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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 13-0192-A00-V01 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />

<strong>Nummer</strong><br />

<strong>13</strong>-<strong>0192</strong>-<strong>A00</strong>-<strong>V01</strong><br />

TGA-Art <strong>13</strong>.1<br />

Prüfgegenstand<br />

PKW-Sonderräder<br />

8 J x 18 H2 Typ 01892 und 9 J x 18 H2 Typ 01906<br />

Fertiger/Zulieferer<br />

O.Z. Spa<br />

Seite 12 von 15<br />

K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter<br />

Radmitte um 15 mm aufzuweiten.<br />

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.<br />

Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).<br />

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.<br />

Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).<br />

L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /<br />

Reifenkombination herzustellen.<br />

Lim<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte<br />

Fahrzeugausführungen.<br />

Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.<br />

Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)<br />

R02<br />

R03<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />

Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />

R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des<br />

Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende<br />

Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom<br />

Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />

R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit<br />

größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-<br />

Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.<br />

R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den<br />

Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige<br />

RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den<br />

Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu<br />

deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.<br />

S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />

verwendet werden.<br />

S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03<br />

verwendet werden.<br />

S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04<br />

verwendet werden.<br />

SeF Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack<br />

(Typ 5P, 5PN).<br />

Sth<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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