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Allgemeines Wohngebiet "Am Stadtgut" - Löbejün

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Nr. 161 - Jahrgang 15 Januar/Februar 2004 Seite 8<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Enthaltungen: -<br />

Gemäß § 31 Abs. 1 der GO LSA waren die Bürgermeisterin,<br />

Frau Ingelore Zimmer, und der stellv. Bürgermeister, Herr<br />

Frank Röthe, von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------<br />

Hebesätze für das Haushaltsjahr 2004<br />

Beschlussnummer: 250-37/03<br />

Beschlusstext: Der Gemeinderat der Gemeinde Plötz beschließt<br />

für das Haushaltsjahr 2004 folgende Hebesätze:<br />

A – Steuer: 200 v. H.<br />

B – Steuer: 300 v. H.<br />

Gewerbesteuer: 300 v. H.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 8<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Enthaltungen: -<br />

Gemäß § 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des<br />

Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und<br />

der dazu ergangenen Änderungen, wurde nach der Prüfung<br />

der Jahresrechnung 2002 durch das Rechnungs- und<br />

Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Saalkreis in der Sitzung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Plötz am<br />

15.12.2003, die Jahresrechnung 2002 beschlossen.<br />

Gleichzeitig wurde die Bürgermeisterin, Frau Ingelore<br />

Zimmer, für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002<br />

entlastet.<br />

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden<br />

gemäß § 108 der GO LSA an 7 Tagen öffentlich ausgelegt.<br />

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 02.02.2004 bis<br />

13.02.2004 in der Finanzverwaltung der VGem „Nördlicher<br />

Saalkreis“ mit Sitz Markt 1 in 06193 <strong>Löbejün</strong> innerhalb der<br />

festgelegten Öffnungszeiten.<br />

<strong>Löbejün</strong>, d. 17.12.2003<br />

(Ingelore Zimmer) - Siegel - (Waltraud Schmidt)<br />

Bürgermeisterin <strong>Am</strong>tsleiterin Finanzverwaltung<br />

---------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bekanntmachung der<br />

Nachtragshaushaltsatzung<br />

der Gemeinde Plötz für das Haushaltsjahr 2003<br />

Auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.Oktober 1993 (GVBl. LSA<br />

S. 568), zuletzt geändert durch das Zweite Investitionserleichterungsgesetz<br />

vom 16. Juli 2003 (GVBl. LSA Nr. 26<br />

vom 21.07.2003) hat der Gemeinderat der Gemeinde Plötz in<br />

der Sitzung am 27.10.2003 folgende Nachtragshaushaltsatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushalt werden<br />

_________________________________________<br />

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag<br />

des Haushaltsplanes<br />

_____________________<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt auf<br />

__________________________________________________<br />

€ € € €<br />

__________________________________________________<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 0 2.200 627.700 625.500<br />

die Ausgaben 0 2.200 627.700 625.500<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 0 17.400 162.600 145.200<br />

die Ausgaben 0 17.400 162.600 145.200<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen<br />

werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag<br />

von 125.540 € um 440 € erhöht und damit auf 125.100 €<br />

neu festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden nicht geändert.<br />

(Ingelore Zimmer ) - Siegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachungsanordnung der Nachtragshaushaltssatzung<br />

2003 der Gemeinde Plötz<br />

Die VGem “Nördlicher Saalkreis” macht hiermit im Auftrag der<br />

Gemeinde Plötz die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2003, beschlossen am 27.10.2003<br />

(Beschluss-Nr. 245/36/03), öffentlich bekannt .<br />

Nachtragssatzung und Nachtragsplan wurden gemäß § 94 (2)<br />

GO LSA der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalkreis<br />

zur Einsicht und Bestätigung vorgelegt. Eine Genehmigung<br />

der Aufsichtsbehörde war nicht erforderlich.<br />

Die Rechtmäßigkeit der Nachtragssatzung 2003 wurde mit<br />

Schreiben der Kommunalaufsicht (L/E/151401-41bar) vom<br />

12.12.2003 bestätigt. Die Bestätigung erfolgte unter folgender<br />

Auflage:<br />

“ Die im Vermögenshaushalt geplante Straßenbaumaßnahme<br />

(6700 Straßenbeleuchtung) ist auf ihre Beitragsfähigkeit im<br />

Sinne des § 6 des Kommunalabgabengesetzes zu prüfen.”<br />

Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 94 (3) der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt<br />

vom 02.02.2004 bis 13.02.2004<br />

zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung der VGem<br />

“Nördlicher Saalkreis” mit Sitz Markt 1 in 06193 <strong>Löbejün</strong><br />

öffentlich aus.<br />

(i. A. Waltraud Schmidt) - Siegel -<br />

<strong>Am</strong>tsleiterin Finanzverwaltung

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