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Satzung - Verein der Hundefreunde Radolfzell-Böhringen eV

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§ 13a Vermögensangelegenheiten<br />

Das Barvermögen des <strong>Verein</strong>es muß bei einer öffentlichen Bank angelegt werden.<br />

Beiden Vorsitzenden ist es gestattet, Rechtsgeschäfte bis zum Wert von € 300,00 zu<br />

tätigen. Bei Beträgen darüber hinaus ist die Zustimmung <strong>der</strong> Gesamtvorstandschaft<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

§ 14 Auflösung des <strong>Verein</strong>s<br />

Die Auflösung des <strong>Verein</strong>s kann nur eine Jahreshauptversammlung beschließen, die<br />

mindestens 4 Wochen vorher zu diesem Zweck mit einer entsprechenden<br />

Tagesordnung einberufen wurde. Sie kann nur mit 4/5-Stimmenmehrheit<br />

beschlossen werden. Über das Vermögen und dessen Verwendung, im Falle einer<br />

Auflösung, entscheidet die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei<br />

Auflösung des <strong>Verein</strong>s, o<strong>der</strong> bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das<br />

Vermögen des <strong>Verein</strong>s an den WWF Deutschland-Zentrale , 60326 Frankfurt.<br />

Sofern die Hauptversammlung nicht beson<strong>der</strong>e Liquidatoren bestellt, werden <strong>der</strong> 1.<br />

und <strong>der</strong> 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Sie haben<br />

die lfd. Geschäfte abzuwickeln o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsverein für die gleichen<br />

Zwecke zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 15 <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />

Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> ist nur möglich, wenn sie eine Hauptversammlung mit<br />

2/3-Stimmenmehrheit beschließt. Bei <strong>der</strong> Einladung zur Hauptversammlung<br />

müssen die anstehenden Än<strong>der</strong>ungen den Mitglie<strong>der</strong>n mitgeteilt werden. Es genügt,<br />

wenn die geplante Än<strong>der</strong>ung im <strong>Verein</strong>sheim zur Einsichtnahme aushängt und in <strong>der</strong><br />

Einladung zur Hauptversammlung darauf hingewiesen wurde.<br />

**<br />

Diese <strong>Satzung</strong> wurde in <strong>der</strong> JHV am 13.01.90 beschlossen und wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1.) § 2 + § 14 JHV 05.01.1991<br />

2.) § 8 + § 14 JHV 18.01.1992<br />

3.) § 4 + § 6 + §7 + § 8a + § 13a JHV 31.01.2004<br />

4.) § 8 JHV 07.02.2009<br />

5.) § 14 JHV 27.02.2010<br />

6.) § 8 JHV 05.02.2011<br />

<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Hundefreunde</strong><br />

<strong>Radolfzell</strong>-Böhringen e.V.<br />

1.Vorsitzen<strong>der</strong><br />

2.Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Joachim Reinhardt<br />

Christoph Gohl<br />

<strong>Satzung</strong> ab 2011<br />

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