aufwendungen.<br />

4.b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei<br />

Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung<br />

mit Halbpension 30%, Übernachtung mit<br />

Vollpension 40% und reiner Übernachtung<br />

ohne Zusatzleistung 10%.<br />

5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten,<br />

nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />

nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,<br />

um Ausfälle zu vermeiden.<br />

5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers<br />

hat der Gast für die Dauer des Vertrages den<br />

nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.<br />

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.<br />

RECHTE UND PFLICHTEN<br />

AUS DEM GASTAUFNAHMEVERTRAG<br />

ZUR BEACHTUNG!<br />

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei<br />

der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.<br />

Eine vom Gast vorgenommene und vom<br />

Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung<br />

begründet zwischen beiden Parteien ein<br />

Vertragsverhältnis – den Gastaufnahmevertrag.<br />

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag<br />

nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst<br />

werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende<br />

Rechte und Pflichten:<br />

Alle in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angebote<br />

beruhen auf Angaben, die uns von den jeweiligen<br />

Anbietern gemacht wurden. Bitte beachten<br />

Sie, dass die Herausgeber dieses Prospektes keine<br />

Reiseveranstalter oder -vermittler im Sinne des<br />

§ 651 ff. BGB sind, sondern lediglich Absatzwerbung<br />

betreiben und deshalb für eventuelle Änderungen<br />

des Standards, der Angebote usw. keine<br />

Haftung übernehmen können.<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,<br />

sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt<br />

oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht<br />

mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages<br />

verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung

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