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Mu§ik iM Netz - Klicksafe.de

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Du hast „nur mal eben“ ein paar<br />

aktuelle Songs über eine Tauschbörse<br />

aus <strong>de</strong>m Internet gela<strong>de</strong>n. Ein paar<br />

Tage später flattert ein Brief von<br />

einem Anwalt ins Haus. Du wirst<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, eine Unterlassungserklärung<br />

zu unterschreiben, einige<br />

Tausend Euro an Scha<strong>de</strong>nersatz zu<br />

zahlen und zu<strong>de</strong>m die Anwaltskosten<br />

von über 1000,- Euro zu übernehmen.<br />

Das ist lei<strong>de</strong>r kein Einzelfall. Die Unterhaltungsindustrie<br />

versucht, ihre Urheberrechte<br />

an <strong>de</strong>n Musiktiteln zu schützen<br />

und lässt insbeson<strong>de</strong>re Tauschbörsen<br />

nach illegal eingestellten Inhalten durchsuchen.<br />

Einige Unternehmen haben sich<br />

auf die professionelle Ermittlung und<br />

Verfolgung von Urheberrechtsverstößen<br />

spezialisiert.<br />

Den Brief in <strong>de</strong>n Papierkorb zu werfen,<br />

nutzt lei<strong>de</strong>r nichts. Denn schon bald kann<br />

eine Klage folgen. Du solltest sofort mit<br />

Deinen Eltern sprechen und gemeinsam<br />

überlegen, was zu tun ist. Für die ersten<br />

Schritte fin<strong>de</strong>st Du in diesem Flyer Hilfe<br />

und einige Tipps, wie Du solche Probleme<br />

in Zukunft vermei<strong>de</strong>n kannst.<br />

Wie ist die Rechtslage<br />

bei Tauschbörsen?<br />

Tauschbörsen an sich sind nicht<br />

rechtswidrig und grundsätzlich ist es<br />

auch erlaubt, Lie<strong>de</strong>r für Deinen privaten Gebrauch<br />

herunter zu la<strong>de</strong>n. Dies gilt allerdings<br />

nur, wenn diese Lie<strong>de</strong>r nicht aus „offensichtlich<br />

rechtswidrigen Quellen“ stammen. D.h. Du darfst<br />

Musik we<strong>de</strong>r zum Download anbieten, noch selber<br />

herunter la<strong>de</strong>n, wenn diese urheberrechtlich<br />

geschützt ist.<br />

Sicherheitshalber solltest Du davon ausgehen,<br />

dass die meisten Stücke in Tauschbörsen nicht<br />

vom Urheber frei gegeben wur<strong>de</strong>n und damit<br />

<strong>de</strong>r Download verboten ist. Wer<strong>de</strong>n z. B. Hits<br />

aus <strong>de</strong>n aktuellen Charts kostenlos angeboten,<br />

solltest Du auf je<strong>de</strong>n Fall auf <strong>de</strong>n Download<br />

verzichten. Selbst wenn eine Band aus<br />

Marketinggrün<strong>de</strong>n mal einen Titel (z. B. auf<br />

ihrer Website) umsonst bereitstellt, heißt<br />

das noch lange nicht, dass er auch für eine<br />

Tauschbörse freigegeben ist.<br />

Wer sich nicht an die rechtlichen Spielregeln<br />

hält, muss mit zivilrechtlichen<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Urheber<br />

o<strong>de</strong>r gar mit einer Strafanzeige rechnen.<br />

Über die IP-Adresse <strong>de</strong>s Rechners<br />

lässt sich feststellen, wann und wie <strong>de</strong>r<br />

Inhaber eines Online-Anschlusses eine<br />

Tauschbörse genutzt hat.<br />

In <strong>de</strong>r Regel sind die Eltern als Inhaber <strong>de</strong>s<br />

Online-Anschlusses verantwortlich. Sie haben<br />

die Pflicht, die Nutzung <strong>de</strong>s Anschlusses zu<br />

kontrollieren und haften für das rechtswidrige<br />

Han<strong>de</strong>ln ihrer Kin<strong>de</strong>r, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht<br />

nicht genügen. Inwiefern Du<br />

selbst haftest, hängt von <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Einzelfalles ab: Je älter Du bist und je<br />

mehr Du illegal angeboten o<strong>de</strong>r herunter<br />

gela<strong>de</strong>n hast, <strong>de</strong>sto eher musst Du selbst<br />

für Verstöße haften und kannst auch<br />

strafrechtlich belangt wer<strong>de</strong>n.<br />

Abgemahnt – was tun?<br />

Aufgrund ihres finanziellen Scha<strong>de</strong>ns ist<br />

es verständlich, dass die Musikindustrie<br />

Urheberrechtsverstöße verfolgt. Doch<br />

häufig schießen die Maßnahmen über das<br />

Ziel hinaus (übertriebene Hinweise in<br />

Werbung o<strong>de</strong>r im Vorspann von Kinofilmen<br />

etc.) o<strong>de</strong>r es wer<strong>de</strong>n sogar unberechtigte<br />

For<strong>de</strong>rungen gestellt.<br />

Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist auf<br />

je<strong>de</strong>n Fall juristischer Rat eines Experten<br />

wichtig!<br />

Nicht sofort die gefor<strong>de</strong>rte Unterlassungserklärung<br />

abgeben! Man sollte sich vielmehr<br />

schnell innerhalb <strong>de</strong>r gesetzten Frist juristisch<br />

beraten lassen.<br />

Der juristische Experte sollte im besten Fall<br />

ein auf das Urheberrecht spezialisierter<br />

Rechtsanwalt sein. Dieser wird zunächst<br />

prüfen, ob die For<strong>de</strong>rungen überhaupt<br />

berechtigt sind.<br />

Vor Beauftragung eines Anwalts sollte<br />

<strong>de</strong>ssen Honorar vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Besteht eine Rechtsschutzversicherung,<br />

sollte man dort nachfragen, ob die Kosten<br />

für einen etwaigen Rechtsstreit übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch wenn die Abmahnung an sich berechtigt<br />

ist, sind die Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen und<br />

die Gebühren <strong>de</strong>s gegnerischen Anwalts oft<br />

zu hoch. Die Höhe <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen<br />

und <strong>de</strong>r Anwaltskosten hängt davon<br />

ab, wie viele Musikstücke man illegal zum<br />

Download angeboten o<strong>de</strong>r herunter gela<strong>de</strong>n<br />

hat. Zwar hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber die Anwaltsgebühren<br />

für eine erste Abmahnung bei<br />

leichteren Fällen auf 100 Euro begrenzt.<br />

Da dies vielfach Auslegungssache ist, sollte<br />

man sich aber nicht darauf verlassen.

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