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Ausschreibung - Reit- & Fahrverein Rosenheim eV

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Prüfung 16 - 23:<br />

Stamm-Mitglieder der Vereine im Bereich der BRD.<br />

Besondere Bestimmungen:<br />

- Einsätze/Nenngelder sind der Nennung als Scheck<br />

beizufügen, sofern nicht "online" genannt wird.<br />

- Für Bargeld wird keine Haftung übernommen.<br />

- Unvollständige Nennungen werden nicht<br />

bearbeitet.<br />

- Freigestempelte Briefe werden nicht als<br />

Terminnachweis anerkannt.<br />

- Die Prüfungen 8-13, 16-18 finden in der<br />

Halle (20x60 m), Viereck 20x40 m statt.<br />

- Pro Prüfung und Teilnehmer/in ist 1 Pferd/Pony<br />

erlaubt, Stamm-Mitglieder des Veranstalters sind mit<br />

2 Pferden/Ponys startberechtigt, sofern in der<br />

jeweiligen Prüfung nicht anders ausgeschrieben.<br />

- Für Stamm-Mitglieder des Veranstalters entfällt der<br />

Nachweis der Mindestanforderungen.<br />

- Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des<br />

Impfschutzes ist mitzubringen und auf Verlangen<br />

vorzuzeigen.<br />

- Platzierung und Auszahlung des Geldpreises gem.<br />

LPO §25 1 (ein Drittel wird platziert, ein Viertel erhält<br />

Geldpreise).<br />

- Unterbringung der Pferde/Ponys in Boxen. Gebühr<br />

pro Box € 100,-. Reservierung erfolgt nur bei<br />

Bezahlung bis Nennungsschluss.<br />

- Gebühr für das Aufstellen eigener Wohnwagen oder<br />

LKW´s zu je €25,- inkl. Strom, fällig bei Nennung.<br />

- Eigene Stallzelte können nicht aufgestellt werden.<br />

- Meldeschluss ist 90 Min. vor Beginn der Prüfung,<br />

wenn in der Zeiteinteilung nicht anders festgelegt.<br />

- aktuelle Informationen unter www.rfv-rosenheim.de<br />

- FAB-Bestimmungen unter www.FABev.de<br />

- Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der LK<br />

Bayern, Ausgabe 2008, sowie die LPO Ausgabe 2008 und die WBO<br />

Ausgabe 2008.<br />

Besondere Bestimmungen für Sportreiter mit Handicap:<br />

- Startberechtigt sind alle <strong>Reit</strong>er mit körperlicher Behinderung, die im Besitz<br />

eines gültigen Sportgesundheitspasses sind. Es wird auf eigenen Pferden<br />

gestartet.<br />

- Es gelten LPO und IPEC/FEI Reglement.<br />

- Eine Kopie des aktuellen Sportgesundheitspasses ist der Nennung<br />

beizufügen.<br />

- Der Veranstalter behält sich vor, die Startgenehmigung zurückziehen,<br />

wenn die Hilfsmittel nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen<br />

und/oder nicht im Sportgesundheitspass aufgeführt sind.<br />

- Alle Dressurprüfungen der Grades I, II, III werden auf Viereck 20x40 m<br />

geritten. Alle Dressurprüfungen der Grades IV werden auf Viereck 20x60 m<br />

geritten.<br />

- Für alle Prüfungen der Startklasse Grade I und Grade II ist nur<br />

Trensenzäumung zugelassen. Bei Grade III und IV ist wahlweise Trensenoder<br />

Kandarenzäumung zugelassen.

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