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K A M I N - U N D P E L L E T Ö F E N 2 0 1 1 / 2 0 1 2

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ORANIER<br />

1. Allgemeines<br />

Für Verkauf, Lieferung und Zahlung gelten nur die nachstehenden Bedingungen,<br />

soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die nachfolgenden<br />

allgemeinen Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit<br />

dem Käufer, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug<br />

genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Käufer in seinem Auftrag oder<br />

in einem Bestätigungsschreiben auf andere Bedingungen hinweist, es sei<br />

denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichenden<br />

Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.<br />

Entgegenstellende Einkaufsbedingungen des Käufers verpfl ichten uns auch<br />

dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich<br />

zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme unserer Ware gelten<br />

unsere Bedingungen als anerkannt. Für das Inland (Zollinland) gekaufte Waren<br />

dürfen nicht exportiert und für das Ausland gekaufte Waren nicht im<br />

Inland verwendet werden.<br />

eigenen Kundendienst-Organisation innerhalb angemessener Frist zu<br />

gewähren.<br />

f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger<br />

Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 7 – vom Vertrag zurücktreten oder<br />

die Vergütung mindern.<br />

g) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung<br />

gungen für noch auszuführende Aufträge zu ändern oder vom Kaufvertrag<br />

zurückzutreten.<br />

9. Eigentumsvorbehalt<br />

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser<br />

von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträch-<br />

Eigentum.<br />

a) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur<br />

Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch die jeweiligen Saldoforderungen,<br />

die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen noch zutigung<br />

der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, stehen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen,<br />

die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger z. B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders<br />

Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmit- bezeichnete Forderungen geleistet werden.<br />

tel, mangelhafter Bauarbeiten oder die aufgrund besonderer äußerer b) Unsere Ansprüche werden in laufende Rechnungen aufgenommen. Zah-<br />

Einfl üsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, lungen werden stets, auch entgegen anderer Anweisungen des Schuld-<br />

sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer ners, zur Begleichung der ältesten Schuldposten benutzt.<br />

oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeic) Die Ware darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, nicht verpfänten<br />

vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden det oder zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer hat uns vor jeder<br />

2. Angebot und Auftrag<br />

Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.<br />

Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware unverzüglich zu benachricha)<br />

Gewichts- und Maßangaben in Angeboten, Musterbüchern und sonsti- h) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung tigen.<br />

gen Drucksachen sind unverbindlich. Angebote sind stets freibleibend. erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, d) Der Käufer hat die gelieferte Ware auf seine Kosten ausreichend zu<br />

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestä- Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwen- unseren Gunsten in der Form zu versichern, dass wir die Schuldsumme<br />

tigt worden sind, gleichgültig ob sie uns unmittelbar oder durch einen dungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an jederzeit unmittelbar vom Versicherungsträger in Empfang zu neh-<br />

Vertreter erteilt wurden. Auftragsbestätigungen sind auch dann verbind- einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden men berechtigt sind, oder er hat uns auf Verlangen die Versicherungslich,<br />

wenn sie ohne Unterzeichnung übersandt werden.<br />

ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen ansprüche abzutreten.<br />

b) Die Berechnung erfolgt in allen Fällen zu unseren am Tage der Gebrauch.<br />

e) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als<br />

Lieferung gültigen Preisen, Rabatten und Bedingungen.<br />

Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpfl ichten. Die<br />

c) An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen usw. behalten wir uns 6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel<br />

be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltungsware im Sinne von<br />

Eigentum und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen ohne unsere a) Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpfl ichtet, die Lieferung le- § 10 a. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbe-<br />

schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />

diglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und haltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das<br />

Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rech-<br />

3. Lieferungs- und Abnahmepfl icht<br />

Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von nungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen<br />

a) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist stets vorbehalten. uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Käu- verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder<br />

Unsere Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Die fer berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller Vermischung, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm<br />

Lieferfristen beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt innerhalb der in Punkt 5 bestimmten Frist wie folgt:<br />

zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im<br />

sind. Liefertag ist der Tag des Versandes. Verzögert sich der Versand aa) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie un-<br />

ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefer- betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie entgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware<br />

tag. Auch bei Terminvereinbarung geraten wir nur durch schriftliche so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. im Sinne von § 10 f. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im<br />

Mahnung in Verzug. Teillieferungen sind zulässig. Die Überschreitung Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, bei Kreditge-<br />

der Lieferzeit berechtigt den Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.<br />

währung jedoch nur unter Vorbehalt zu unseren Gunsten, der schriftlich<br />

uns gesetzten angemessenen Nachfrist zur Erhebung von Schadens- bb) Die Pfl icht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Nr. 7. zu vereinbaren ist.<br />

ersatzansprüchen. Diese sind begrenzt auf 0,5 % für jede volle Woche cc) Die vorstehend genannten Verpfl ichtungen bestehen nur, soweit f) Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem<br />

der Verspätung, insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen der Käufer uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche Zustand – so tritt er mit Vertragsabschluß bis zur völligen Tilgung aller<br />

Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerun-<br />

oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Der Höhe nach unbe- und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen gen entstehenden Forderungen auf Zahlung und Rückgabe der unter<br />

grenzter Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorbehalten bleiben. Stellt der Käufer die Nutzung der Lieferung Eigentumsvorbehalt weiter veräußerten Waren nebst allen Neben-<br />

unsererseits verlangt werden.<br />

aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, rechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpfl ichtet,<br />

b) Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im ist er verpfl ichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der monatliche Bestandsmeldungen über die abgetretenen Ansprüche<br />

Betriebsablauf bei uns oder unseren Zulieferanten oder durch Ereig- Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung jeweils am Monatsende bei uns einzureichen, Geldeingänge einnisse<br />

höherer Gewalt, Streiks oder sonstige Umstände, die wir nicht zu verbunden ist.<br />

schließlich der Annahme von Wechseln und Schecks aus abgetretenen<br />

vertreten haben, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemes- b) Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechts- Ansprüchen als unser Treuhändler, getrennt von seinen sonstigen Einsen.<br />

Wird die Lieferung dadurch unmöglich, entfällt unter Ausschluss verletzung zu vertreten hat.<br />

nahmen, aufzubewahren und auf einem besonderen Konto zu unse-<br />

von Schadensersatz unsere Lieferpfl icht. Weist der Käufer nach, dass c) Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrer freien Verfügung einzuzahlen. Aufwendungen bei der Einziehung<br />

die nachträgliche Erfüllung infolge der Verzögerung für ihn ohne rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine von abgetretener Forderungen werden dem Käufer belastet.<br />

Interesse ist, kann er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche vom uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass g) Werden unsere Waren vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werk-<br />

Vertrag zurücktreten. Geraten wir in Verzug, ist der Käufer berechtigt, die Lieferung vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von uns lieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag<br />

eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem gelieferten Produkten eingesetzt wird.<br />

in gleichem Umfang schon jetzt an uns abgetreten, wie eine aus einer<br />

Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abrufaufträgen ohne Liefer- d) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Absatz aa) Weiterveräußerung entstehende Forderung.<br />

datum können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung geregelten Ansprüche des Käufers im Übrigen die Bestimmungen aus Nr. h) Wir sind berechtigt, die Rückgabe der Ware zu beanspruchen, wenn<br />

einen verbindlichen Liefertermin verlangen. Kommt der Käufer diesem 5 entsprechend.<br />

der Käufer seine Zahlungsverpfl ichtungen nicht fristgemäß erfüllt. Der<br />

Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine e) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen aus Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages wird dadurch nicht berührt.<br />

2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurück- Nr. 5 entsprechend.<br />

i) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden<br />

zutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern. f) Weitergehende oder andere als die in diesem Punkt geregelten Ansprü- Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen<br />

c) Ist eine technische Abnahme nach besonderen Bedingungen vereinche des Käufers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines des Käufers verpfl ichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit – nach<br />

bart, hat der Käufer diese in unserem Werk unverzüglich nach Meldung<br />

der Abnahmebereitschaft auf seine Kosten durchzuführen. Erfolgt die<br />

Rechtsmangels sind ausgeschlossen.<br />

unserer Wahl – freizugeben.<br />

Abnahme trotz eingeräumter angemessener Nachfrist nicht, sind wir 7. Unmöglichkeit und sonstige Schadensersatzansprüche<br />

10. Formeinrichtung und Werkzeuge<br />

berechtigt, die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, a) Soweit der Käufer solche zur Verfügung stellt, sind diese kostenfrei<br />

Käufers einzulagern. Die Ware gilt dann als abgenommen.<br />

Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit einzusenden. Sie lagern auf Gefahr des Käufers, uns obliegt nicht<br />

nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatz- die Verpfl ichtung, sie zu versichern. Wir sind berechtigt, eingesand-<br />

4. Versand und Gefahrübertrag<br />

anspruch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wete Formeinrichtungen und Werkzeuge zu ändern, soweit dies aus<br />

Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur oder Frachtgen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen technischen Gründen oder zwecks Verminderung des Risikos notwenführer.<br />

Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware wird werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des dig erscheint, unbeschadet der Haftung des Käufers für die richtige<br />

nur auf ausdrückliche Weisung des Käufers versichert. Mit der Übergabe an Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Konstruktion und die den Verwendungszweck sichernde Ausführung.<br />

den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Die Kosten für die Instandhaltung, Änderung und den Ersatz trägt<br />

Werkes oder Lagers, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht ver- der Käufer. Wir sind berechtigt, nicht benötigte Formeinrichtungen<br />

auch bei Frankolieferung, auf den Käufer über. Wird der Versand durch den bunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unbe- und Werkzeuge jederzeit zurückzusenden. Ist uns deren Rücksen-<br />

