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Kanton Zug Baugesuch - Ortsplanung

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7. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Ausschreibung: <strong>Baugesuch</strong>e, welche öffentlich auszuschreiben sind, müssen bis Donnerstag, 17.00 Uhr, bei der<br />

Bauabteilung der Einwohnergemeinde, eingereicht werden. Verspätet eingereichte Gesuche werden erst in der<br />

übernächsten Woche ausgeschrieben.<br />

2. Die Grundbuchpläne müssen mit Datum und Unterschrift des Nachführungsgeometers versehen sein.<br />

3. Die Baueingabe kann an den Gesuchsteller zurückgesandt werden, wenn a) notwendige Pläne fehlen; b) die Pläne<br />

mangelhaft sind; c) das Eingabeformular unvollständig ausgefüllt ist; d) nicht alle Unterlagen unterzeichnet sind.<br />

4. In den Querschnitt- und Fassadenplänen müssen das gewachsene und das neu gestaltete Terrain sowie die<br />

Stockwerk- und Raumhöhen eingetragen sein (effektive Koten).<br />

5. Der Erdgeschossboden ist mit absoluter Meereshöhe sowie +/- 0.00 anzugeben. In den Situationsplänen ist die<br />

Bezugskote für die absolute Meereshöhe einzutragen.<br />

6. Bei Umbauten sind bestehende Bauteile grau, die abzubrechenden gelb und die neuen rot anzulegen.<br />

7. In den Situationsplänen ist die Kanalisationsleitung vom Gebäude bis zur Anschlussleitung einzutragen.<br />

8. Das Kanalisationsprojekt ist gemäss den VSA-Richtlinien zu erstellen.<br />

9. Die Park- und Kinderspielplätze müssen aus den Plänen im Massstab 1:100 ersichtlich sein.<br />

10. Der Parkplatz-Nachweis ist mit dem <strong>Baugesuch</strong> einzureichen.<br />

11. Bei Näher- oder Grenzbaurechten sowie bei allfälligen anderen Vereinbarungen zwischen <strong>Baugesuch</strong>steller,<br />

Nachbarn oder anderen Grundeigentümern sind dem <strong>Baugesuch</strong> die entsprechenden schriftlichen Unterlagen inkl.<br />

den unterschriebenen Plänen beizulegen.<br />

12. Bei Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone ist ein Formular mit Angaben zum Landwirtschaftsbetrieb<br />

beizulegen (zu beziehen bei der Bauabteilung).<br />

13. Bei nutzungsempfindlichen Bauten, entlang von Autobahnen, <strong>Kanton</strong>sstrassen, stark befahrenen Gemeindestrassen,<br />

SBB sowie im Bereich von anderen Lärmquellen, ist vor Erteilung der Baubewilligung ein Lärmschutz-<br />

Nachweis einzureichen.<br />

14. Die Bauprofile sind spätestens am Donnerstag, vor der ersten Publikation im <strong>Zug</strong>er Amtsblatt, gemäss V PBG zu<br />

errichten (Umrisse und Volumen des Objektes mit First- und Eckbezeichnung müssen ersichtlich sein, ebenso die<br />

EG-Kote), andernfalls wird die Einsprachefrist um eine Woche verlängert.<br />

Die Unterzeichneten erklären hiermit, das vorliegende Formular inkl. den Statistikangaben wahrheitsgetreu ausgefüllt zu<br />

haben.<br />

Ort: _________________________________ Datum: ________________________________<br />

Bauherrschaft<br />

_________________________________________<br />

Vertretung der Bauherrschaft<br />

_________________________________________<br />

Projektverfasser<br />

_________________________________________<br />

Grundeigentümer GS Nr.<br />

_________________________________________<br />

Grundeigentümer GS Nr.<br />

_________________________________________<br />

Grundeigentümer GS Nr.<br />

_________________________________________

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