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enterhaken - Mayday Graz

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Polizeiwillkür kostet Geld – aber diesmal…<br />

den Behörden in <strong>Graz</strong> und Wien<br />

Teuer kamen der Polizei in <strong>Graz</strong> und in Wien die Übergriffe gegen DemonstrantInnen, die 2011 gegen den<br />

rechtsextremen WKR-Ball protestiert hatten. Insgesamt zahlten die Behörden in beiden Städten mehr als<br />

14.800 Euro, nachdem sich Betroffene erfolgreich beim UVS gewehrt hatten.<br />

UVS verurteilt flächendeckende Kontrollen<br />

gegen <strong>Graz</strong>er DemonstrantInnen<br />

So kam der Unabhängige Verwaltungssenat<br />

(UVS) Steiermark zum Urteil, dass der<br />

gesamte Polizeieinsatz gegen den Bus der<br />

ÖH in <strong>Graz</strong> anlässlich der Demonstration<br />

gegen den WKR-Ball rechtswidrig gewesen<br />

war. Damit wurde den Beschwerden<br />

von acht AktivistInnen zur Gänze stattgegeben.<br />

Am 28.1.2011 hatten Einsatzeinheiten<br />

einen Bus der ÖH, mit dem <strong>Graz</strong>erInnen<br />

nach Wien zu den Demonstrationen<br />

gegen den WKR-Ball fahren wollten, blockiert.<br />

Alle TeilnehmerInnen wurden durchsucht,<br />

ihre Namen aufgeschrieben.<br />

Diese Maßnahmen wären nur gesetzlich<br />

gedeckt gewesen, wenn die Betroffenen<br />

in Zusammenhang mit einem gefährlichen<br />

Angriff gestanden wären. Genau<br />

das war aber nicht der Fall, wie der UVS<br />

Steiermark mit Bescheid vom Juli 2011<br />

feststellte. Denn: Eine anonyme Denunziation<br />

begründet keinen Tatverdacht.<br />

Die Polizei legte bekanntlich im Nachhinein<br />

ein anonymes Mail vor, in dem<br />

Unbekannt angibt, unbekannte DemonstrantInnen<br />

hätten bei einem öffentlichen<br />

Vorbereitungstreffen in <strong>Graz</strong> Anschläge<br />

mit „Sprengsätzen“ geplant.<br />

Die seltsamen Aspekte<br />

des anonymen Mails<br />

Dem UVS reichte dieses Email nicht als<br />

Rechtfertigung: Es gebe keinen Zusammenhang<br />

zwischen den BeschwerdeführerInnen<br />

und dem Inhalt des Emails,<br />

lautete das Urteil des UVS. Außerdem<br />

habe die Behörde selbst so agiert, als ob<br />

sie die Ankündigung im Email nicht ernst<br />

nahm.<br />

Der Einsatz gegen den Bus diente somit<br />

keiner Gefahrenabwehr, sondern – so der<br />

UVS – es ging der Polizei einzig um die<br />

Feststellung der Identität der einzelnen<br />

AktivistInnen. Ein solches Handeln ist<br />

aber durch das Gesetz nicht gedeckt. Eine<br />

flächendeckende Personalienfeststellung<br />

und Durchsuchung von TeilnehmerInnen<br />

einer politischen Versammlung sei durch<br />

ein solches Email nicht zu rechtfertigen.<br />

Nicht nur mehrere seltsame Aspekte<br />

dieses E-Mails legten die Vermutung<br />

nahe, dass diese Denunziation gleichsam<br />

bestellt worden war – dubios ist<br />

auch, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz<br />

sich weigerte, Ermittlungen<br />

anzustellen, um den anonymen Verfasser<br />

ausfindig zu machen.<br />

Diese seltsamen Aspekte dieses Emails<br />

fielen interessanterweise auch dem UVS<br />

auf: Der Verfasser sei nicht nur bemerkenswert<br />

rechtskundig, heißt es im<br />

Bescheid, sondern sei auch „offensichtlich<br />

in Kenntnis der Organisation des Polizeiwesens“.<br />

Verleumden, denunzieren – made by<br />

Verfassungsschutz<br />

In der öffentlichen Verhandlung vor dem<br />

UVS am 30.6.2011 ging es um die Rechtmäßigkeit<br />

der Identitätsfeststellungen und<br />

Durchsuchungen. Die sicher für alle politisch<br />

aktiven Menschen alarmierendsten<br />

Aussagen tätigte dabei der jetzige <strong>Graz</strong>er<br />

Polizeidirektor und damalige Leiter des<br />

steirischen Verfassungsschutzes, Alexander<br />

Gaisch. Er erklärte ernsthaft, er hätte<br />

es „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ für wahr<br />

gehalten, dass antifaschistische AktivistInnen<br />

in <strong>Graz</strong> Anschläge mit Sprengsätzen<br />

planen, und zwar aufgrund seiner<br />

„Recherchen und Ermittlungen“.<br />

Dazu muss gesagt werden, dass in den<br />

letzten Jahren in der Steiermark nicht ein<br />

einziges Delikt dieser Art passiert war,<br />

und dass der einzige Sprengstoffanschlag<br />

2010 einem Asylheim galt. Als die Anwältin<br />

der Beschwerdeführer nach den Belegen<br />

für seine Anschuldigungen fragte,<br />

fuhr er sie an: „Wenn Sie unsere Quellen<br />

hätten, wüssten sie es!“ Er warf mit<br />

Diffamierungen um sich und denunzierte<br />

sogar namentlich AktivistInnen, weigerte<br />

sich aber dafür hartnäckig irgendwelche<br />

Belege zu nennen mit der ständigen Antwort:<br />

„Das steht in unsern Akten“ oder<br />

„Das ist Amtsgeheimnis.“<br />

Der UVS akzeptierte diese Argumentationen<br />

nicht: Gaisch weise „häufig Erinnerungslücken“<br />

auf oder verweise auf Akten,<br />

die nicht zur Verfügung stehen, so urteilte<br />

der UVS im Bescheid. Ein konkreter Hin­<br />

<strong>enterhaken</strong> 12

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