Käufer verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der rührt.dung<br />

nicht möglich und kommt der Käufer unserer Aufforderung zur<br />

Versandbereitschaft, durch die Lagerung entstehende Kosten, mindestens je- b) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Abholung nicht nach oder sind seit der letzten Verwendung 3 Jahre verdoch<br />

0,7 % des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet. Weitergehende Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, gangen, sind wir berechtigt, die Formeinrichtungen und Werkzeuge zu<br />

Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt. Verzögert sich der Ver- insbesondere wegen der Verletzung von Pfl ichten aus dem Schuldverhält- vernichten. Sämtliche Kosten, welche durch diese Einrichtungen erwachsand<br />

aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem nis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.<br />

sen, gehen zu seinen Lasten.<br />

Tage der Bereitstellung über. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf c) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem b) Formeinrichtungen und Werkzeuge, die für die Ausführung von<br />

dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehe- Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs- Aufträgen des Käufers von uns angefertigt oder beschafft werden,<br />

nen Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- bleiben auch bei Berechnung von anteiligen Kosten unser Eigentum.<br />

einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. sundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Der Der Käufer kann uns gegenüber in Bezug auf solche Einrichtungen<br />

Ihm wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Frachtfreigrenze Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertrags- Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz nur<br />

100,- Nettowert. Pro Gerätelieferung wird eine Transportversicherung von pfl ichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden insoweit geltend machen, als er uns auf das Bestehen solcher Rechte<br />

4,90 berechnet.<br />

begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder hinweist und sie sich ausdrücklich vorbehält. Sofern der Käufer für<br />

wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von uns anzufertigende oder zu beschaffende Formeinrichtungen und<br />

5. Sachmängel<br />

gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist Werkzeuge Zeichnungen einsendet oder Angaben macht, ist er für die<br />

Für Sachmängel haften wir wie folgt:<br />

mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />

den Verwendungszweck sichernde Ausführung der von ihm gestellten<br />

a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich d) Soweit dem Käufer nach dieser Bestimmung Schadensersatzansprü- Unterlagen verantwortlich.<br />

nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der che zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche<br />

gesetzlichen Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – ei- geltenden Verjährungsfrist gemäß Punkt 5. Bei Schadensersatzan- 11. Salvatorische Klausel<br />

nen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt sprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht<br />

des Gefahrübergangs vorlag.<br />

Verjährungsvorschriften.<br />

die Gültigkeit des gesamten Vertrages. Für diesen Fall verpfl ichten sich die<br />

b) Sachmängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht,<br />

Beteiligten, nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass die unwirksamen<br />

soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen 8. Zahlungsbedingungen<br />

Bestimmungen durch andere, dem beiderseitig erstrebten wirtschaftlichen<br />

für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 a) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungstag Erfolg entsprechende, wirksame Bestimmungen ersetzt werden.<br />

(Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der in bar ohne Abzug.<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei b) Der für vorzeitige Barzahlung geltende Skontosatz ist aus dem Angebot 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung und bei bzw. der Rechnung zu ersehen.<br />

Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lieferwerk, für die Zahlung Gla-<br />

arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen c) Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung denbach. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller<br />

über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben eines Rechnungsbetrages.<br />

gilt – unter Ausschluss ausländischen Rechts sowie der einheitlichen<br />

unberührt.<br />

d) Die Annahme von Akzepten bleibt unserer besonderen Vereinbarung Kaufgesetze – ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer<br />

c) Der Käufer hat uns gegenüber Sachmängel unverzüglich schriftlich zu vorbehalten. Bei Zahlung mit Akzepten oder Teilzahlungsverträgen wird Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

rügen.<br />

Skonto nicht gewährt. Wechsel, Schecks und Teilzahlungsverträge werden Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und<br />

d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen in einem Umfang zurückgehalten nur zahlungshalber angenommen. Akzepte müssen an einem Landeszent- Scheckprozessen ist Gladenbach, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine<br />

werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen ralbankplatz zahlbar gestellt sein. In diesen Fällen trägt der Käufer Diskont, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtli-<br />

Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhal- Wechselspesen und Kosten.<br />

ches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des<br />

ten, wenn eine Mängelrüge schriftlich fristgerecht geltend gemacht e) Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Zinsen in Höhe Käufers Klage zu erheben.<br />

wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die<br />

Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.<br />

ORANIER Heiztechnik GmbH, Weidenhäuser Str. 1–7, 35073 Gladenbach<br />

Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.<br />

f) Bei unbefriedigenden Auskünften über die Vermögensanlage oder bei<br />

e) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung mit Mitarbeitern der Zahlungsrückstand des Käufers sind wir berechtigt, die Zahlungsbedin- Stand 09/2010<br />

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