Saalplan mit Sonderplätzen
Saalplan mit Sonderplätzen
Saalplan mit Sonderplätzen
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Feuerwehr Dienstplätze<br />
Links Reihe 1 Plätze 1 – 2<br />
Rechts Reihe 16 Plätze 252 – 252<br />
Presseplätze (nur bei Bedarf)<br />
Rechts Reihe 5 Plätze 61 – 62<br />
Links Reihe 5 Plätze 61 – 62<br />
Dienstplätze für den Veranstalter bzw. den Vermieter (nur bei Bedarf)<br />
Rechts Reihe 15 Plätze 234 – 235<br />
Links Reihe 15 Plätze 234 – 235<br />
Plätze für Rollstuhlfahrer<br />
Im Bürgerhaus gibt es keine ausgewiesenen Rollstuhlplätze. Das Saalgeschoss ist jedoch<br />
durch einen Aufzug erschlossen. Barrierefrei zugänglich ist ausschließlich der vordere<br />
Saaleingang auf der rechten Seite. (Höhe Reihe 2 – 3 Rechts). Im Saal sind keine Stufen,<br />
allerdings ist der Durchgang zwischen der Bühne und der ersten Reihe recht schmal. Es hat<br />
sich bewehrt Rollstühle jeweils in den Reihen 4, 7, 10 und 14 in den Seitenblöcken an den<br />
Gängen zum Mittelblock aufzustellen. Bisher ist diese Praxis nicht beanstandet worden.<br />
Mischpultplätze<br />
Da der Bedarf stark vom jeweils eingesetzten Equipment abhängig ist kommen hier<br />
verschiedene Lösungen in Betracht. Sinnvollerweise werden FOH Plätze jeweils hinter der<br />
letzten Reihe des Mittelblocks im Bereich hinteren Saaltüren aufgebaut. Falls der Platz dort<br />
nicht ausreicht und die letzte und ggf. auch die vorletzte Reihe überbaut werden muss sind<br />
dort 10 Plätze (bzw. 9 Plätze in der vorletzten Reihe) zu sperren, um ausreichende<br />
Fluchtmöglichkeiten sicherzustellen da in diesem Fall in der überbauten Reihe nur die<br />
Fluchtmöglichkeit zu einer Seite gegeben ist. Falls sowohl auf der rechten als auch auf der<br />
Linken Seite auf Grund außergewöhnlich umfangreicher Technik Stuhlreihen überbaut<br />
werden müssen sind die entsprechenden Reihen voll zu sperren.<br />
Sonderbestuhlung Orchestergraben<br />
Plätze im Bereich des Orchestergrabens (Sonderbestuhlung, kann nur aufgestellt werden wenn<br />
der Orchestergraben nicht benutzt und die Vorbühne nicht bespielt wird. Außerdem wird<br />
empfohlen auf diese Plätze nur zurückzugreifen wenn andere Plätze nicht mehr zur<br />
Verfügung stehen.) Die Kosten für den Aufbau der Sonderbestuhlung trägt der Mieter.<br />
Vorbühne Reihe 1 Plätze 1-18<br />
Vorbühne Reihe 2 Plätze 19-33