SATZUNG DES KANU-CLUB-UNKEL e
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§ 7 Mitgliederversammlung<br />
7.1 Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die<br />
ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr im 1. Quartal<br />
statt. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder.<br />
7.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von<br />
14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es der<br />
Vorstand beschließt oder ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder<br />
schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beim Vorsitzenden<br />
beantragt.<br />
7.3 Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung<br />
muss eine Frist von mindestens 14 Tagen und längstens 60 Tagen<br />
liegen.<br />
7.4 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der<br />
erschienen Mitglieder beschlussfähig.<br />
7.5 Aktives und passives Wahlrecht<br />
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an.<br />
- Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr<br />
an wählbar.<br />
7.6 Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
7.7 Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der<br />
abgegebenen gültigen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden.<br />
7.8 Der Zweck des Vereins kann nur einstimmig in der<br />
Mitgliederversammlung geändert werden.<br />
7.9 Stimmenthaltungen bleiben für die Entscheidung unberücksichtigt.<br />
7.10 Anträge an die ordentliche Mitgliederversammlung müssen bis zum<br />
31.12. des Vorjahres schriftlich beim Vorstand vorliegen.<br />
7.11 Schriftliche Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die<br />
anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschließen, dass sie als<br />
Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.<br />
7.12 Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung ist unzulässig.<br />
7.13 Falls ein anwesendes Mitglied die geheime Abstimmung wünscht, muss<br />
geheim abgestimmt werden.<br />
7.14 Die gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und durch den<br />
Protokollführer und den 1. und 2. Vorsitzenden bzw. dem 1. oder<br />
2.Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.<br />
7.15 Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung soll<br />
insbesondere nachfolgende Punkte umfassen:<br />
- Entgegennahme der Jahresberichte<br />
- Entlastung des Vorstandes<br />
- Wahl des Vorstandes<br />
- Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühren,<br />
Mitgliederbeiträge und Umlagen<br />
- Wahl der Kassenprüfer<br />
<strong>SATZUNG</strong> <strong>DES</strong> <strong>KANU</strong>-<strong>CLUB</strong>-<strong>UNKEL</strong> e.V. Seite 5 von 8