Satzung - Verein der Hundefreunde Radolfzell-Böhringen eV
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§ 13a Vermögensangelegenheiten<br />
Das Barvermögen des <strong>Verein</strong>es muß bei einer öffentlichen Bank angelegt werden.<br />
Beiden Vorsitzenden ist es gestattet, Rechtsgeschäfte bis zum Wert von € 300,00 zu<br />
tätigen. Bei Beträgen darüber hinaus ist die Zustimmung <strong>der</strong> Gesamtvorstandschaft<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
§ 14 Auflösung des <strong>Verein</strong>s<br />
Die Auflösung des <strong>Verein</strong>s kann nur eine Jahreshauptversammlung beschließen, die<br />
mindestens 4 Wochen vorher zu diesem Zweck mit einer entsprechenden<br />
Tagesordnung einberufen wurde. Sie kann nur mit 4/5-Stimmenmehrheit<br />
beschlossen werden. Über das Vermögen und dessen Verwendung, im Falle einer<br />
Auflösung, entscheidet die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei<br />
Auflösung des <strong>Verein</strong>s, o<strong>der</strong> bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das<br />
Vermögen des <strong>Verein</strong>s an den WWF Deutschland-Zentrale , 60326 Frankfurt.<br />
Sofern die Hauptversammlung nicht beson<strong>der</strong>e Liquidatoren bestellt, werden <strong>der</strong> 1.<br />
und <strong>der</strong> 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Sie haben<br />
die lfd. Geschäfte abzuwickeln o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsverein für die gleichen<br />
Zwecke zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 15 <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />
Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> ist nur möglich, wenn sie eine Hauptversammlung mit<br />
2/3-Stimmenmehrheit beschließt. Bei <strong>der</strong> Einladung zur Hauptversammlung<br />
müssen die anstehenden Än<strong>der</strong>ungen den Mitglie<strong>der</strong>n mitgeteilt werden. Es genügt,<br />
wenn die geplante Än<strong>der</strong>ung im <strong>Verein</strong>sheim zur Einsichtnahme aushängt und in <strong>der</strong><br />
Einladung zur Hauptversammlung darauf hingewiesen wurde.<br />
**<br />
Diese <strong>Satzung</strong> wurde in <strong>der</strong> JHV am 13.01.90 beschlossen und wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
1.) § 2 + § 14 JHV 05.01.1991<br />
2.) § 8 + § 14 JHV 18.01.1992<br />
3.) § 4 + § 6 + §7 + § 8a + § 13a JHV 31.01.2004<br />
4.) § 8 JHV 07.02.2009<br />
5.) § 14 JHV 27.02.2010<br />
6.) § 8 JHV 05.02.2011<br />
<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Hundefreunde</strong><br />
<strong>Radolfzell</strong>-Böhringen e.V.<br />
1.Vorsitzen<strong>der</strong><br />
2.Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Joachim Reinhardt<br />
Christoph Gohl<br />
<strong>Satzung</strong> ab 2011<br />
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