Ausschreibung - Reit- & Fahrverein Rosenheim eV
Ausschreibung - Reit- & Fahrverein Rosenheim eV
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Prüfung 16 - 23:<br />
Stamm-Mitglieder der Vereine im Bereich der BRD.<br />
Besondere Bestimmungen:<br />
- Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck<br />
beizufügen, sofern nicht "online" genannt wird.<br />
- Für Bargeld wird keine Haftung übernommen.<br />
- Unvollständige Nennungen werden nicht<br />
bearbeitet.<br />
- Freigestempelte Briefe werden nicht als<br />
Terminnachweis anerkannt.<br />
- Die Prüfungen 8-13, 16-18 finden in der<br />
Halle (20x60 m), Viereck 20x40 m statt.<br />
- Pro Prüfung und Teilnehmer/in ist 1 Pferd/Pony<br />
erlaubt, Stamm-Mitglieder des Veranstalters sind mit<br />
2 Pferden/Ponys startberechtigt, sofern in der<br />
jeweiligen Prüfung nicht anders ausgeschrieben.<br />
- Für Stamm-Mitglieder des Veranstalters entfällt der<br />
Nachweis der Mindestanforderungen.<br />
- Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des<br />
Impfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen<br />
vorzuzeigen.<br />
- Platzierung und Auszahlung des Geldpreises gem.<br />
LPO §25 1 (ein Drittel wird platziert, ein Viertel erhält<br />
Geldpreise).<br />
- Unterbringung der Pferde/Ponys in Boxen. Gebühr<br />
pro Box € 100,-. Reservierung erfolgt nur bei<br />
Bezahlung bis Nennungsschluss.<br />
- Gebühr für das Aufstellen eigener Wohnwagen oder<br />
LKW´s zu je €25,- inkl. Strom, fällig bei Nennung.<br />
- Eigene Stallzelte können nicht aufgestellt werden.<br />
- Meldeschluss ist 90 Min. vor Beginn der Prüfung,<br />
wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.<br />
- aktuelle Informationen unter www.rfv-rosenheim.de<br />
- FAB-Bestimmungen unter www.FABev.de<br />
- Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der LK<br />
Bayern, Ausgabe 2008, sowie die LPO Ausgabe 2008 und die WBO<br />
Ausgabe 2008.<br />
Besondere Bestimmungen für Sportreiter mit Handicap:<br />
- Startberechtigt sind alle <strong>Reit</strong>er mit körperlicher Behinderung, die im Besitz<br />
eines gültigen Sportgesundheitspasses sind. Es wird auf eigenen Pferden<br />
gestartet.<br />
- Es gelten LPO und IPEC/FEI Reglement.<br />
- Eine Kopie des aktuellen Sportgesundheitspasses ist der Nennung<br />
beizufügen.<br />
- Der Veranstalter behält sich vor, die Startgenehmigung zurückziehen,<br />
wenn die Hilfsmittel nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen<br />
und/oder nicht im Sportgesundheitspass aufgeführt sind.<br />
- Alle Dressurprüfungen der Grades I, II, III werden auf Viereck 20x40 m<br />
geritten. Alle Dressurprüfungen der Grades IV werden auf Viereck 20x60 m<br />
geritten.<br />
- Für alle Prüfungen der Startklasse Grade I und Grade II ist nur<br />
Trensenzäumung zugelassen. Bei Grade III und IV ist wahlweise Trensenoder<br />
Kandarenzäumung zugelassen.